Gesichtspeeling-Test: Sebamed, Cattier und Burt’s Bees nur "mangelhaft"

Magazin Februar 2024: Orangensaft | Autor: Dimitrij Rudenko/Marieke Mariani/Kerstin Scheidecker/Hannah Pompalla | Kategorie: Kosmetik und Mode | 19.02.2024

Gesichtspeelings im Test: Welche Peelings sind empfehlenswert?
Foto: ÖKO-TEST; Yuriy Maksymiv/Shutterstock

Bravo: Feste Mikroplastikpartikel sind aus Gesichtspeelings verschwunden. Weniger topp: In einigen Produkten stecken noch immer teils schwer abbaubare synthetische Polymere, wie unser Test zeigt. Und dreimal sehen wir rot: Die Peelings von Sebamed, Cattier und Burt’s Bees fallen mit "mangelhaft" durch. Was ist da los?

  • Im Test: 36 Gesichtspeelings. Bezahlt haben wir zwischen 0,63 und 59,90 Euro für umgerechnet 100 Milliliter Peeling.
  • 19 Produkte sind mit Bestnote rundum empfehlenswert. Drei Peelings schneiden nur mit "mangelhaft" ab.
  • Kritik gibt es unter anderem für flüssige Kunststoffe, die giftigen Schwermetalle Arsen und Blei, Formaldehyd/-abspalter sowie umstrittene PEG-Verbindungen.

Peelings sind Wohlfühlprodukte. Mit ihren Schleifpartikeln reiben sie abgestorbene Hautschüppchen ab, regen die Durchblutung an und lassen so die Haut rosiger strahlen. Das sanfte Einmassieren tut gut, die Haut sieht frischer aus – ein Peeling kann ein kleiner Wellnesskick sein.

In Gesichtspeelings war Mikroplastik lange üblich

Was so gar nicht ins Wohlfühlkonzept passte: Zum Abreiben nutzten konventionelle Peelings lange feste Kunststoffpartikel. Mikroplastik. Plastik, das abgespült wurde, ins Abwasser floss und mit dem Klärschlamm wieder in die Umwelt gelangen konnte. Das ist vorbei. Mittlerweile sogar gesetzlich besiegelt.

Nach jahrelanger Kritik und eindringlichen Appellen von Umweltschutzorganisationen und auch von ÖKO-TEST ist es seit Oktober 2023 endlich da: ein offizielles, EU-weites Mikroplastikverbot, das auch für Kosmetikprodukte gilt.

Mikroplastikverbot für Kosmetikprodukte 

Was lange währt, wird endlich gut – könnte man meinen. Doch bis wirklich alles gut ist und Kunststoffpartikel in Kosmetika vom Markt verschwinden, braucht es teilweise noch ziemlich lange. Bezogen auf Kosmetik greift das Verbot zunächst nur für kunststoffbasierte Glitzerpartikel und für Mikroplastikperlen, wie sie unter anderem als Schleifkörperchen in Peelings eingesetzt werden.

Bloß: Die Mikroplastikperlen hatten die allermeisten Hersteller ohnehin längst ausgemustert. Erst ab Oktober 2027 ist Mikroplastik in abzuspülenden Kosmetikprodukten (rinse-off) wie Duschgelen oder Shampoos generell verboten.

Ein Gesichtspeeling soll abgestorbene Hautschüppchen entfernen und die Haut wieder zum Strahlen bringen. Wir haben 36 Gesichtspeelings geprüft.
Ein Gesichtspeeling soll abgestorbene Hautschüppchen entfernen und die Haut wieder zum Strahlen bringen. Wir haben 36 Gesichtspeelings geprüft. (Foto: Beauty Agent Studio/Shutterstock)

Verbot betrifft nicht alle synthetischen Polymere

Für auf der Haut verbleibende Kosmetik (leave-on) wie Cremes und Lotionen greift das Verbot erst zwei Jahre später. Ab dann dürfen auch keine Mikroplastikpartikel mehr zur Verkapselung von Duftstoffen verwendet werden. In Lippenstiften, Nagellack und Make-up bleiben Kunststoffpartikel sogar noch bis 2035 erlaubt.

