Alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Test sind auf eine Seite gedruckt. Das ist handlich, aber die Schrift ist teilweise so winzig klein, dass man das kaum noch lesen kann. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt jedoch vor, dass die Vertragspartei in "zumutbarer Weise" vom Inhalt Kenntnis nehmen können muss. Sonst werden die Bedingungen nicht wirksam einbezogen, das heißt, sie werden nicht Bestandteil des Vertrags. Für den Kunden ist das unterm Strich das Beste, was passieren kann: Denn die AGB regeln meist Dinge, die für den Kunden von Nachteil sind. Ohne sie, nur mit den gesetzlichen Regelungen, fährt er besser. Leider wissen viele Verbraucher das nicht und meinen, sie müssten derart unübersichtliche AGB über sich ergehen lassen.
Teilweise wollen die Vermieter dem Kunden unzulässige Schadenspauschalen unterjubeln. So will Bauhaus 120 Prozent der Miete haben, falls ein Gerät verspätet zurückgegeben wird. Die Firma lieferte uns eine Begründung: Weil sie möglicherweise ein vergleichbares Gerät für den nächsten Kunden anderweitig entleihen muss, und das sei teurer. So pauschal ist das nicht zulässig. Hier muss dem Kunden die Möglichkeit gegeben werden, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Boels/Rentpartner verlangt bei Stornierung einer Reservierung gesalzene Stornogebühren, unabhängig davon ob die Vermietfirma wirklich einen Schaden hat oder ob sie das Gerät unverzüglich weitervermieten kann.
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aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.
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