Testberichte aus dem Archiv
Ratgeber Rente, Geld, Versicherungen 8:2010

Ratenzahlungszuschläge bei Direktversicherungen
Recht auf Nachschlag?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten ihre Verträge mit Direktversicherungen und Pensionskassen prüfen. Die üblichen Ratenzahlungszuschläge sind für die einen eine Chance - die anderen riskieren eine Nachschusspflicht.
Eigentlich gilt die betriebliche Altersversorgung als das Kosteneldorado. Starke Partner, nämlich Arbeitgeber, verhandeln mit den Assekuranzen und holen für ihre Mitarbeit die besten Konditionen heraus. Pustekuchen. Scheinbar unbemerkt verlangen die Versicherer auch in der betrieblichen Altersversorgung einen Zuschlag von allen, die ihren Beitrag monatlich und nicht jährlich zahlen.
"Das ist für mich ein Verstoß gegen das Betriebsrentengesetz", kommentiert Marco Krieter von der Versicherungsberater-Kanzlei KKP aus Bochum diesen Zustand. Nach Meinung von Krieter ist gerade bei der direkten Einzahlung des Lohns in eine Rentenpolice durch den Arbeitgeber alles auf die eine monatliche Zahlung abgestellt. Ein Zuschlag ist nach Meinung des Experten somit kaum berechtigt und kann daher eine unangemessene Benachteiligung sein (siehe Kompakt Wertgleichheitsgebot). Großzügiger ist da der ehemalige Richter am Bundesarbeitsgericht, Johann Kremhelmer. Er sieht hier keinen Verstoß. In der Regel genüge es, wenn der Arbeitgeber den vereinbarten Teil des Lohns in eine marktübliche Direktversicherung einzahlt. Und marktüblich ist der Ratenzuschlag allemal. Das geht nicht nur aus der Untersuchung von ÖKO-TEST hervor, sondern wird von Experten bestätigt. "Bisher waren Ratenzahlungszuschläge für unterjährige Zahlung auch in der betrieblichen Altersversorgung üblich. Bei Gruppenverträgen wurden die Zuschläge in der Regel halbiert", erläutert Eberhard Gensch, Spezialist für die betriebliche Altersversorgung beim Beratungshaus Mercer. Aufmerksame Arbeitgeber hätten also davon Notiz nehmen können. Doch was der ehemalige Versicherungsombudsmann, Prof. Wolfgang Römer, immer wieder für die Verbraucher feststellte, gilt wohl auch für Arbeitgeber: Versicherungsbedingungen werden nicht gelesen.
Es tobt ein Streit um Tranzparenz
Daher sollten Arbeitgeber und Betriebsräte jetzt noch aufmerksamer werden. Denn in der privaten Versicherungswelt tobt ein Streit um die Transparenz der Ratenzuschläge, der bald auch in der betrieblichen seine Wirkung entfalten könnte. Nach Meinung von Verbraucherschützern und Juristen können Kunden Zuschläge teilweise zurückfordern, weil die Verträge nicht klar formuliert waren. Angegeben wird der Zuschlag von den Versicherungen als Prozentsatz der Prämie - was den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge ist. Sie sind der Meinung, dass der Kunde genau wissen müsse, wie teuer die Ratenzahlung tatsächlich ist. Zwar kann jeder errechnen, dass bei einer Jahresprämie von 1.000 Euro und einem Zuschlag von drei Prozent der Mehraufwand absolut bei 30 Euro liegt. Doch umgerechnet auf den effektiven Jahreszins ergibt sich, wenn der Kunde beispielsweise seine Prämie in zwölf Raten, also monatlich zahlt, ein Wert von 6,7 Prozent. Der Grund ist einfach: Der Versicherer gewährt den Zahlungsaufschub ja nicht für das ganze Jahr. Schon am ersten Januar liegt die Schuld nur noch bei elf Zwölftel und ständig stottert der Kunde mehr ab.
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- aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.
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