Aber dann, in knapp zwölf Jahren, ist wirklich alles gut. Oder? Jein. Ein weiterer Faktor bleibt die Definition von Mikroplastik. Das Verbot greift nämlich nicht für alle in Kosmetik eingesetzten synthetischen Polymere.

Bestimmte Verbindungen sind, abhängig von ihrer Abbaubarkeit und Löslichkeit, ausgenommen. Eine verbindliche Liste gibt es jedoch nicht. Ob eine Polymerverbindung als Mikroplastik eingestuft wird, muss jedes Mal aufs Neue im Einzelfall entschieden werden.

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Geprüfte Gesichtspeelings sind frei von Mikroplastik

Auch an unserem Test lässt sich das Problem mit der Definition von umweltbelastenden Kunststoffbestandteilen gut verdeutlichen. Die Selbstverpflichtung, mit der die Kosmetikhersteller bereits seit einigen Jahren den Einsatz von Mikroplastik freiwillig regulieren, greift ebenfalls nur für verhältnismäßig große, feste Kunststoffpartikel wie Peelingperlen aus Polyethylen.

Und tatsächlich sind diese inzwischen komplett aus Körper- und Gesichtspeelings verschwunden, wie auch dieser Test zeigt. Für den nötigen Abrieb sorgen nun nur noch pflanzliche oder mineralische Teilchen.

Aber: Acht Produkte enthalten auch in diesem Test dennoch synthetische Polymere, hauptsächlich Acrylate. Diese flüssigen Kunststoffe stufen wir als Umweltproblem ein, weil sie teilweise schlecht abbaubar sind. Das heißt aber auch: Mehr als Dreiviertel der Peelings im Test kommen bereits ohne diese synthetischen Polymere in der Rezeptur aus.

dm, Rossmann & Co.: Gesichtspeelings im Test

Insgesamt haben wir 36 Gesichtspeelings eingekauft und ins Labor geschickt. Das Ergebnis ist erfreulich: 19 Produkte können wir mit Bestnote rundum empfehlen.

Einige Gesichtspeelings schneiden jedoch nur mittelmäßig ab. Und drei Produkte sind klare Testverlierer: das Sebamed Unreine Haut Wasch-Peeling, das Cattier Weißes Heilerde Peeling und das Burt’s Bees Intensives Porentiefes Peeling. Sie rasseln mit "mangelhaft" durch den Test. Was sind die Gründe dafür?

Labor stößt auf Schwermetalle  

Auch Schleifkörperchen aus der Natur können Probleme machen. Denn Mineralerden wie Kaolin können natürlicherweise mit problematischen Schwermetallen verunreinigt sein. Und diese hat das beauftragte Labor auch in zwei der drei Testverlierer nachgewiesen: Im Sebamed-Gesichtspeeling fand es Arsen, im Cattier-Produkt sogar Arsen und Blei.

Arsen und Blei dürfen laut Gesetz in kosmetischen Mitteln eigentlich gar nicht enthalten sein. "Eigentlich" bedeutet, dass der Gesetzgeber geringe Spuren, die technisch nicht zu vermeiden sind, toleriert. Orientierungswerte für das, was in Kosmetika als technisch vermeidbar gilt, hat hierzulande das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) festgelegt. Diese sind allerdings rechtlich nicht bindend.

Die in den Peelings von Cattier und Sebamed gemessenen Gehalte überschreiten diese Richtwerte. Die gleich zweifache Richtwert-Überschreitung ist beim Cattier-Produkt der Grund dafür, dass es mit "mangelhaft" durch den Test fällt. Beim "mangelhaften" Sebamed-Peeling kommen noch weitere Kritikpunkte dazu.

