Nitrosamine in Luftballons: Einige enthalten krebserregende Stoffe

Magazin Juli 2025: Stilles Mineralwasser | Autor: Timm Knautz/Marieke Mariani/Hannah Pompalla | Kategorie: Kinder und Familie | 30.06.2025

Nitrosamine in Luftballons: Wir haben 20 Luftballons im Labor auf Nitrosamine untersuchen lassen.
Foto: Romberi/Shutterstock

Bei der Herstellung von Luftballons gelten Nitrosamine schon lange als Problem. Auch in diesem Test sind wir auf die krebserregenden Substanzen gestoßen – drei Produkte überschreiten sogar die gesetzlichen Grenzwerte. Es gibt jedoch auch einen Grund zum Feiern: Viele Luftballons enthalten keine oder nur Spuren von Nitrosaminen.

  • Wir haben im Labor 20 bunte Luftballonmischungen auf Nitrosamine untersuchen lassen. Eingekauft haben wir die Produkte in Drogerien, Spielwarenläden, Supermärkten und im Internet.
  • Erfreulich: Im Großteil der Luftballons stecken keine oder nur Spuren von Nitrosaminen oder nitrosierbaren Substanzen. 
  • Jedoch: Sechs Produkte enthalten Nitrosamine in Mengen, die wir abwerten. Teilweise überschreiten die festgestellten Gehalte sogar die gesetzlichen Grenzwerte.

Aktualisiert am 30.6.2025 | Luftballons dürfen auf keinem Kindergeburtstag fehlen. Aber birgt der bunte Partyspaß Risiken für unsere Kleinsten? Und können wir Ballons bedenkenlos mit dem Mund aufpusten? Durch den Mundkontakt können schließlich Nitrosamine leicht in bedenklichen Mengen in den Körper gelangen und dort potenziell Schaden anrichten.

Aber woher stammen Nitrosamine eigentlich, warum sind sie schädlich, und was tut der Gesetzgeber?

Was ist das Problem an Nitrosaminen?

Nitrosamine können über Stoffwechselprozesse in Lebewesen selbst gebildet oder aus externen Quellen aufgenommen werden. Lebensmittel, Arzneimittel, Kosmetik, Tabakerzeugnisse und Alltagsgegenstände sind mögliche Eintragswege. Bei der Herstellung von Latexprodukten entstehen sie durch den Einsatz bestimmter Vulkanisationsbeschleuniger.

Viele Nitrosamine gelten als sogenannte genotoxische Kanzerogene – sie wirken also erbgutverändernd und krebserregend, und das schon in geringen Mengen.

Wer Nitrosamine vermeiden möchte, sollte Luftballons lieber nur mit einer Luftpumpe aufblasen.
Wer Nitrosamine vermeiden möchte, sollte Luftballons lieber nur mit einer Luftpumpe aufblasen. (Foto: tawanroong/Shutterstock)

2009 strenge Grenzwerte festgelegt

Der Gesetzgeber hat deshalb bereits 2009 für Spielzeuge aus Natur- oder Synthesekautschuk, die dazu bestimmt sind, in den Mund genommen zu werden, strenge Migrationsgrenzwerte festgelegt.

Danach dürfen Luftballons nicht mehr als 0,05 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) Nitrosamine und 1 mg/kg nitrosierbare Stoffe freisetzen. Um das Risiko zu minimieren, gilt bei krebserregenden Stoffen das sogenannte ALARA-Prinzip: "As low as reasonably achievable" – die Belastung soll so niedrig wie irgend möglich gehalten werden.

Das Problem ist schon lange bekannt

Schon seit über 20 Jahren warnen zudem Behörden und Umweltorganisationen immer wieder vor krebserregenden Nitrosaminen in Luftballons. Auch in unserem letzten Luftballon-Test vor 16 Jahren war fast jede zweite Luftballonmarke mit erhöhten bis stark erhöhten Nitrosamingehalten belastet.

Nun ist das Problem schon lange bekannt, auch gesetzliche Regelungen existieren bereits seit geraumer Zeit. Die Industrie hatte also genug Gelegenheit, an ihren Produktionsprozessen zu feilen, um die Ballons in besserer Qualität herzustellen. Doch ist das gelungen?

Nitrosamine in Luftballons: Jetzt Ergebnisse als ePaper kaufen!

Tedi, dm & Co. im Vergleich: Luftballons im Test

Um das herauszufinden, haben wir 20 Luftballonmischungen im Labor auf Nitrosamine und ihre Vorstufen, sogenannte nitrosierbare Substanzen untersuchen lassen. Die gute Nachricht: Das Labor hat in knapp drei Vierteln der getesteten Produkte keine oder nur Spuren an Nitrosaminen oder nitrosierbaren Substanzen nachgewiesen.

Das bedeutet aber auch, dass wir in einigen Luftballons im Test nach wie vor fündig geworden sind. Drei Produkte enthalten sogar mehr Nitrosamine als gesetzlich erlaubt. Sie fallen daher durch.

Der Spitzenreiter enthält fast dreimal so viel Nitrosamine, wie es der Grenzwert erlaubt und überschreitet zusätzlich auch den Grenzwert für nitrosierbare Substanzen.

Nun sind die Hersteller gefragt

Und was nun? Selbst wenn auf der Verpackung steht, dass die Ballons nur mit einer Luftpumpe aufgeblasen werden sollten, pusten dennoch viele Menschen Luftballons mit dem Mund auf.

