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ÖKO-TEST März 2010
Geldanlage Cobold-Anleihen der DZ-Bank

Geldanlage Cobold-Anleihen der DZ-Bank


ÖKO-TEST-Magazin 8/2009

Cobold-Anleihen der DZ-Bank sind hochriskante Wertpapiere. Denn anders als bei herkömmlichen Anleihen wetten Sparer darauf, dass gleich eine ganze Reihe von Unternehmen bis zum Laufzeitende der Anleihe nicht pleitegehen. Nur dann sind Zinsen und Kapital gesichert. Gibt es jedoch nur bei einem der Unternehmen Schwierigkeiten, tauscht die DZ-Bank das Cobold-Papier gegen Anleihen genau dieses Schuldners aus. "Jetzt zeigt der listige Cobold sein wahres Gesicht: eine hässliche Risikofratze. Anleger können dann nur noch beten, dass das betreffende Unternehmen die Kurve kriegt. Sonst ist der Kapitaleinsatz futsch", warnte ÖKO-TEST und wies daraufhin, dass "demnächst wohl die Gerichte klären müssen, ob die Banken ihre Anleger auf das hohe Emittentenrisiko dieser Papiere in einer für Laien verständlichen Form hingewiesen haben." Das war offenbar nicht der Fall, wie ein erstes Urteil belegt. Das Landgericht Landshut verurteilte jedenfalls die VR-Bank Rottal-Inn zu Schadenersatz wegen Falschberatung. Dabei stellte das Gericht nicht nur fest, dass die Bank ihre Aufklärungspflicht verletzt hat, weil nicht deutlich gemacht wurde, welche ungewöhnlichen Risiken mit Cobold-Anleihen verbunden sind. Sie befand auch, dass die Produktflyer, die den Kunden ausgehändigt wurden, die wesentlichen Informationen nicht oder nur unzureichend enthalten hätten bzw. zum Teil sogar irreführend waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bundesweit gibt es aber bereits eine Vielzahl weiterer Klagen gegen Volks- und Raiffeisenbanken, die ebenfalls die heiklen Papiere der DZ-Bank vertrieben haben oder sogar noch vertreiben.





Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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