Umstrittene Tenside in Gesichtspeelings im Test

Neben Schleifpartikelchen enthalten Peelings zur Reinigung der Haut auch Tenside. Sie sorgen dafür, dass sich Fett und Schmutz besser von der Haut abwaschen lassen, und liefern außerdem schönen Schaum.

Sechs Anbieter im Test nutzen allerdings PEG-Verbindungen als Tenside – darunter auch der Anbieter des "mangelhaften" Sebamed-Produktes. Das Problem: Einige dieser Stoffe können die Haut durchlässiger machen für Fremdstoffe. Dagegen setzen viele Hersteller zum Reinigen und Schäumen auf vergleichsweise milde Zuckertenside.

Kein recyceltes Plastik und unnötiger Verpackungsmüll 

Einen weiteren Minuspunkt erhält das Sebamed-Produkt, weil der Anbieter kein recyceltes Plastik (Rezyklat) für seine Kunststpffverpackung einzusetzt. Außerdem steckt das Peeling, wie drei andere überprüfte Produkte, in einem Umkarton. Das sorgt aus unserer Sicht für unnötigen Verpackungsmüll.

Zum Vergleich: Bezüglich der Verpackungen der Gesichtspeelings in unserem Test ist allgemein viel Luft nach oben. Nur wenige Anbieter haben uns für ihre Produkte nachvollziehbar belegt, mehr als 30 Prozent recycelten Kunststoff für die Tuben zu verwenden. Auch was die Verpackung angeht, ist in Sachen Plastik also längst noch nicht alles gut.

Auch die anderen beiden Testverlierer können hier nicht glänzen: Die Anbieter des Cattiers- und des Burts Bees-Produktes machten keine Angaben dazu, ob sie Rezyklat einsetzen oder nicht.

Krebserregende Substanz in Gesichtspeeling

Ein besonders kritisches Laborergebnis liegt uns für das Burts Bees-Gesichtspeling vor, dem dritten Testverlierer im Bunde: 200 mg/kg freies und abspaltbares Formaldehyd haben die Experten darin gemessen. Formaldehyd kann Krebs auslösen, sein Einsatz ist in Kosmetika verboten.

Aber. Großes Aber. Denn: Einige Konservierungsmittel, die nach und nach Formaldehyd abgeben, um Produkte länger haltbar zu machen, sind noch erlaubt.

Allerdings ist auf dem betroffenen Peeling kein solcher Konservierungsstoff deklariert. Denkbar ist, dass das Formaldehyd aus der Konservierung der Rohstoffe stammen könnte. Der Laborbefund führt dazu, dass das Produkt von Burts Bees nur die Note "mangelhaft" bekommt.

Weiterlesen auf oekotest.de:

Wir haben diese Produkte für Sie getestet

Testverfahren

Wir haben insgesamt 36 Gesichtspeelings getestet. Alle Peelings sind mechanische Peelings, die mit kleinen Schleifpartikeln versehen sind. Die Peelings haben wir anonym in Drogerie- und Supermärkten, Discountern, Apotheken, im Bio-Handel und im Internet eingekauft. Bezahlt haben wir zwischen 0,63 und 59,90 Euro für umgerechnet 100 Milliliter Peeling.

Anhand der Deklaration erfassten wir PEG/PEG-Derivate und synthetische Polymere. Wir hielten auf den Verpackungen auch Ausschau nach Werbung mit Aussagen zur Klimaneutralität. Unabhängige Labore prüften die Produkte in unserem Auftrag auf Formadehyd/-abspalter, halogenorganische Verbindungen, Diethylphthalat, deklarationspflichtige Duftstoffe, die Allergien auslösen können, Moschusverbindungen und Cashmeran sowie Schwermetalle.

Die Kunststoffverpackungen ließen wir auf PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen prüfen. Wir achteten auch auf Umkartons, die kein Glas schützen. Außerdem fragten wir die Hersteller, ob sie für Ihre Kunststoffverpackungen Recyclingmaterial aus dem Wertstoffkreislauf verwenden, und baten um Belege hierfür. Gegebenenfalls baten wir auch um Herkunftsbelege für das eingesetzte Glimmerpigment Mica.

