Polen hat Energydrinks für Minderjährige verboten

Autor: Lino Wirag | Kategorie: Kinder und Familie | 14.01.2024

Polen hat Energydrinks für Minderjährige verboten
Foto: Shutterstock/Monkey Business Images

In Polen dürfen Energydrinks seit Anfang des Jahres nicht mehr an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. Damit sollen Jugendliche davor geschützt werden, zu viele der extrem zucker- und koffeinhaltigen Getränke zu konsumieren. Auch in Deutschland werden erneut Forderungen laut, die bedenklichen Wachmacher nicht mehr an Minderjährige zu verkaufen.

Polen geht neue Wege im Jugendschutz: Seit 1. Januar 2024 ist es im Nachbarland verboten, Energydrinks an Personen unter 18 Jahren zu verkaufen. Das Gesetz, das bereits im Sommer 2023 verabschiedet worden war, soll die Gesundheit von Jugendlichen schützen. Auch in Lettland und Litauen gelten bereits entsprechende Regelungen.

Das Verkaufsverbot für Minderjährige, das in Polen vor wenigen Tagen in Kraft trat, gilt für Energydrinks, die mehr als 150 Milligramm Koffein oder Taurin pro Liter enthalten, was auf fast alle marktüblichen Produkte zutrifft. Zum Vergleich: Ein Liter Kaffee enthält bereits 400 bis 800 Milligramm Koffein.

Damit reagiert die polnische Regierung auf die zunehmende Sorge um Kinder und vor allem Jugendliche, bei denen die aufputschenden Getränke besonders beliebt sind. Im Mittelpunkt steht vor allem der Inhaltsstoff Koffein: Laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stellen für einen gesunden Erwachsenen Koffeinmengen von bis zu 200 Milligramm auf einmal kein Risiko dar. Über den Tag verteilt gelten bis zu 400 Milligramm als unbedenklich.

Jugendliche nehmen schnell zu viel Koffein auf

Und bei Jugendlichen? Diese sollten laut EFSA nicht über drei Milligramm Koffein pro Kilo Körpergewicht und Tag zu sich nehmen. Heißt beispielsweise: Wer 50 Kilogramm wiegt, sollte maximal 150 Milligramm Koffein aufnehmen. Das Problem: Ein großer Energydrink (500 Milliliter) oder zwei kleinere Dosen (250 Milliliter) überschreiten diese Menge bereits – ganz abgesehen davon, dass sich im Handel auch Literflaschen finden.

Dabei sind Energydrinks gerade bei jüngeren Menschen besonders beliebt: Die deutsche Verbrauchs- und Medienanalyse (VuMA) gibt an, dass 2021 rund 1,29 Millionen 14- bis 19-Jährige mehrmals im Monat zu einem Energydrink griffen. Das entspricht rund 27 Prozent der entsprechenden Alterskohorte, was bedeutet, dass etwas mehr als jeder vierte junge Deutsche zwischen 14 und 19 Jahren häufiger Energydrinks konsumiert.

Eine neuere Studie aus Polen schätzt, dass zwei Drittel der dortigen Jugendlichen zwischen 13 und 19 Jahren Energydrinks konsumieren.

Zu viele Energydrinks sind nicht gesund

Ein übermäßiger Konsum der aufputschenden Getränke kann jedoch negative gesundheitliche Folgen haben: Die Forschung verweist bislang unter anderem auf Herzrasen und Herzrhythmusstörungen, Gereiztheit, die Gefahr von Angstzuständen sowie auf andere psychische Risiken, die mit zu vielen Energydrinks in Verbindung gebracht werden. "In meiner Abteilung werden immer mehr Kinder mit Beschwerden behandelt, die mit dem Konsum von Energydrinks zusammenhängen", sagte Prof. Artur Mazur, Vizepräsident der Polnischen Gesellschaft für Pädiatrie, der Fachzeitschrift The Lancet im vergangenen Jahr.

Getränke wie Red Bull, Monster, Rockstar & Co. werden deshalb in Polen seit 2024 nicht mehr an Minderjährige verkauft. Das neue Verbot umfasst dort auch den Verkauf von Energydrinks in Schulen und über Automaten. In Deutschland wurde die Altersbeschränkung für Energydrinks von verschiedenen Organisationen begrüßt. Die Verbraucherzentralen beispielsweise hatten entsprechende Gesetze in der Vergangenheit auch schon für Deutschland gefordert.

Ins gleiche Horn stößt die Verbraucherorganisation Foodwatch: "In Deutschland hingegen dürfen die gefährlichen Wachmacher weiter uneingeschränkt an Kinder und Jugendliche verkauft werden", kritisiert Luise Molling von Foodwatch. Die Organisation hat Bundesernährungsminister Özdemir jetzt aufgefordert, auch in Deutschland einen Verkaufsstopp der Getränke an Minderjährige umzusetzen.

Handlungsbedarf sieht man im zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) aber bislang nicht: Die Dosen seien ausreichend mit Warnhinweisen versehen, teilte das Ministerium dem ARD-Morgenmagazin auf eine entsprechende Anfrage mit.

Weiterlesen auf oekotest.de: