202 Reiseversicherungen im Test

Gut und günstig

ÖKO-TEST Mai 2016 | | Kategorie: Geld und Recht | 28.04.2016

202 Reiseversicherungen im Test

Krankenschutz bei Auslandsreisen ist unverzichtbar. Bei teuren Reisen sollen die Stornokosten abgesichert werden. ÖKO-TEST hat die Angebote auf den Prüfstand gestellt.

Frank Hellreich (Name geändert) joggte wie jeden Morgen, um sich fit zu halten. Dabei stürzte der aus dem Frankenland stammende Deutsche schwer und zog sich eine Trümmerfraktur im linken Sprunggelenk zu. Schlimm, aber heilbar. Doch der Unfall ereignet sich auf einer Tour durch die USA. Und das wurde teuer. Allein die Operation und stationäre Behandlung von rund 14 Tagen Ende März 2015 kosteten 151.774 Euro. Hellreich durfte danach sein Bein mehrere Wochen nicht belasten. Als Alleinreisender war der Deutsche ohne jede Mobilität. Daher stimmte seine Auslandsreisekrankenversicherung, die Debeka aus Koblenz, einem Rücktransport in der Businessclass mit Begleitung durch einen Sanitäter zu. Hierfür wurden noch einmal 12.983 Euro fällig. Mit über 66.000 Euro schlug der Ambulanzflug von Laos nach Hamburg für Jana Banfmann (Name geändert) zu Buche. Die 26-jährige deutsche Studentin hatte sich mit Denguefieber infiziert. Aufgrund der besonders negativen Entwicklung des Gesundheitszustands und einer nicht ausreichenden medizinischen Versorgung in der Provinzhauptstadt Luang Prabang entschied sich Banfmanns Reiseassekuranz, die Kölner Central Versicherung, zum sofortigen Rücktransport nach Deutschland. Beide Fälle zeigen: Wer ohne zusätzlichen Krankenschutz ins Ausland fährt, riskiert den finanziellen Ruin.

Das gilt vor allem für Reisen in Länder, mit denen Deutschland kein Krankenversicherungsabkommen geschlossen hat. Kassenmitglieder haben in Kanada, USA, Australien, Monaco, einigen osteuropäischen, den meisten afrikanischen sowie sämtlichen lateinamerikanischen und asiatischen Staaten keinen Versicherungsschutz. "Hier müssen Sie medizinische Behandlungen und die Versorgung mit Medikamenten komplett selbst bezahlen", warnt Dirk Lullies, vom Verband der Privaten Krankenversicherer. Die Rückholung aus dem Ausland darf die gesetzliche Krankenkasse ohnehin nicht bezahlen. Schon deshalb ist die Auslandsreisekrankenversicherung ein "Muss" für alle Kassenkunden. Anders ist dies bei Privatpatienten. Sie haben eine Rückholung meist mitversichert. Trotzdem ist auch für Privatversicherte der Abschluss des zusätzlichen Auslandsschutzes sinnvoll. "Die Auslandsreisekrankenversicherung kann durchaus bessere Leistungen bieten, als der eigene Privattarif", erläutert der Versicherungsberater Stefan Albers aus Montabaur.

Im Urlaub in Europa können Kassenpatienten mit ihrer Karte zahlen, die sich mittlerweile zur Europäische Krankenversicherungskarte

(EHIC) gemausert hat. Bei Vorlage werden die Versicherten in jedem EU-Land sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen oder in der Schweiz nach einem Unfall oder bei Krankheit kostenfrei medizinisch betreut. Allerdings entspricht ihr Versicherungsschutz für Arzt-, Krankenhaus- und Zahnbehandlungen nur dem des Urlaubslandes. Umfang und Dauer der Versicherungsleistungen richten sich nach lokalem Recht. Daher kann die Versorgung deutlich schlechter ausfallen.

Die Techni...

Testverfahren

Auslandsreisekrankenversicherungen: Zur Ermittlung des Ranges wurde die Differenz zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Jahresbeitrag für jeden Modellfall in drei gleich große Klassen (Rang 1 bis 3) geteilt. Beim Testfall Familie wurde die sehr marktunübliche hohe Prämie von 88 Euro des zum 1.4.2016 aufgelegten Tarifs Jahres-Reisekrankenschutz der URV, der je Einzelperson rechnet, nicht klassenbildend berücksichtigt. Nicht in die Bewertung einbezogen wurden die Bedingungen, da die Unterschiede bei den einzelnen Anbietern gering ausfallen und jeder Tarif alle Kernleistungen bietet: Heilbehandlung im Ausland; Krankentransport, falls medizinisch notwendig Rückführung nach Deutschland sowie für Überführung bei Tod.

Anforderungen an die Tarife: Ausgewählt zum Test wurden grundsätzlich nur Tarife, die unabhängig von einem anderen Vertrag abgeschlossen werden können. Musterfall Rentner-Ehepaar: Die Kunden sind 66 und 68 Jahre alt. Musterfall Single: Der Kunde ist 30 Jahre alt. Musterfall Familie: Die Eltern sind 40 und 45 Jahre alt; die Kinder neun und 13 Jahre. Alle Musterkunden schließen einen Vertrag mit einjähriger Laufzeit ab. Die Tarife haben keine Selbstbeteiligung; es gibt eine Nachleistung bis zur Transportfähigkeit; ein Höchstaufnahmealter gilt es nur bei ausdrücklicher Erwähnung.

