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13. September 2010
Staatlich geförderte Altersvorsorge
Glossar
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Die verschiedenen Altersvorsorgemöglichkeiten

Von Riester-Banksparplan bis hin zu Direktzusage: Die Auswahl an Altersvorsorgemöglichkeiten ist groß.


Riester-Rente

Riester-Banksparplan: Das ist ein ganz normaler Banksparplan mit variablen Zinsen, die an einen Marktzinssatz gekoppelt sind. Bisweilen gibt es zusätzlich Zinszuschläge und Boni, die im Lauf der Jahre steigen. Riester-Banksparpläne unterliegen der Einlagensicherung. Die Auszahlung erfolgt als Auszahlplan mit Restrentenversicherung ab 85 oder als lebenslange Leibrente.

Riester-Rentenversicherung: Das ist eine klassische Rentenversicherung, die als lebenslange Leibrente ausgezahlt wird. Das Geld wird vom Versicherer konservativ angelegt, bisweilen können Überschusserträge aber auch in Fonds fließen. Bei deutschen Versicherern sind alle garantierten Leistungen durch den Protektor-Sicherungsfonds geschützt.

Fondsgebundene Riester-Rentenversicherung: Hier wird der Beitrag gesplittet. Ein Teil davon fließt in eine klassische Rentenpolice, alternativ ganz oder teilweise in Garantiefonds, um – wie gesetzlich vorgeschrieben - den Kapitalerhalt zu sichern. Der Rest wird in Investmentfonds angelegt, die teilweise frei wählbar sind. Ausgezahlt wird die Police als lebenslange Rente. Die garantierte Leistung ist deutlich niedriger als beim Klassiktarif, weil sie nur aus dem Garantieteil des Vertrags finanziert wird. Die versprochenen Fondserträge können höher oder niedriger ausfallen als prognostiziert.

Riester-Fondssparplan: Das ist ein ganz normaler Fondssparplan – mit einem Unterschied: Die Fondsgesellschaft muss dafür sorgen, dass zu Rentenbeginn zumindest die Summe aus Eigenbeitrag und Zulagen zur Verfügung steht. Meist können Sparer die Einzelfonds daher nicht selbst auswählen, sondern sich nur zwischen verschiedenen Risikoklassen entscheiden. Ausgezahlt wird die Rente als Auszahlplan oder alternativ als Leibrente.

Riester-Bausparvertrag: Das ist ein förderfähiger Bausparvertrag. Das Geld kann ab Zuteilung zur Finanzierung eines Eigenheims eingesetzt werden. Dann muss die erhaltene Förderung ab Rentenbeginn in Form der so genannten Eigenheimrente zurückgezahlt werden. Wird das Darlehen nicht genutzt, kann der Vertrag später auch als Leibrente oder als Auszahlplan ausgezahlt werden.

Riester-Darlehen: Das sind förderfähige Baukredite, die zur Finanzierung eines Eigenheims oder einer selbst genutzten Eigentumswohnung eingesetzt werden. Die erhaltene Förderung muss ab Rentenbeginn an den Staat zurückgezahlt werden und zwar in Form der so genannten Eigenheimrente.


Rürup-Rente

Die Förderung: Beiträge für eine Rürup-Rente können Sparer bis zum Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. 2010 erkennt der Fiskus aber zunächst nur 70 Prozent der Beiträge (umgerechnet 13.200 Euro bei Singles) an. Die Förderung steigt schrittweise bis 2025 der volle Betrag absetzbar ist. Besteuert wird die Auszahlung wie die gesetzliche Rente.

Die Produktlinien

Klassische Rürup-Rente: Das ist eine klassische Rentenversicherung genau wie bei der Riester-Rente – mit einem Unterschied: Bis Rentenbeginn kommen Sparer an ihr Geld nicht mehr heran. Der Vertrag kann nach Abschluss weder gekündigt noch beliehen oder verpfändet werden. Ausgezahlt wird die Police ausschließlich als lebenslange Rente.

Fondsgebundene Rürup-Rente: Hier wird das Geld ausschließlich in Investmentfonds angelegt. Die spätere Rente hängt daher allein von den Kosten des Vertrags und der Wertentwicklung der Fonds ab. Nicht einmal eine Mindestrente ist garantiert. In Bezug auf die Verfügungsmöglichkeiten gelten die gleichen Restriktionen wie beim Klassik-Tarif.

