Gibt es ein Grundrecht aufs Dampfen? Den Eindruck könnte gewinnen, wer sich im Internet über elektronische (elektrische) Zigaretten informieren will und dabei auf die Seite www.dampfertreff.de gelangt: "Liebe Gäste, die Dampfer brauchen Hilfe, damit E-Zigaretten nicht verboten werden bzw. so reguliert werden, dass ein freies Weiterdampfen unmöglich wird. Bitte lest und zeichnet diese EU-Bürgerinitiative (...)." Dahinter steckt eine "Europäische Initiative für freies Dampfen" (EFVI), die in einem Manifest für die E-Zigarette "eine Klassifizierung als Genussmittel, und zwar unabhängig vom Vorhandensein von Nikotin" fordert. Auch die Interessengemeinschaft E-Dampfen trommelt: Pressesprecher Volkmar Stendel will nicht tatenlos mit ansehen, "dass ein innovatives Produkt wie die E-Zigarette aus ideologischen Gründen verdrängt werden soll".
Die ganze Aufregung dreht sich um die überarbeitete Tabakproduktrichtlinie, für die EU-Parlament und Ministerrat im Februar und März 2014 grünes Licht gegeben haben, und die in den nächsten zwei Jahren von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen ist. Deren Vorgaben sollen insbesondere Kinder und Jugendliche vom Griff zur Zigarette abhalten.
Erstmalig gibt es aber auch Vorschriften für die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die Liquids, mit denen die elektronischen Zigaretten gefüllt werden. Sie werden Medizinprodukte, wenn die Nikotinkonzentration 20 mg/ml überschreitet und der Hersteller eine Entwöhnung vom Rauchen in Aussicht stellt. Andernfalls bleiben die Liquids - wie bisher - frei verkäuflich und unterliegen der Tabakgesetzgebung mit den gleichen Auflagen in Sachen Vermarktung und Abgabe wie andere Tabakprodukte.
"Ich hätte mir gewünscht, dass Liquids in E-Zigaretten grundsätzlich als Medizinprodukt gelten, kann aber mit der gefundenen Lösung gut leben", erklärt die Europa-Abgeordnete Dagmar Roth-Behrendt von der SPD auf ihrer Homepage. "Unverständlich und inkonsequent ist jedoch, dass es kein Verbot von Geschmacksstoffen in den Liquids elektronischer Zigaretten geben wird", bemängelt Roth-Behrendt. Dafür kann sie vor dem Hintergrund, dass es bislang keine Studien zu den möglichen Langzeitfolgen von E-Zigaretten gibt, kein Verständnis aufbringen.
Dr. Peter Liese, gesundheitspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, sieht in dem Vorschlag einen ausgewogenen Kompromiss und schreibt in einem Beitrag zum Verbraucherschutz: "Die E-Zigarette ist nicht unproblematisch, denn Nikotin macht abhängig. Daher sollte sie auf keinen Fall von Jugendlichen benutzt werden. Für starke Raucher, die anders nicht von der Zigarette wegkommen, ist sie allerdings eine Alternative. Deshalb dürfen wir sie nicht totregulieren."
Wie funktionieren E-Zigaretten?
Doch worum geht es eigentlich? 1965 bekam der Amerikaner Herbert A. Gilbert ein Patent für eine rauchlose Nicht-Tabak-Zigarette erteilt. Die Erfindung verlief jedoch im Sande. Vor gut zehn Jahren ließ sich dann der Chinese Lik Hon eine "flammenlose elektronisch zerstäubende Zigarette" patentieren. Von China aus verbreiten sich E-Zigaretten seitdem weltweit.
Sie funktionieren im Prinzip wie die aus Diskotheken bekannten Nebelmaschinen. Die Grundbausteine sind ein Akku, ein Verdampfer, ein Flüssigkeitsbehältnis und ein Mundstück. Entweder automatisch beim Saugen am Mundstück oder per Knopfdruck heizt sich der Verdampfer auf 65 bis 120 °C auf, Flüssigkeit (das Liquid) wird verdampft und der entstehende Nebel eingeatmet. Nutzer der E-Zigaretten sprechen deshalb auch nicht vom Rauchen, sondern vom Dampfen. Die Liquids bestehen im Wesentlichen aus Propylenglykol, Glycerin, Aromen und Nikotin, es gibt sie aber auch nikotinfrei.
Weil der Dampf anders als Tabakrauch weder Teer noch andere Schadstoffe enthalte, stellen seine Befürworter das Dampfen zwar nicht als gesunde, aber immerhin als gesündere Alternative zum Rauchen hin. Von der "verantwortungsvollen Art zu rauchen" ist bei www.steamo.de die Rede und von einem "sozialverträglichen Raucherlebnis". Eine "seriöse Alternative zu herkömmlichen Tabakwaren" nennt es der Verband des e-Zigaretten-Handels (VdeH) in seiner Selbstdarstellung (www.vd-eh.de).