Testmethode: Die Daten wurden vom Versicherungsmakler Dr. Walter GmbH aus Neunkirchen-Seelscheid, der das Vergleichsportal www.reiseversicherung.com betreibt, im März 2016 erhoben und den Unternehmen zu einer Plausibilitätsprüfung zurückgespielt.

Reiserücktritt- und Abbruchsversicherungen: Die Bewertung der Leistungen erfolgte durch Punktevergabe. Für eine versicherbare Höchstsumme: ab 10.000 Euro ein Punkt, ab 15.000 zwei Punkte, ab 20.000 drei Punkte. Für eine Abschlussfrist vor Reisebeginn: 30 Tage zwei Punkte, unter 30 Tagen drei Punkte, unter 20 Tagen vier Punkte, keine Fristen sechs Punkten. Für Lastminute Reisen Anschlussfrist nach Buchung: ein Tag ein Punkt, zwei bis drei Tage zwei Punkte, eine längere Frist drei Punkte. Beim Verspätungsschutz - der Versicherer übernimmt in bestimmtem Umfang Mehrkosten - wenn die Reise wegen der Verspätung öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden nicht angetreten werden kann, gibt es zwei Punkte. Beim Rücktrittsschutz gibt es für die Leistungsgründe plötzliche oder unvorhergesehene Verschlechterung einer bestehenden Krankheit drei Punkte. Für eine unerwartete Impfunverträglichkeit, Schwangerschaftskomplikationen, den unerwarteten Verlust des Arbeitsplatzes, der Aufnahme einer Beschäftigung aus der Arbeitslosigkeit, ein nach Buchung der Reise bekannt gewordener Arbeitsplatzwechsel, der zu einer Überschneidung mit Probezeit und Reise führt, eine Wiederholungprüfung für Schüler oder Studenten, die in die Reisezeit fällt, der Bruch von Prothesen oder die Lockerung von Gelenkimplantaten, eine Scheidungsklage, Kurzarbeit und ein zur Reise angemeldeter Hund bei schwerer Erkrankung, überraschender Impfunverträglichkeit oder Unfall gibt es jeweils zwei Punkte. Beim Abbruchschutz gibt es für die Leistungsgründe plötzliche oder unvorhergesehe Verschlechterung einer bestehenden Krankheit zwei Punkte. Für eine unerwartete Impfunverträglichkeit, Schwangerschaftskomplikationen, den unerwarteten Verlust des Arbeitsplatzes, der Aufnahme einer Beschäftigung aus der Arbeitslosigkeit, ein nach Buchung der Reise bekannt gewordener Arbeitsplatzwechsel, der zu einer Überschneidung mit Probezeit und Reise führt, eine Wiederholungprüfung für Schüler oder Studenten, die in die Reisezeit fällt, der Bruch von Prothesen oder die Lockerung von Gelenkimplantaten, eine Scheidungsklage, Kurzarbeit und ein zur Reise angemeldeter Hund bei schwerer Erkrankung, überraschender Impfunverträglichkeit oder Unfall gibt es jeweils einen Punkt. Jeweils die Hälfte der Punkte gibt es bei Einschränkungen der versicherten Rücktritts- oder Abbruchsgründe, beispielsweise, wenn der Hund nur bei Impfunverträglichkeit bzw. nicht bei Impfunverträglichkeit anerkannt wird oder eine Verschlechterung der Krankheit nur abgesichert ist, wenn die Krankheit zuvor sechs Monat behandlungsfrei war. Gilt der Schutz auch für Personen, die nicht mitreisende Minderjährige, eigene Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen sowie für Personen außer den Angehörigen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht haben, werden zwei Punkte vergeben.

Anforderungen an die Tarife: Ausgewählt zum Test wurden grundsätzlich nur Tarife, die unabhängig von einem anderen Vertrag abgeschlossen werden können und Leistungen bei Reiserücktritt- und Reiseabbruch bieten sowie keine Selbstbeteiligung vorsehen. Die Prämien wurden für Einzelversicherungen für jede Reise und für Jahrespolicen erhoben. Der Leistungsbereich ist weltweit. Als Rücktritt- und Abbruchsgrund gilt mindestens eine unerwartet schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Tod sowie ein erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Elementarschaden oder Einbruchdiebstahl, die die Risikopersonen oder Mitversicherte erleiden. Als Risikopersonen gelten für Reiserücktritt und Reiseabbruchschutz mindestens die engen Angehörigen. Musterfall Single (30 Jahre): Reise in die USA 5.6. bis 19.6., Gesamtpreis 2.500 Euro; Reise nach Indien 6.11. bis 2.11., Gesamtpreis 4.500 Euro. Musterfall Rentnerpaar (66 / 68 Jahre) Reise nach Island 3.7. bis 24.7., Gesamtpreis 5.000 Euro; vom 4.9. bis 18.9. nach Spanien, Gesamtpreis 2.000 Euro; vom 29.11. bis 26.12. nach Italien, Gesamtpreis 3.500 Euro. Musterfall Familie mit zwei Kindern (40 / 45 Jahre; Kinder 9 / 13 Jahre): Reise nach Spanien 15.7. bis 29.7., Gesamtpreis 3.000 Euro, Reise nach Österreich 10.10. bis 17.10., Gesamtpreis 1.500 Euro.

Testmethode: Die Daten wurden vom Versicherungsmakler Dr. Walter GmbH aus Neunkirchen-Seelscheid, der das Vergleichsportal www.reiseversicherung.com betreibt, im März 2016 erhoben und den Unternehmen zu einer Plausibilitätsprüfung zurückgespielt.