Allgemeine Geschäftsbedingungen Online-Werbung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ÖKO-TEST AG, Kasseler Straße 1a, 60486 Frankfurt / Main (im Folgenden „ÖKO-TEST“), gelten für Werbeaufträge zwischen ÖKO-TEST und dem Auftraggeber des Werbeauftrags (im Folgenden „Auftraggeber“).

Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen der Auftragsbestätigung vor.

1. Werbeauftrag

"Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen ÖKO-TEST und einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten („Auftraggeber“) über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere der von ÖKO-TEST betriebenen Plattform unter www.oekotest.de, zum Zwecke der Verbreitung.

1.1 Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB Online Werbung“) sowie die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende (Online)Anzeigen-Preisliste von ÖKO-TEST, deren Regelungen einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden.

1.2 Etwaige entgegenstehende und/oder abweichende AGB von Auftraggebern gelten nicht, unabhängig davon, ob ÖKO-TEST diesen ausdrücklich widerspricht.

1.3 Das Angebot Werbeaufträge zu erteilen richtet sich ausschließlich an Auftraggeber, die das 18.Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer im Sinne des § 14 I BGB anzusehen sind. Unternehmer ist hiernach jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. ÖKO-TEST behält sich vor, sich bei Zweifeln die Unternehmereigenschaft von Auftraggebern nachweisen zu lassen. Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend.

2. Werbemittel

2.1 Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:

  • aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u.a. Banner),
  • aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die ggfs. im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).

2.2 Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

3. Vertragsschluss und Abwicklungsfrist

3.1 Mit Erteilung eines Werbeauftrags erkennt der Auftraggeber diese AGB und die Preisliste von ÖKO-TEST an. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgte Bestätigung des Anzeigenauftrags durch ÖKO-TEST zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die AGB Online-Werbung zugrunde.

3.2 Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, § 164 Abs. 2 BGB. In diesem Fall ist mit dem Auftrag auch der Werbungtreibende mit Adresse zu benennen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich und mit Adresse benannt werden. ÖKO-TEST ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

3.3 Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung, etc.) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.

3.4 Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht des Auftraggebers zum Abruf einzelner Werbemittel eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres ab Schaltbeginn abzuwickeln.

4. Auftragserweiterung

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen.

5. Nachlasserstattung

5.1 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die ÖKO-TEST nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an ÖKO-TEST zu erstatten.

5.2 Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt (sog. Brutto-Abschluss). Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

Die Daten der Nutzer*in werden in diesem Fall vollständig gelöscht, sofern diese nicht noch zu Abrechnungszwecken benötigt werden.

6. Datenanlieferung

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben von ÖKO-TEST entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Die Werbemittel müssen von hoher Qualität sein und den gängigen Anforderungen entsprechen. (Standards der https://www.betterads.org/) Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die übermittelten Dateien (insbesondere Javascripts oder Flash-Inhalte) keine Schadprogramme wie z.B. Viren, Trojaner, Spyware, Adware oder Keylogger enthalten.

6.2 Die Pflicht ÖKO-TESTs zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

6.3 Kosten ÖKO-TESTs für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

6.4 ÖKO-TEST ist zur Löschung oder Sperrung von Werbemitteln berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Werbemittel in Widerspruch zu den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen. ÖKO-TEST wird den Partner über Löschungen und Sperrungen unverzüglich informieren.

7. Ablehnungsbefugnis

7.1 ÖKO-TEST behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen von ÖKO-TEST abzulehnen,

  • wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt,
  • wenn deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
  • deren Veröffentlichung für ÖKO-TEST wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Unzumutbar im Sinne dieser AGB sind Werbeaufträge insbesondere dann, wenn sie gegen die Grundsätze der sachgerechten Verbraucherinformation oder die Interessen von ÖKO-TEST als Testanbieter verstoßen.

Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von ÖKO-TEST aufgegeben werden.

7.2 Insbesondere kann ÖKO-TEST ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.

8. Garantie der Rechtsinhaberschaft und Freistellung

8.1 Der Auftraggeber ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des Werbeauftrags verantwortlich. ÖKO-TEST ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob ein Werbeauftrag Rechte Dritte beeinträchtigt.

8.2 Der Auftraggeber stellt ÖKO-TEST von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Urheberrechts-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs-, Datenschutz-, Marken- oder anderer Schutzrechtsverletzungen vollständig frei, einschließlich der angemessenen Kosten zur Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ÖKO-TEST bei der Rechtsverteidigung im zumutbaren Rahmen bei der Informationsbeschaffung und Beschaffung von Unterlagen zu unterstützen.

8.3 Wird ÖKO-TEST zum Abdruck einer Gegendarstellung, Richtigstellung oder Widerruf verpflichtet, hat der Auftraggeber die Kosten nach der zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisliste zu tragen.

