Staatlich geförderte Altersvorsorge
Altersvorsorgekonto

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Ein Konto für alles
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Die gesetzliche Rente reicht nicht für ein sorgenfreies Leben. Doch die meisten Deutschen fühlen sich bei der Planung ihrer Altersvorsorge überfordert - und machen deshalb lieber nichts.
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Die geltenden Fördervorschriften und Produkte für die Riester-, Rürup und Betriebsrente sind Verbrauchern zu teuer und zu kompliziert. Dabei geht es viel einfacher, meint die Baden-Württembergische Verbraucherkommission. Mitte September hat sie in Stuttgart ihren Vorschlag für ein Altersvorsorgekonto präsentiert.
Eines steht fest: Die gesetzliche Rente allein wird für einen finanziell sorgenfreien Lebensabend nicht reichen. Doch trotz aller staatlichen Anreize zum Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge legen die wenigsten Deutschen ausreichend Geld für das Alter zurück oder beteiligen sich überhaupt an der Vorsorge. Das belegen diverse Studien, zum Beispiel vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Dabei ist den Bundesbürgern die Gefahr der drohenden Altersarmut sehr wohl bewusst, wie ebenfalls zahlreiche Umfragen belegen. 42 Prozent aller Nicht-Rentner wissen, dass die staatliche Rente allein im Alter nicht ausreicht, so die Ergebnisse der Studie zu Altersvorsorge 2010, die das Institut für Demoskopie Allensbach jährlich im Auftrag der Postbank erstellt. Dennoch ist Altersvorsorge oft nur ein guter Vorsatz, die Umsetzung unterbleibt.
Die Gründe dafür sind vielfältig und liegen auch darin, dass sich die meisten Bürger von der Planung ihrer Altersvorsorge überfordert fühlen. Dabei hat die Bundesregierung 2005 sogar die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ ins Leben gerufen und Volkshochschulkurse zur Information über die staatlich geförderte Altersvorsorge installiert. „Deutschlands größte unabhängige Bildungsoffensive zur Alterssicherung“, an der sich laut Rentenversicherung Bund mehr als 500 Volkshochschulen in ganz Deutschland beteiligen, kann über die Probleme bei der Altersvorsorge aber nicht hinwegtäuschen. Nach wie vor gilt: Die Produkte sind intransparent, teuer und unflexibel, die Produktvielfalt ist verwirrend. Obendrein sind die Förderregeln den meisten Bürgern – selbst nach eingehender Schulung – viel zu kompliziert.
Diesen gordischen Knoten will die Verbraucherkommission Baden-Württemberg, die die Stuttgarter Landesregierung in Verbraucherfragen berät, nun mit einem Hieb zerschlagen. Mitte September hat sie in Stuttgart, ihren Vorschlag für ein Altersvorsorgekonto präsentiert. Die Idee ist ebenso schlicht wie überzeugend: Jeder Bundesbürger soll das Recht erhalten, zum Beispiel bei der Rentenversicherung Bund ein Vorsorgekonto einzurichten. Einzahlungen in dieses Konto können in beliebiger Höhe erfolgen und bleiben steuer- sowie für den Arbeitnehmer sozialabgabenfrei. Die Arbeitgeber müssen ihren Anteil an den Sozialabgaben aber weiterhin entrichten. Auszahlungen aus dem Altersvorsorgekonto sind nur als Rentenzahlung möglich. Dann fallen Steuern und bei gesetzlich Krankversicherten auch die Arbeitnehmeranteile zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
Die staatliche Förderung soll vor allem in der Steuerfreiheit der Einzahlungen und der erzielten Erträge in der Ansparphase bestehen. Solange das Geld auf dem Konto liegt, fällt daher auch keine Abgeltungssteuer an. Für Geringverdiener, die von der Steuerförderung kaum profitieren, soll es weiterhin staatliche Zulagen in Höhe der heutigen Riester-Förderung geben. Die Kombination aus Steuer- und Sozialabgabenfreiheit plus Zulagen für Geringverdiener führt in der Ansparphase zu erheblichen Zins und Zinseszinseffekten. Kurz: Das angelegte Geld wächst auf dem Vorsorgekonto kräftiger und schneller als bei jedem anderen ungeförderten Sparvertrag. Damit auch die Angehörigen versorgt sind, wenn der Vorsorgesparer stirbt, soll das Kapital auf dem Konto vererbbar sein. Bei Auszahlung im Erbfall werden jedoch Steuern und Sozialabgaben fällig. Einzige Ausnahme: Die Erben übernehmen das Konto und führen es nunmehr als eigenes Vorsorgekonto fort. Dann bleibt das ererbte Guthaben wiederum bis zur Auszahlung steuer- und abgabenfrei. Ein solches einfaches Fördersystem könne man auch Laien problemlos vermitteln, meint Jürgen Stellpflug, Chefredakteur von ÖKO-TEST, der das Vorsorgekonto als Mitglied der Verbraucherkommission auf einer Pressekonferenz in Stuttgart präsentierte. Die Hemmschwelle zur Teilnahme an der geförderten Altersvorsorge wäre daher deutlich herabgesetzt.
Auch das Problem zu teurer und intransparenter Produkte lässt sich nach Ansicht der Verbraucherkommission mit dem Vorsorgekonto vergleichsweise einfach lösen. Zwar soll die Anlage der Einzahlungen grundsätzlich in der alleinigen Verantwortung des Kontoinhabers liegen. Um dem Wunsch vieler Verbraucher nach einer einfachen und sicheren Anlage zu entsprechen, könnte das Basismodell für das Konto eine so genannte SGB-IV-konforme Anlage sein. Das bedeutet: Die Einzahlungen werden nach den Kapitalanlagevorschriften für die Sozialversicherungsträger investiert – und die dürfen keinerlei Risiko eingehen. In der Praxis sind die Gelder damit so sicher angelegt wie auf dem Sparbuch bei einer Bank, das durch die Einlagensicherung zu 100 Prozent durch geschützt ist.
Die Verwaltung externer Gelder nach diesem Modell ist für die Rentenversicherung Bund nicht neu. Nach diesen Anlagevorschriften muss sie bereits heute die Gelder aus Arbeitszeitkonten verwalten, wenn Arbeitnehmer ihr im Betrieb angespartes Vorruhestandskapital bei einem Arbeitgeberwechsel auf sie übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber Mitte 2009 im Zuge der Überarbeitung des so genannten Flexi-Gesetzes eingeführt, das die Vorschriften für betriebliche Zeitwertkonten regelt.
Nun sucht nicht jeder Verbraucher eine sichere Anlage. Vor allem jüngere Vorsorgesparer können durchaus mehr Risiko bei der Altersvorsorge vertragen. Deshalb könnte für das Vorsorgekonto ein mit Vertretern der Wissenschaft besetzter Anlageausschuss gebildet werden, der verschiedene Anlagemixturen – je nach Vertragsalter oder Risikoneigung der Sparer – entwickelt, die jeweils für das Sparziel „Altersvorsorge“ angemessen sind. Dann könnten Verbraucher beim Vorsorgekonto neben der sicheren Anlage auch zwischen ein oder zwei chancenreicheren Modellen wählen.
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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
- die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
- aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
- neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
- aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.
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