Fondsgebundene Rürup-Rente mit Garantie: Hier werden die Beiträge wie bei fondsgebundenen Riester-Renten gesplittet. Ein Teil vom Beitrag wird sicher angelegt, um den Kapitalerhalt zu sichern, der Rest fließt in Fonds. Wie viel Leistung garantiert sein soll, kann bisweilen frei gewählt werden. Die Verfügungsmöglichkeiten sind ebenfalls wie beim Klassiktarif beschränkt.

Fondsgebundene Rürup-Sparpläne: Hier handelt es sich um Fondssparpläne, die anders als ungeförderte Sparpläne nur eingeschränkt vererbbar sind. Denn bei allen Rürup-Produkten können nur Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder das angesparte Guthaben erben. Rürup-Fondssparpläne gibt es ganz ohne Garantie, dann hängt die Leistung allein vom Fondsertrag ab. Vielfach werden aber auch Sparpläne mit Kapitalerhalt wie bei Riester angeboten.


Betriebliche Altersvorsorge

Direktversicherung: Dabei handelt es sich um eine Rentenversicherung, die als Klassiktarif bisweilen auch als fondsgebundener Tarif mit Beitragsgarantie wie bei Riester angeboten wird. Versicherungsnehmer ist der Betrieb, versicherte Person der Arbeitnehmer. Ihm stehen auch die Leistungen aus der Police zu. Sie wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Optional ist aber auch eine Kapitalabfindung in einer Summe zulässig.

Pensionskasse: Die Pensionskasse ist ein Versicherungsunternehmen, das ausschließlich Produkte zu betrieblichen Altersvorsorge offeriert. Die Produkte ähneln der Direktversicherung. Ältere Kassen bieten aber oft auch Tarife mit einem Leistungsspektrum (Alters- plus Invalidenrente und Hinterbliebenenschutz) an, das der gesetzlichen Rente ähnelt.

Pensionsfonds sind Versorgungswerke, die zwar auch der Versicherungsaufsicht unterliegen, aber größere Anlagefreiheiten genießen. Die Produkte können in ihrem Chance-Risikoraster einem Riester-Fondssparplan, aber auch einer fondsgebundenen Riester-Rente ähneln. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Rente. Zu Rentenbeginn ist allenfalls eine 30-prozentige Kapitalabfindung möglich.

Unterstützungskasse: Hier wickelt der Betrieb die Versorgung über ein externes Versorgungswerk ab, bleibt für die zugesagte Leistung aber voll in der Haftung. Die Leistungen entsprechen meist einer klassischen Rentenversicherung. Es sind aber auch Tarife mit reiner Kapitalabfindung möglich. Manche Betriebe offerieren Baukastensysteme, bei denen Arbeitnehmer den Mix aus Altern-, Invalidenrente und Hinterbliebenenrente nach Bedarf wählen kann.

Direktzusage: Hier sagt der Betrieb die Altersrente zu und haftet allein dafür- egal, wie und wo er die Mittel für die spätere Rente anlegt. In der Wahl der Leistung ist der Betrieb frei. Das kann eine Altersrente, eine Kapitalabfindung in einer Summe oder mehreren Jahresraten sein. Auch das alleinige Angebot einer Invalidenrente ist möglich. Die ausgezahlte Leistung wird wie Lohn versteuert.

( Barbara Sternberger-Frey )





Inhaltsverzeichnis

» Übersicht
» Zögernde Abschlüsse - Lange Mängelliste bei Riester-Produkten
» Tricksereien - Suche nach passender Riester-Rente gleicht Lotterie
» Intransparenz inklusive - Zu wenig Informationen über Kosten
» Verpuffte Förderung - Immer weniger Leistung bei Fondstarifen
» Hohe Verwaltungskosten - Viele Anbieter zocken kräftig ab
» Schlimmes Erwachen - Weniger Rente als versprochen
» Überarbeitung erforderlich - Übervorsichtige Kalkulation bringt Milliarden
» Altersvorsorgekonto - Ein Konto für alles
» Viele Pluspunkte - Auch Betriebsrenten werden portabel
» Glossar

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  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.


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