VOC-Emissionen: Deklarationspflicht für Bauprodukte

| Kategorie: Bauen und Wohnen | 01.04.2020

VOC-Emissionen: Deklarationspflicht für Bauprodukte

Bauprodukte für den Innenraum müssen seit dem 1. Februar 2019 mit Angaben versehen sein, wie stark flüchtige organische Verbindungen (VOC) ausgasen. Betroffen sind Boden-und Wandbeläge, Holzwerk- und einige Dämmstoffe.

Vor dem 1. Februar 2019 mussten Hersteller keine Informationen zu den VOC-Emittionen ihrer Bauprodukte liefern. Bereits seit Januar 2018 gilt eine Europäische Prüfnorm (DIN EN 16516), die ein Verfahren festgelegt, um die Abgabe von VOC aus Bauprodukten an die Innenraumluft zu bestimmen. Die Emissionen müssen in der sogenannten Leistungserklärung angegeben werden, die Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung begleitet.

Die EU ist dabei, einheitliche Normen mit Umwelt- und Gesundheitsanforderungen für Bauprodukte zu erstellen. Im Gespräch ist die Kennzeichnung verschiedener Klassen, je nach Menge der VOC-Abgabe. Mit strengen Werten für die Einteilung der Klassen ist nach dem Stand der Debatte derzeit nicht zu rechnen.