Weniger Schadstoffe als bei normalen Zigaretten
Zweifelsohne gelangen beim Dampfen von E-Zigaretten weitaus weniger Schadstoffe in die Lunge und in die Umgebung als beim Rauchen von Tabakzigaretten. Selbst die Nichtraucher-Initiative Deutschland (NID) hält in ihrem Mitteilungsorgan Nichtraucher-Info fest: "Sieht man von den beim Gebrauch der E-Zigarette in geringer Konzentration entstehenden Stoffen einmal ab, bleibt als wesentlicher Schadstoff das Nerven- und Suchtgift Nikotin übrig." Die Einschränkung folgt jedoch auf dem Fuße: Da Nikotin beim Ausatmen auch in die Umgebungsluft gelange, müssten die für den Gebrauch von Tabakzigaretten geltenden gesetzlichen Rauchverbote auch für das Dampfen von E-Zigaretten gelten, fordert die NID.
Dass Passivdampfer tatsächlich nicht ungeschoren davonkommen, zeigt eine Untersuchung von Professor Hermann Fromme vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. In sechs Sitzungen dampften neun Freiwillige in einem gut gelüfteten Raum zwei Stunden vor sich hin, bevor unter anderem die Raumluft untersucht wurde. Gefunden wurden nicht nur die Liquidbestandteile Propylenglykol, Glycerin und Nikotin, sondern auch beträchtliche Mengen Feinstaub.
Zudem erhöhte sich die Konzentration krebserregender polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe in der Innenraumluft um 20 Prozent, die von Aluminium stieg auf das 2,4-Fache an. Fazit der Forscher: E-Zigaretten sind nicht emissionsfrei und ihre Schadstoffe könnten von gesundheitlichem Belang für Dampfer und Passivdampfer sein.
ÖKO-TEST testet E-Zigaretten
Nichtsdestotrotz entwickelt sich der E-Zigaretten-Markt derzeit sehr dynamisch. Weltweit stieg der Umsatz zuletzt jährlich um rund 40 Prozent: von 650 Millionen Dollar im Jahr 2010 auf zirka 1,8 Milliarden Dollar 2013. Nach Angaben des VdeH nutzen 43 Prozent der rund 20 Millionen Raucher in Deutschland aktuell E-Zigaretten oder haben diese mindestens schon einmal getestet. Bedienten bislang vor allem kleine Hersteller den E-Zigaretten-Markt, springen inzwischen auch die großen Tabakkonzerne auf diesen Zug auf. Seit Kurzem bewirbt der Tabakkonzern BAT (Lucky Strike, HB) die E-Zigarette Vype sogar im britischen Fernsehen, berichtet Die Tabakzeitung.
Grund genug für uns zu schauen, wie es um die derzeit gängigen Produkte bestellt ist. Im ÖKO-TEST: Sechs E-Zigaretten und zwölf Liquids, zur Hälfte mit, zur Hälfte ohne Nikotin. Wir haben uns die Deklaration angeschaut, die E-Zigaretten und den Dampf auf Schadstoffe untersuchen lassen, die Liquids auf ihren Gehalt an Nikotin, Duftstoffen und Menthol.
Das Testergebnis: E-Zigaretten im Test
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Keine Alternative zur normalen Zigarette: Unter dem Strich gab es nur "ungenügende" Gesamturteile. Rauchen ohne schlechtes Gewissen funktioniert auch mit der E-Zigarette nicht. In allen Dämpfen wurde neben krebserregendem Formaldehyd eine Reihe weiterer bedenklicher Substanzen nachgewiesen. Hinzu kommt eine lausige Deklaration zum Umgang mit den Produkten. Ein Gerät ist als nicht verkehrsfähig einzustufen.
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Gift im Fläschchen: Dass die als nikotinhaltig deklarierten Liquids auch tatsächlich Nikotin enthalten, war zu erwarten. Allerdings entpuppte sich auch das als nikotinfrei beworbene Produkt als nikotinhaltig. Das ist fatal, denn Nikotin gilt nicht nur als die pharmakologisch wirksame Substanz im Tabak, die die Sucht erzeugt und zu körperlicher und psychischer Abhängigkeit führt. Nikotin ist zugleich ein starkes Gift, das auch über die Haut aufgenommen wird, was beispielsweise beim Verschütten eines Liquids passieren kann.
