Über 19 Millionen Behandlungsfälle im Krankenhaus gab es 2014. Im Schnitt dauerten sie 7,4 Tage. Wer ernsthaft krank ist, muss deutlich länger im Krankenhaus bleiben. Nach schweren Unfallverletzungen sind es beispielsweise durchschnittlich 33 Tage, wie die Deutsche Krankenhausgesellschaft feststellt. Üblicherweise in einem Mehrbettzimmer.
Wer privat vorsorgt, liegt dagegen im Einzelzimmer und wird vom persönlich ausgewählten Arzt behandelt. Das dürfte die Genesungslage deutlich verbessern. In der Praxis zeigt sich beispielsweise, dass Privatstationen im Vergleich zum Kassenbereich deutlich moderner sind und das Personal weniger unter Stress steht.
Für eine bessere Unterkunft im Krankenhaus und die Behandlung durch den Chefarzt zahlten die Assekuranzen 2014 laut Verband der Privaten Krankenversicherer (PKV) insgesamt 2,9 Milliarden Euro. Jeder Kassenpatient kann selbstverständlich aus eigener Tasche solche "Wahlleistungen" hinzukaufen. So verlangt das Düsseldorfer Florence-Nightingale-Krankenhaus für ein Einzelzimmer einen täglichen Zuschlag von bis zu 156 Euro pro Tag, für das Zweibettzimmer sind es bis zu 79 Euro. Während solche Kosten noch überschaubar sind, geht die Chefarztbehandlung richtig ins Geld - insgesamt entfallen über 80 Prozent der Kosten für Wahlleistungen auf Arzthonorare.
Die Rahmenbedingungen für die Wahlleistungen hat der Gesetzgeber im Krankenhausentgeltgesetz festgelegt. "Hieraus resultieren feste Regeln, die weder Versicherungen, noch Krankenhäuser selbst außer Kraft setzen können", stellt Prof. Thomas Kolb fest, Gesundheitsökonomie an der Business School in Wiesbaden. "So darf niemals eine Kopplung zwischen Zimmer und Arzt erfolgen. Der Patient muss beide Leistungen frei voneinander wählen können", erläutert der Wissenschaftler. Das bestätigt die Deutsche Krankenhausgesellschaft. Allerdings erleben Patienten immer wieder, dass gerade kein Zimmer frei ist, wenn sie nur eine bessere Unterbringung und keinen Chefarzt wollen. Hinter vorgehaltener Hand bestätigen dies Berliner Krankenhausexperten.
Doch auch wer den privaten Vollschutz für das Krankenhaus abschließt, muss mit einer Leistungsverweigerung rechnen. So prüft die Allianz vom Patienten eingereichte Arztrechnungen auf "mögliche Auffälligkeiten" - besonders genau bei Privatkliniken. Denn hier würden häufig kleinere chirurgische Eingriffe vorgenommen, die auch ambulant oder mit kürzerer Verweildauer möglich wären. Die Gothaer prüft anhand der Diagnosen, ob eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Einigen Versicherern wie der Halleschen, der LVM oder der WGV reicht nach eigenen Angaben als Nachweis für die medizinische Notwendigkeit, dass die gesetzlichen Kassen die allgemeinen Krankenhausleistungen übernehmen.
Zahlen zum Umfang der Ablehnung und Kürzungen gibt es von fast keinem der 28 Anbieter, die auf die Umfrage von ÖKO-TEST geantwortet haben. Die HUK-Coburg, eigentlich als transparenter Versicher...