Bewertungslegende

Soweit nicht abweichend angegeben, handelt es sich bei den hier genannten Abwertungsgrenzen nicht um gesetzliche Grenzwerte, sondern um solche, die von ÖKO-TEST festgesetzt wurden. Die Abwertungsgrenzen wurden von ÖKO-TEST eingedenk der sich aus spezifischen Untersuchungen ergebenden Messunsicherheiten und methodenimmanenter Varianzen festgelegt.

Bewertung Testergebnis Inhaltsstoffe: Unter dem Testergebnis Inhaltsstoffe führt zur Abwertung um vier Noten: ein gemessener Gehalt von mehr als 10 mg/kg Formaldehyd/-abspalter. Zur Abwertung um jeweils zwei Noten führen: a) ein gemessener Gehalt an Arsen, der den vom BVL festgelegten Orientierungswert von 0,5 mg/kg in kosmetischen Mitteln überschreitet; b) ein gemessener Gehalt an Blei, der den vom BVL festgelegten Orientierungswert von 2 mg/kg in kosmetischen Mitteln überschreitet. Zur Abwertung um eine Note führt: PEG/PEG-Derivate.

Bewertung Testergebnis Weitere Mängel: Unter dem Testergebnis Weitere Mängel führen zur Abwertung um jeweils zwei Noten: a) Herkunft und Hersteller des im Produkt eingesetzten Micas (CI 77019) genannt, aber Lieferkette zurück bis zur Mine nicht ausreichend belegt, wodurch Kinderarbeit nicht ausgeschlossen werden kann; b) Polymere als weitere Kunststoffverbindungen (Acryl- und/oder Methacryl-[Co- und Cross-]polymere). Zur Abwertung um jeweils eine Note führen: a) ein Umkarton, der kein Glas schützt; b) ein Anteil von Rezyklaten (Post-Consumer-Rezyklat, PCR) von weniger als 30 Prozent in Relation zum Gesamtgewicht der Kunststoffverpackung, keine Angabe hierzu und/oder kein ausreichender Nachweis auf unsere Anfrage; c) Werbung mit Klimaneutralität, CO₂-Neutralität oder einer missverständlichen CO₂-Bilanz ohne ausreichende Information dazu auf dem Produkt.

Das Gesamturteil beruht auf dem Testergebnis Inhaltsstoffe. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "mangelhaft" ist, verschlechtert das Gesamturteil um zwei Noten. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "befriedigend" oder "ausreichend" ist, verschlechtert das Gesamturteil um eine Note. Ein Testergebnis Weitere Mängel, das "gut" ist, verschlechtert das Gesamturteil nicht.

Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass wir die von den Herstellern versprochenen Wirkungen der Produkte nicht überprüft haben.

Testmethoden

Diethylphthalat/Polyzyklische Moschus- und Nitromoschus-Verbindungen/Cashmeran: Extraktion mit TBME, GC-MS.
Deklarationspflichtige Duftstoffe: DIN EN 16274:2021-11 (mod.), GC-MS.
Halogenorganische Verbindungen: a) Heißwasserextraktion mit anschließender Zentrifugation und Membranfiltration, Festphasenextraktion (SPE), Binden der organischen Halogene an Aktivkohle, Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts; b) Extraktion mit Essigester, Verbrennung des Extrakts im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts.
Formaldehyd/-abspalter: saure Wasserdampfdestillation, Derivatisierung mit Acetylaceton, Ausschütteln mit n-Butanol und Bestimmung mittels Fotometrie.
Elemente: Totalaufschluss in der Mikrowelle, Bestimmung mittels ICP-MS.
PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse.
Weitere Inhaltsstoffe: per Deklaration.
PVC/PVDC/chlorierte Verbindungen in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse.

Einkauf der Testprodukte: November 2023

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