TEST Berufsunfähigkeitsversicherungen
Axel Kleinlein, BdV-Vorsitzender

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BdV weist auf Mängel beim Angebot von Berufsunfähigkeitsversicherungen hin
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Axel Kleinlein ist Vorsitzender des Bund der Versicherten BdV.
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Spätestens seit der Reform der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2001 sollt sich jeder Bürger über die private Absicherung der Berufsunfähigkeit Gedanken machen. "Sonst ist der Hartz-IV-Fall meist vorprogrammiert", so Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten (BdV). Doch oft bieten die Versicherer nur Verträge mit viel zu kurzer Laufzeit an oder die Police ist so teuer, dass sich die Arbeitnehmer den Schutz nicht leisten können. "Mit solchen Offerten stiehlt sich die Versicherungsbranche aus ihrer volkswirtschaftlichen Verantwortung. Wir fordern sie daher dringend zum Umdenken auf!", so Kleinlein.
Mit dieser Aussage zieht der BdV mit der Zeitschrift ÖKO-TEST an einem Strang. In der jetzigen April-Ausgabe stellt auch sie klar: Wer finanziell abgesichert sein will, muss selber vorsorgen! Doch was sich so einfach anhört, ist in der Praxis oft kompliziert. Viele Absicherungswillige bekommen den wichtigen Berufsunfähigkeitsschutz gar nicht. "Die größte Hürde ist die Gesundheitsprüfung", erklärt Axel Kleinlein. "Schon 'Kleinigkeiten' können zu Risikoausschlüssen oder erheblichen Risikozuschlägen führen – im schlimmsten Fall sogar zur kompletten Ablehnung des Antrages." Und wer erst einmal abgelehnt wurde, der ist meist gebrandmarkt und bekommt auch bei anderen Gesellschaften keinen Schutz mehr. "Für Personen mit Vorerkrankungen ist daher die anonymisierte Voranfrage besonders wichtig", so Kleinlein. Denn jeder Versicherer stuft die gleiche Vorerkrankung anders ein.
Doch auch wer die Hürde der Gesundheitsprüfung genommen hat, bekommt oft nur lückenhaften Schutz: Bestimmte Berufe sind nur bis zum 55. oder 60. Lebensjahr versicherbar – und nicht bis zum gesetzlichen Rentenalter von 67 Jahren. Darüber hinaus sind die Beiträge insbesondere für Berufsgruppen mit hoher körperlicher Belastung mittlerweile so stark gestiegen, dass sich immer mehr Arbeitnehmer den existenziell notwendigen Schutz nicht mehr leisten können. Durch die Risiko-Kalkulationsgrundlagen lässt sich beides nicht rechtfertigen. Axel Kleinlein: "Es gibt nämlich gar nicht genügend statistisches Material zu den Invaliditätsrisiken und der immer differenzierteren Einstufung der Berufsgruppen, um eine solche Preis- und Vertragspolitik zu rechtfertigen." Der BdV fordert den Staat daher auf, dafür zu sorgen, dass private BU-Policen ausreichenden Schutz zu bezahlbaren Preisen bieten und transparenter werden. "Es kann nicht sein, dass sich die Versicherer durch immer stärkere Risikoselektion mit BU-Policen eine goldene Nase verdienen, während die echten Risiken weiterhin vom Sozialstaat und der Gemeinschaft der Steuerzahlen geschultert werden müssen", so Kleinlein. Deshalb solle die BaFin eindeutige Kalkulationsrundlagen und einheitliche Annahmerichtlinien für die Versicherer bereitstellen. Außerdem sollte der Gesetzgeber den Anbietern vorschreiben, dass Risikogewinne bei BU-Tarifen nicht nur zu 75 Prozent, sondern zu 90 bis 95 Prozent wieder an die Kunden zurückgegeben werden müssen. Kleinlein: "Auch damit könnte der derzeitigen Rosinenpickerei am Markt wirkungsvoll Einhalt geboten und dafür gesorgt werden, dass jeder, der BU-Schutz benötigt, ihn auch zu guten Bedingungen bekommt."
( oet )
Inhaltsverzeichnis» Übersicht» Annelie Buntenbach, DGB-Bundesvorstandsmitglied - Deutliche Aufbesserung der Erwerbsminderungsrente
» Anette Kramme von der SPD-Bundestagsfraktion - Erwerbsminderung obligatorisch in geförderte Altersvorsorgeverträge
» Axel Kleinlein, BdV-Vorsitzender Hier können Sie unsere Arbeit freiwillig unterstützen:

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
- die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
- aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
- neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
- aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.
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