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ÖKO-TEST Januar 2009
Rentenversicherung
Noch schlechter beraten
Rentenversicherung


Auch Vermittler dürfen nicht das "Blaue vom Himmel" versprechen, so wie es Ernst Schneidewind erlebte, als er im Jahr 2002 eine Rentenversicherung bei der Victoria gegen Einmalbetrag abschloss. Die Versicherung wurde ihm mit Hinweis auf die Bestnote AAA von der Ratingagentur Standard & Poors empfohlen, die dem Versicherer "extrem starke Finanzkraft" bescheinigte. Außerdem wurde ihm eine Nettoverzinsung von stolzen 8,1 Prozent versprochen, die der Versicherer aber nicht erreichte. Tatsächlich kam alles anders, schon zwei Jahre später sank die Nettoverzinsung um zwei Drittel auf 2,7 Prozent, entsprechend mager fiel die Rente aus (Einzelheiten siehe Seite 114). Dieser Trend war absehbar. Bei korrekter Beratung wäre der Reinfall von Herrn Schneidewind also nicht passiert. Allerdings sollten auch Vermittler prüfen, wie und wo sie sich informieren. Gute Berater müssen sich jedoch ständig auf dem Laufenden halten. Denn manchmal werden Testergebnisse blitzschnell von der Realität überholt. So wie im Fall Finanztest. Die Berliner Warentester haben im November 2008 die aktuellen Tarife von Renten gegen Einmalbetrag unter die Lupe genommen. Testsieger ist die "Europa", der die Berliner Kollegen einen "sehr guten Anlageerfolg" bescheinigen, weil die Europa in den Jahren 2005 bis 2007 zwischen 5,4 bis 6,2 Prozent Rendite erzielte. Pech nur, dass ausgerechnet die Europa schon einen Tag nach Veröffentlichung des Tests bekannt gab, dass sie die Überschussbeteiligung absenken muss, wie das Versicherungsjournal süffisant kommentierte. 2009 wird es nur noch fünf Prozent Gesamtverzinsung geben.





Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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