Wer sich gegen Berufsunfähigkeit schützt, sollte vorher eine Rechtsschutzversicherung abschließen, sagt Prof. Heinrich Bockholt, Leiter des Instituts für Finanzwirtschaft an der Fachhochschule Koblenz mehr im Ernst als im Scherz. Doch nicht nur beim teuren Streit um die Berufsunfähigkeitsrente ist die Rechtsschutzversicherung wirksam. Viel öfter und für jedermann gilt: Man kann Opfer eines Dritten werden, etwa durch einen Verkehrsunfall oder nach einer medizinischen Behandlung. Die Ärztekammern dokumentieren pro Jahr etwa 12.000 Kunstfehler-Fälle. Schätzungen gehen aber von einer hohen Dunkelziffer aus. Viele Opfer dürften aus finanzieller Angst den Streit nicht wagen. Denn wer als Unfall- oder Arztopfer angemessenen Schadenersatz will, muss fast immer streiten. Auch der Kampf um den Job ist mit Streitschutz leichter. Denn vor dem Arbeitsgericht trägt jeder in der ersten Instanz seine Anwaltskosten selbst - egal wer gewinnt.
Eine Rechtsschutzversicherung hilft aber nicht in allen Lebenslagen. "Die Versicherer gewähren keinen Schutz mehr, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist", so Versicherungsberater Georg Pitzl aus Bobingen. Liegt die Kündigung auf dem Tisch, kann nicht schnell noch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Das gilt sogar für schon schwelenden Streit. Hat der Vermieter schon vor Zeugen oder schriftlich eine Beendigung des Mietvertrags angekündigt, übernimmt kein Versicherer die Streitkosten für diesen Fall. Dagegen gibt es mittlerweile einen speziellen Strafrechtsschutz bei Anzeigen wegen angeblicher Beleidigung durch den Nachbarn oder wegen Betruges, weil jemand unter falschem Namen Ware bestellt hat. Wird der Versicherte jedoch wegen Vorsatz verurteilt, muss er das Geld zurückzahlen. Grundsätzlich nicht versichert ist jede Art von Spekulationsgeschäften. Das galt bisher auch für den Kauf und der Bau von Immobilien. Erstmals versichert nun die ARAG ab Mitte Februar 2014 das sogenannte Bauherrenrisiko mit einer kleinen Summe bis 10.000 Euro. Bei Familien- und Erbstreitigkeiten kann man sich immerhin auf Kosten der Versicherung beraten lassen.
Einen Boom erlebt derzeit die telefonische Rechtsberatung durch Anwälte. Die Rechtsschutzversicherer haben ein großes Interesse daran, dass Streitigkeiten möglichst professionell abgewickelt und Gerichtsverfahren vermieden werden. Daher empfehlen sie Anwälte, mit denen sie gute Erfahrungen gemacht haben, oder schlagen eine Streitschlichtung, eine sogenannte Mediation vor. Solche Angebote sind aber nicht unumstritten. So werfen Verbraucherschützer und Anwälte den Versicherern vor, auch Kosten sparen zu wollen. "Wir haben nichts gegen eine Mediation, wenn vorher rechtlich aufgeklärt wird", sagt die Berliner Fachanwältin für Versicherungsrecht, Monika Maria Risch vom Deutschen Anwaltsverein (DAV). "Nur ein aufgeklärter Kunde kann darüber entscheiden, wie er seinen Konflikt lösen möchte", betont Risch und wirft den Versichere...