8.4 Wurde der Auftraggeber

  • wegen der Wettbewerbswidrigkeit einer Anzeige abgemahnt und/oder
  • hat er Dritten gegenüber ein Vertragsstrafeversprechen abgegeben und/oder
  • ist ihm die Verbreitung dieser Anzeige gerichtlich untersagt worden,

so hat er ÖKO-TEST unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

9. Nutzungsrechte

9.1 Der Auftraggeber garantiert, dass er über sämtliche zur Veröffentlichung der Anzeige erforderlichen Rechte verfügt. Sofern in einem Werbemittel Marken oder urheberrechtlich oder anderweitig geschütztes Material benutzt werden, räumt der Auftraggeber ÖKO-TEST sämtliche für deren Nutzung erforderlichen Rechte mit Erteilung des Werbeauftrags ein. Der Auftraggeber garantiert ferner, dass die Werbemittel keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte) verletzen sowie nicht gegen sonstige gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Presse-. Wettbewerbs-, Datenschutz- und Verbraucherschutzrechts verstoßen. Ferner verpflichtet sich der Auftraggeber nur solche Werbemittel zu liefern, die nicht staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornografischer oder jugendgefährdender Natur sind.

9.2 ÖKO-TEST erhält vom Auftraggeber sämtliche für die Nutzung der Anzeige in Onlinemedien erforderlichen marken- und urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das uneingeschränkte Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, einschließlich der Berechtigung zur Veröffentlichung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

9.3 Die vorgenannte Rechtseinräumung beinhaltet auch das Recht zur Speicherung, Digitalisierung sowie Bearbeitung des Werbemittels, soweit dies zur Durchführung des Vertrags notwendig ist. Zeitlich und inhaltlich sind diese Rechte auf den Umfang beschränkt, der für die Durchführung des Auftrages notwendig ist, in örtlicher Hinsicht jedoch unbegrenzt. Die Rechte berechtigen ÖKO-TEST zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

9.4 Der Auftraggeber darf Name, Firma, Marken, Logos oder sonstige geschäftliche Bezeichnungen von ÖKO-TEST nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung im Einzelfall verwenden. Dies gilt insbesondere für die Verwendung in der Werbung oder Presseinformationen außerhalb der Plattform von ÖKO-TEST.

10. Gewährleistung ÖKO-TESTs

10.1 ÖKO-TEST gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler.

Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird

  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
  • durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
  • durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder
  • durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
  • durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert)

innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

10.2 Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

11. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die ÖKO-TEST nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Arbeitskampf, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch ÖKO-TESTs bestehen.

12. Haftung

12.1 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von ÖKO-TEST, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

12.2 Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

12.3 Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet ÖKO-TEST nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nichtoffensichtlichen Mängeln – innerhalb von zwei Wochen nach Erscheinen des Werbemittels geltend gemacht werden.

12.4 Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung gegen ÖKO-TEST verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch ÖKO-TEST beruhen.

12.5 Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche gegen ÖKO-TEST ausgeschlossen.

13. Preisliste

13.1 Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet unter www.media.oekotest.de veröffentlichte Preisliste. Änderungen bleiben vorbehalten. Für von ÖKO-TEST bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von ÖKO-TEST mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden.

13.2 Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

13.3 Vermarktungspartner und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten von ÖKO-TEST zu halten.

13.4 Bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung oder Geschäftsverbindungen mit Auftraggebern, die ihren Sitz im Ausland haben, behält sich der ÖKO-TEST vor, Vorauszahlungen zu verlangen. Ein ausländischer Auftraggeber muss ÖKO-TEST seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder seinen Unternehmernachweis oder eine Befreiung von der deutschen Umsatzsteuer zusammen mit dem Auftrag vorlegen. ÖKO-TEST ist zur Nachberechtigung der Mehrwertsteuer berechtigt, wenn die Finanzverwaltung die Anzeige für steuerpflichtig hält.

13.5 Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Voraussetzung vereinbart ist. ÖKO-TEST behält sich vor, Rechnung und Zahlungserinnerungen elektronisch, z.B. per E-Mail, zu übermitteln.

14. Zahlungsverzug

14.1 Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offenstehende Rechnungen bzw. Nachberechnungen zur sofortigen Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen entsprechend der Höhe der jeweiligen gesetzlichen Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. ÖKO-TEST kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Mahn- und Inkassokosten, die durch den Zahlungsverzug entstehen, trägt der Auftraggeber.

14.2 Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist ÖKO-TEST berechtigt, auch während der Laufzeit eines Vertrages, das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Kündigung

Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

16. Informationspflichten

Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es ÖKO-TEST, innerhalb von 30 Tagen nach Ausführung des Auftrags folgende Informationen für den Auftraggeber zum Abruf bereitzuhalten:

  • die Zahl der Zugriffe auf das Werbemittel

17. Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung unter: https://www.oekotest.de/impressum/Datenschutz_003.html

18. Änderung der AGB, Erfüllungsort, Gerichtsstand

18.1 ÖKO-TEST behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies für den Auftraggeber nicht unzumutbar ist.

ÖKO-TEST wird den Auftraggeber über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Auftraggeber angenommen.

ÖKO-TEST wird den Auftraggeber in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Des Weiteren behält sich ÖKO-TEST vor, den Vertrag zu kündigen, sofern der Auftraggeber den Änderungen der AGB widerspricht.

ÖKO-TEST behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,

  • aufgrund Änderungen von Gesetzen oder Rechtsprechung sowie des Stands der Technik,
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Auftraggeber ist oder
  • soweit ÖKO-TEST zusätzliche Dienste einführt, die einer Beschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig und/oder unzumutbar verändert.

ÖKO-TEST wird über solche Änderungen der AGB informieren.

18.2 Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.

18.3 Es gilt deutsches Recht.

18.4 Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.



Stand: Dezember 2021