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ÖKO-TEST Januar 2009
TestKrankentagegeldversicherungen
Gesetzlich oder privat
Krankentagegeldversicherungen



Schätzungsweise 1,5 Millionen Freiberufler und sonstige Unternehmer sind Kassenpatienten - freiwillig. Für sie gelten Besonderheiten. Bisher hatten sie, wenn der allgemeine Beitragssatz gezahlt wurde, ab dem 43. Krankheitstag Anspruch auf Krankengeld. Der konnte mit erhöhtem Satz bei vielen Kassen auch vorgezogen werden, meist auf den 22. Tag. Möglich war es aber auch, Krankengeld ganz abzuwählen. Dann wurde nur noch ein ermäßigter Beitragssatz gezahlt.

Um Krankentagegeld müssen sich Selbstständige mit dem Start des Gesundheitsfonds nun selbst kümmern. Sie haben die Wahl zwischen Privatpolicen oder den neuen Wahltarifen, die die Krankenkassen anbieten müssen.

Von dieser Pflicht sind viele Kassen aber scheinbar hoffnungslos überfordert. Mitte Dezember 2008 teilten uns immer noch viele Kassen mit, dass der Tarif "erst in Arbeit" sei. Kaum ein Produkt war zum Testende schon von der Aufsicht genehmigt. Leichte Änderungen an den von uns getesteten Tarifen sind daher nicht ausgeschlossen.

Bei der Konstruktion der Tarife haben die Kassen einen hohen Freiheitsgrad. Vor Überraschungen ist da niemand gefeit. So will die Hamburger HEK ihre Kunden ganz trickreich bei der Stange halten. Wer dort den Wahltarif Krankengeld abschließt, wird nach drei Jahren - das ist die übliche Bindungsfrist für den Erstabschluss eines Wahltarifes - weitere drei Jahre gebunden, wenn er nicht rechtzeitig kündigt. Alle anderen uns bekannten Satzungen sehen nach drei Jahren nur noch Jahresverträge vor.

Muss die Krankenkasse im nächsten Jahr einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent des Einkommens einfordern, weil sie mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt, können Versicherte mit Wahltarifen die Kasse nicht kündigen. Noch doller treibt es die BKK der Hypovereinsbank. Sie hat festgeschrieben, dass die Kunden nicht kündigen dürfen, selbst wenn die Beiträge des Wahltarifes Krankengeld um satte zehn Prozent steigen. Die HEK gibt sich hier bescheidener und hat nur eine Fünfprozentschwelle eingebaut. Die meisten Kassen behandeln ihre Mitglieder aber fairer und lassen ein Sonderkündigungsrecht gelten, wenn die Beiträge für Krankengeldwahltarife erhöht werden. Problematisch ist zudem, dass einige Kassen steif und fest behaupten, es gäbe weiterhin eine Höchstversicherungssumme von aktuell 85,75 Euro pro Tag. "Beim Krankengeld gibt es innerhalb der Wahltarife keine gesetzlich vorgeschriebene Höchstsumme. Die Grenze stellt allein der Nettoverdienst dar", stellt hingegen Theo Eberenz, Sprecher des Bundesversicherungsaufsichtsamts (BVA), klar. Theoretisch kann somit ein Selbstständiger seinen Nettoverdienst voll absichern. Aber eben nicht bei allen Kassen. Wer als Selbstständiger also netto mehr als 2.600 Euro im Monat verdient, muss bei der Wahl seiner Krankenkasse gut aufpassen.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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