Typische Vergiftungssymptome sind Übelkeit, Brechreiz, Kopfschmerzen, Schwindel, Bewusstseinsstörungen. Für Erwachsene gelten rund 50 Milligramm Nikotin beim Verschlucken als tödlich, für Kleinkinder bereits sechs Milligramm. In den von uns untersuchten 10-Milliliter-Liquidfläschchen stecken per Deklaration zwischen 150 und 180 Milligramm Nikotin. Die analysierten Gehalte wichen jedoch mehr oder weniger stark nach unten davon ab. Am deutlichsten war dies beim Zarsmoke Liquid American Tobacco Nikotin Stark 16 mg der Fall, das weniger als ein Drittel der deklarierten Menge enthielt.
- In zwei untersuchten Liquids kam in der chemischen Analyse Menthol vor. Dieser natürliche Inhaltsstoff der Pfefferminze hat allerdings eine unheilvolle Eigenschaft: Er erleichtert die Inhalation des Tabakrauchs, indem er die Atemwege kühlt und betäubt, was wiederum eine tiefere Inhalation ermöglicht. Zudem gibt es Hinweis darauf, dass Menthol den natürlichen Hustenreiz unterdrückt, wenn Reizstoffe inhaliert werden. Benzylalkohol fand sich in den beiden getesteten Liquids von Fumidus. Die Substanz zählt zu den allergenen Duftstoffen. Die gesundheitlichen Auswirkungen des regelmäßigen Einatmens der Substanz sind jedoch unbekannt.
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Dunkle Wolken: Die krebserregenden Stoffe Formaldehyd und Acetaldehyd waren mit einer Ausnahme in allen Dämpfen nachweisbar. Zwar lagen die analysierten Mengen deutlich unter denen im Zigarettenrauch. Damit ist die Krebsgefahr jedoch nicht gebannt, denn es gibt für krebserzeugende Gemische keinen Schwellenwert, unterhalb dessen sie unschädlich wären. Die Quelle für die Aldehyde ist unklar. Sie können beim Verdampfen des Glycerins entstehen. Weiterhin wurde häufig Propanal im Dampf nachgewiesen, das die Atemwege reizen kann.
- Des Weiteren fand sich im Dampf auch immer der Hauptbestandteil des Liquids wieder: Propylenglykol. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung besteht durch Propylenglykol im Dampf die Gefahr, dass Nasen- und Rachenschleimhaut gereizt und die Lungenfunktion beeinträchtigt wird. Bei Personen, die über Jahre propylenglykolhaltigem Bühnennebel ausgesetzt waren, traten häufiger Atemwegs-, Hals- und Nasenreizungen auf als bei nicht exponierten Personen.
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Unterirdische Deklaration: Dafür, dass hier mit giftigen Substanzen gehandelt wird, die dann auch noch inhaliert werden, war die Gebrauchsinformation häufig unglaublich schlampig gemacht. Die Anbieter von drei Geräten verzichteten auf jegliche Aufklärung über die Gefahren des Nikotins wie Vergiftungserscheinungen oder mögliche Abhängigkeit.
Auf den Liquids wären Gegenanzeigen wünschenswert, beispielsweise dass sie nicht von Schwangeren, Stillenden und Personen unter 18 Jahren angewendet werden dürfen und sie von Kindern fernzuhalten sind. Auch hier haperte es bei etlichen Produkten. Zubereitungen mit einem Nikotingehalt von mehr als einem Prozent sollten als "giftig" und folglich auch mit einem Totenkopf als Gefahrensymbol gekennzeichnet sein - waren es in drei Fällen aber nicht. Hinweise, wie sich das Liquid zusammensetzt, vermissten wir auf drei Verpackungen.
- Blei im Lötzinn: Im Lötzinn auf der Leiterplatte eines Adapters maß das von ÖKO-TEST beauftragte Labor deutlich mehr Blei, als die Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) zulässt. Wir stufen das Gerät daher als nicht verkehrsfähig ein.
So reagierten die Hersteller
Ein Anbieter bezieht sich auf französische Wissenschaftler und sagt, dass "Nikotin - im Gegensatz zu Drogen wie Kokain, Morphin und Alkohol - einen bestimmten Suchtmechanismus nicht auslöst. Erst in Kombination mit anderen Tabakstoffen zeigt das Nikotin seine Wirkung."
Tatsache ist jedoch: Inhaliertes Nikotin gelangt innerhalb von Sekunden ins Gehirn und setzt dort Botenstoffe frei, die das Belohnungszentrum stimulieren. Durch das entstehende Wohlgefühl steigt mit der Zeit das Verlangen nach Nikotin und der Raucher wird abhängig.
"Der Fund von Nikotinspuren in unserem nikotinfreien Liquid hat uns veranlasst, sofort sämtliche Auslieferungen zu stoppen und Analysen durchzuführen", teilte uns Red Kiwi mit. "Zwar sollte es sich bei diesem Fund um einen seltenen Fall handeln und nicht um die Regel, dennoch wird dieser Vorfall von uns keinesfalls toleriert werden."
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