Wir fordern deshalb von den Herstellern der betroffenen Produkte, dass sie ihre Qualitätssicherungsprozesse noch weiter verbessern, um sicherzustellen, dass ihre Luftballons in Zukunft frei von Nitrosaminen und nitrosierbaren Substanzen sind. Durch den Einsatz weniger problematischer Vulkanisationsbeschleuniger und engmaschige Kontrollen sollte das möglich sein.

Tipps: Kauf und Umgang mit Luftballons

Das rät ÖKO-TEST:

  1. Lassen Sie Kinder Luftballons auf keinen Fall in den Mund nehmen oder ablecken.
  2. Auch Erwachsene verwenden vorzugsweise eine Pumpe, um Luftballons aufzublasen. So minimieren Sie das Risiko der oralen Aufnahme möglicher Nitrosamine.
  3. Kinder unter acht Jahren sollten nicht unbeaufsichtigt mit unaufgeblasenen Luftballons spielen. Sie stellen eine Erstickungsgefahr dar.
  4. Achten Sie vor dem Kauf darauf, ob das Produkt die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt und auf dem Etikett eine CE-Kennzeichnung sowie Hinweise zur sicheren Verwendung stehen.
  5. Entsorgen Sie beschädigte oder kaputte Luftballons im Restmüll. Sie gehören weder in die Natur noch in den Biomüll oder auf den Kompost.

Dieser Test ist online erstmals am 20.6.2024 erschienen. Aktualisierung der Testergebnisse/Angaben für das ÖKO-TEST Magazin 7/25 sofern die Anbieter Produktänderungen mitgeteilt haben oder sich aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Bewertung von Mängeln geändert oder wir neue/zusätzliche Untersuchungen durchgeführt haben.

Weiterlesen auf oekotest.de:

Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

Wir haben 20 bunte Luftballonmischungen in Drogerien, Spielwarenläden, Supermärkten und im Internet eingekauft. Auf bedruckte, glitzernde oder folierte Produkte haben wir bei unserer Auswahl verzichtet. Die günstigsten Luftballons kosteten 0,44 Euro, die teuersten 4,16 Euro; zur besseren Vergleichbarkeit haben wir den Preis jeweils auf zehn Stück umgerechnet.

Vergangene Tests sowie Überprüfungen verschiedener Untersuchungsämter und Umweltorganisationen stellten in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder krebserregende Nitrosamine und deren Vorstufen in Luftballons fest. Grund genug, die Produkte erneut in einem spezialisierten Labor auf Nitrosamine und nitrosierbare Vorstufen untersuchen zu lassen.

Bei den Herstellern fragten wir nach, wo die Produkte hergestellt wurden, und erfassten in der Tabelle außerdem, wo wir die Luftballons eingekauft haben, um Verbraucherinnen und Verbrauchern Orientierung zu geben.

Bewertungslegende

Soweit nicht abweichend angegeben, handelt es sich bei den hier genannten Abwertungsgrenzen nicht um gesetzliche Grenzwerte, sondern um solche, die von ÖKO-TEST festgesetzt wurden. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST eingedenk der sich aus spezifischen Untersuchungen ergebenden Messunsicherheiten und methodenimmanenter Varianzen festgelegt, zugrunde gelegt werden die gemessenen Gehalte. Steht bei konkret benannten Analyseergebnissen "nein", bedeutet das "unterhalb der Bestimmungsgrenze" der jeweiligen Testmethode.

Bewertung Testergebnis Nitrosamine: Unter dem Testergebnis Nitrosamine führt zur Abwertung um jeweils fünf Noten: a) ein gemessener Gehalt an Nitrosaminen, der den gesetzlichen Grenzwert von 0,05 mg/kg gesichert überschreitet (in Tabelle: "über Grenzwert"); b) ein gemessener Gehalt an nitrosierbaren Verbindungen, der den gesetzlichen Grenzwert von mehr als 1 mg/kg gesichert überschreitet, sofern nicht bereits wegen des Gehalts an Nitrosaminen um fünf Noten abgewertet wurde (in Tabelle: "über Grenzwert").

Zur Abwertung um vier Noten führt: ein gemessener Gehalt an Nitrosaminen, der den gesetzlichen Grenzwert von mehr als 0,05 mg/kg überschreitet (in Tabelle: "stark erhöht"). Zur Abwertung um zwei Noten führt: ein gemessener Gehalt an Nitrosaminen von 0,025 bis 0,05 mg/kg, der den gesetzlichen Grenzwert zu mehr als 50 bis 100 Prozent ausschöpft (in Tabelle: "erhöht").

Testmethoden

N-Nitrosamine und N-nitrosierbare Stoffe: gemäß DIN EN 71-12:2017-03.

Einkauf der Testprodukte: März – April 2025.

Dieser Test ist online erstmals am 20.6.2024 erschienen. Aktualisierung der Testergebnisse/Angaben für das ÖKO-TEST Magazin 7/25 sofern die Anbieter Produktänderungen mitgeteilt haben oder sich aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse die Bewertung von Mängeln geändert oder wir neue/zusätzliche Untersuchungen durchgeführt haben.

Tests und deren Ergebnisse sind urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Verlags in keiner Form (elektronisch) vervielfältigt, verbreitet, verwertet, öffentlich wiedergegeben oder zugänglich gemacht oder in Datenbanken aufgenommen sowie auf elektronischen Datenträgern gespeichert werden. Der Verlag behält sich die Nutzung der Beiträge iSv § 44b UrhG vor.