Allergiker aufgepasst: Spurenhinweis auf Lebensmitteln nicht verpflichtend

Autor: dpa / Redaktion (bw) | Kategorie: Essen und Trinken | 15.02.2022

Allergiker aufgepasst: Spurenhinweis auf Lebensmitteln nicht verpflichtend
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Allergiker müssen beim Einkauf aufpassen. Immer geht der Blick auf die Zutatenliste. Darunter steht oft noch der Satz: "Kann Spuren von ... enthalten." Was steckt dahinter?

Für Menschen mit einer Allergie auf Schalenfrüchte, Senf oder Sellerie kann oft schon eine geringe Menge des Allergens gefährlich werden. Deshalb steht auf vielen verpackten Lebensmitteln der Hinweis: "Kann Spuren von ... enthalten."

Dieser Hinweis ist allerdings freiwillig und nicht verpflichtend, stellt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klar. Das heißt: Steht auf einem Produkt kein solcher Hinweis, bedeutet das nicht im Umkehrschluss, dass garantiert keine Spuren eines bestimmten Allergens drin sein können.

Vorbeugung vor Haftungsansprüchen

Hersteller wollen mit dem Spurenhinweis oft vorsorglich eventuellen Haftungsansprüchen vorbeugen. Sie können zum Beispiel teilweise nicht ausschließen, dass auch nach einer Reinigung Spuren eines Allergens in Produktionsstätten zurückbleiben, die womöglich anschließend unbeabsichtigt in ein anderes dort hergestelltes Lebensmittel gelangen.

Das bedeutet aber auch: Obgleich ein Spurenhinweis auf dem Lebensmittel zu finden ist, kann es auch völlig frei von den darin genannten Allergenen sein.

Was bedeutet der Hinweis "Kann Spuren von ... enthalten"?

Der Hinweis "Kann Spuren von ... enthalten" bezieht sich nur auf Bestandteile, die unbeabsichtigt in die Lebensmittel gelangt sind, und die nicht Teil der Rezeptur sind.

Werden beispielsweise in einem Betrieb, der Gummibärchen herstellt, auch Nüsse verarbeitet, könnten diese als Verunreinigung versehentlich in die eigentlich nuss-freien Gummibärchen gelangen. Unternehmen versuchen sich in solchen Fällen vor Haftungsansprüchen zu schützen und drucken den Hinweis "Kann Spuren von Nüssen enthalten" auf ihr Produkt.

Enthält das Produkt einen Bestandteil, der Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen kann, muss dieses in der Zutatenliste aufgeführt werden. So muss in der Zutatenliste von Nuss-Schokolade aufgeführt sein, welche Nüsse in der Schokolade enthalten sind.

Im Zweifel Hersteller kontaktieren

Wenn Allergiker und Allergikerinnen Genaueres wissen wollen, empfiehlt sich, direkt beim Hersteller anzufragen. Können theoretisch Spuren enthalten sein und wie sind die Produktionsbedingungen? Das hilft bei einer individuellen Entscheidung und macht eine gezielte und sichere Lebensmittelauswahl einfacher.

Die Erdnuss-Allergie ist eine der gefährlichsten Lebensmittelallergien.
Die Erdnuss-Allergie ist eine der gefährlichsten Lebensmittelallergien. (Foto: Shutterstock / inewsfoto)

Allergenkennzeichnung ist Pflicht: "Allergenen 14"

Nicht nur freiwillig, sondern verpflichtend sind die Angaben im Zutatenverzeichnis zu den 14 Hauptallergen (den sogenannten "Allergenen Vierzehn"). Hier muss der Hersteller diese Allergene in der Zutatenliste erwähnen – und sie dabei optisch hervorheben, zum Beispiel durch Fettdruck oder Unterstreichung, so dass Allergiker auf den ersten Blick sehen können, ob das Produkt für sie geeignet ist.

Laut Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) sind diese 14 Lebensmittel in Europa für etwa 90 Prozent aller Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten verantwortlich:

  • Glutenhaltige Getreide, namentlich Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer oder deren Hybridstämme
  • Krebstiere wie Krebse, Garnelen, Krabben, Hummer etc.
  • Eier
  • Fisch
  • Erdnüsse
  • Soja
  • Milch (einschließlich Laktose)
  • Schalenfrüchte, namentlich Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse, Queenslandnüsse
  • Sellerie
  • Senf
  • Sesamsamen
  • Schwefeldioxid und Sulfite (ab 10 mg pro kg oder Liter)
  • Süßlupinen
  • Weichtiere (zum Beispiel Schnecken, Muscheln, Tintenfisch etc.)

Wenn es kein Zutatenverzeichnis gibt, müssen die Auslöser von Allergien und Unverträglichkeiten mit dem zusätzlichen Hindweis "Enthält ..." angegeben werden.

Allergenkennzeichnung auf nicht verpackter Ware

Bei nicht verpackten Lebensmitteln in Restaurants, Bäckereien, auf dem Markt, in der Kantine etc. müssen Informationen über die Allergene für alle zugänglich ausgehängt werden.

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