Neuer Bahnstreik: Welche Rechte Sie haben – und wer Ihnen hilft, wenn es Streit gibt

Autor: dpa/Redaktion (bw/lw) | Kategorie: Freizeit und Technik | 24.01.2024

Neuer Bahnstreik: Diese Rechte haben Bahnreisende
Foto: Shutterstock/Mladen Mitrinovic

Durch den GDL-Streik kommt es zu vielen Zugausfällen und Verspätungen. Welche Rechte haben Bahnreisende nun? Und: Wer mit der Bahn etwa um Entschädigungen streitet, kann sich Unterstützung holen – und zwar kostenlos. So geht's.

Wer mit der Bahn reisen will, braucht derzeit starke Nerven. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer streikt mal wieder: Mittwoch (24.01.) um 2 Uhr nachts soll es losgehen, ganze 6 Tage soll der Streik dauern.

Auch wenn die Deutsche Bahn (DB) für den Fernverkehr erneut einen Notfahrplan erstellt, werden zahlreiche Verbindungen wegen des Streiks ausfallen. Diese Rechte haben Betroffene dann:

Was mache ich, wenn der Zug nicht fährt?

Fährt der Zug nicht oder wird absehbar mindestens 60 Minuten verspätet am Ziel sein, kann man den Ticketpreis zurückverlangen. Man hat aber auch die Möglichkeit, die Reise zu einem späteren Zeitpunkt anzutreten oder fortzusetzen, wobei man stets auch eine andere, vergleichbare Verbindung zum Zielort wählen kann.

Zudem hat die Deutsche Bahn Sonderkulanz-Regelungen getroffen:

  • Alle Fahrgäste, die ihre im Streikzeitraum geplante Reise verschieben möchten, können ihr Ticket später nutzen. 
  • Die Zugbindung ist aufgehoben.
  • Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.
  • Zudem haben Fahrgäste im Fernverkehr die Möglichkeit, ihre Reise auf Montag oder Dienstag vorzuverlegen.

Nähere Informationen hält die DB auf ihrer Infoseite zu den Sonderkulanz-Regelungen fest. Generell sollten betroffene Reisende sich die aktuellen Infos des Unternehmens in solchen Fällen durchlesen. Die kostenlose Sonderhotline Tel. 08000-996633 soll bei Fragen weiterhelfen.

Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) hat online unter soep-online.de/rechte-bahnreisen in übersichtlicher Form wichtige Rechte Bahnreisender aufgeschlüsselt – beispielsweise auch, wann Sie sich ein Fernbus-Ticket kaufen und sich die Ausgaben dafür im Nachgang von dem Bahnunternehmen zurückholen können.

Wichtig: Droht man durch einen Zugausfall einen gebuchten Flug zu verpassen, haftet die Bahn nicht für mögliche Folgekosten.

Entschädigung bei Verspätung

Eine Entschädigung gibt es auch bei Streiks. Kommt der Zug mehr als eine Stunde zu spät am Ziel an, kann man 25 Prozent des Fahrpreises verlangen, bei mehr als zwei Stunden sind es 50 Prozent.

Laut SÖP besteht der Anspruch auf die Verspätungsentschädigung auch dann, "wenn die verspätete Ankunft am Zielort durch eine in Anspruch genommene Alternativbeförderung erfolgt". Das heißt im Klartext: Wer sein Zugticket wegen eines Zugausfalls zu einem späteren Zeitpunkt nutzt, dem stehen demnach 50 Prozent Erstattung zu.

Was, wenn der Zug nicht weiterfährt?

Wer unterwegs strandet, hat bei Verspätungen von mehr als einer Stunde oder Zugausfällen Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.

Ist klar, dass es an einem Tag nicht mehr weitergeht, muss das Bahnunternehmen für eine Unterbringung in einem Hotel oder in einer "anderweitigen Unterkunft" (laut EU-Regeln) sorgen und den Transfer dorthin organisieren.

Wer auf eigene Faust ein Hotelzimmer bucht, sollte sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und dass die Bahn nicht mit einer Unterkunft helfen kann.

Eine Übersicht über Bahngastrechte, beispielsweise auch zur selbst organisierten Weiterreise in bestimmten Fällen und zu Rechten im Regionalverkehr, bietet die Schlichtungsstelle SÖP auf ihrer Website soep-online.de an.

Die Schlichtungsstelle hilft bei Streit und Problemen

Die SÖP hilft bei (Bahn)Problemen zudem eine außergerichtliche Lösung zu finden. "Ein aktuelles Beispiel wäre etwa, dass der gebuchte Zug streikbedingt ausfällt und Reisende für ihre Fahrt einen Mietwagen buchen", erläutert Christof Berlin, Leiter der Schlichtungsstelle. "Die Kosten für den Mietwagen und Sprit könnten Verbraucher dann im Rahmen der Schlichtung geltend machen."

Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos. Aber: Verbraucher müssen vorher versucht haben, sich direkt mit der Bahn zu einigen. Beispielsweise über das Servicecenter Fahrgastrechte, auf das die Deutsche Bahn für den Fall verweist, dass "Sie mit der Entschädigungsentscheidung nicht einverstanden sind".

Erst wenn der Versuch einer direkten Einigung fehlgeschlagen ist, können Verbraucher einen Schlichtungsantrag bei der SÖP stellen. Das geht auch online – und ist durchaus empfehlenswert, weil über die Eingabemaske bereits wichtige Fragen abgeklärt werden.

Die Schlichtungsstelle prüft den Antrag und schickt ihn – mit Bitte um Stellungnahme – an die Bahn weiter. Kommt daraufhin immer noch keine Einigung zustande, prüfen die Schlichter in einem zweiten Schritt die Rechtslage und erarbeiten eine juristisch geprüfte Schlichtungsempfehlung. In etwa 80 bis 90 Prozent der Fälle lasse sich so eine Lösung finden, so die SÖP.

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