Ratgeber Bauen, Wohnen, Renovieren 11: 2009
Klimaschutz ist das Thema der Stunde. Und weil dieser in vielen Bereichen nicht vorankommt und auch niemand den PS-starken Klimakillern auf unseren Straßen den Garaus machen will, soll es nun die Energiesparlampe richten. Denn eine solche Maßnahme tut den Bürgern am wenigsten weh.
Laut Bundesumweltministerium gehen aber nur rund 1,5 Prozent des gesamten Energieverbrauchs eines Haushalts - also inklusiv Heizung - auf das Konto von Licht und Lampen. Das Einsparpotenzial von Lampen ist also begrenzt. Viel größere Stromfresser im Haushalt sind die vielen technischen Geräte. Kühlschränke etwa werden zwar immer effizienter, aber auch größer und aufwendiger. So verbrauchen sie unterm Strich mehr als in der Vergangenheit. Auch die Unterhaltungstechnik trägt kräftig dazu bei, dass die Stromrechnung nach oben schnellt.
Glühbirne ade
Dennoch: Würden Glühbirnen in Deutschland komplett durch Energiesparlampen ersetzt, könnten die Haushalte laut Deutscher Energieagentur (Dena) sechs Prozent ihres Strombedarfs sparen und jährlich vier Millionen Tonnen Treibhausgase vermeiden. Tatsächlich hat sich der Absatz der Energiesparlampen hierzulande im Jahre 2007 schon verdoppelt. Dr. Jürgen Waldorf, der Geschäftsführer des Fachverbands ZVEI, schätzt den Anteil der Energiesparlampen mittlerweile auf 17 bis 18 Prozent.
Ohnehin ist das Aus für die Glühlampe in Europa so gut wie besiegelt, und zwar schrittweise ab September 2009. Der Verordnung vorausgegangen war 2005 die sogenannte Ökodesign-Richtlinie, die zum Ziel hat, in verschiedenen Produktgruppen Energie einzusparen und damit die Umwelt zu schonen. Wie das genau aussehen soll, wird nun nach und nach in separaten Ausführungsverordnungen festgelegt. In einem ersten Schritt werden die Haushaltslampen geregelt, also Lampen, die zur Raumbeleuchtung eingesetzt werden. Dabei wurden Effizienzkriterien formuliert, die die Glühlampen nicht mehr erfüllen können. Damit das Aus nicht abrupt am 1. September 2009 erfolgt, gibt es in einer Übergangszeit Ausnahmeregelungen.