Darf mir mein Arzt ein Rezept verweigern?

Autor: dpa | Kategorie: Gesundheit und Medikamente | 28.11.2025

E-Rezept vor einem Regal mit Medikamenten
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Die Tabletten oder Augentropfen sind aufgebraucht, doch von der Arztpraxis heißt es: "Sie haben in diesem Quartal schon ein Rezept bekommen, ein zweites gibt's nur als Selbstzahler". Ist das überhaupt erlaubt? Eine Patientenberaterin klärt auf.

Ob Schilddrüsentabletten, Antidepressiva oder Augentropfen: Wenn bei Dauermedikation Nachschub gebraucht wird, ist das meist keine große Sache. Ein kurzer Anruf oder eine knappe Mail an die Arztpraxis reichen. 

Umso größer ist dann die Überraschung für Patientinnen und Patienten, wenn es vom Praxispersonal oder dem Arzt selbst auf einmal heißt: "Sie haben in diesem Quartal schon ein Rezept bekommen. Wenn Sie ein zweites möchten, müssen sie das Medikament selbst zahlen – oder bis zum nächsten Quartal warten."

Das ist so nicht erlaubt, sagt Anja Lehmann, Patientenberaterin bei der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). "Wenn ein Arzt die Behandlung eines Patienten übernommen hat, ist er auch verpflichtet, die in diesem Rahmen notwendigen Verordnungen auszustellen – also auch Rezepte für Arzneimittel, die medizinisch notwendig sind und deren Kosten die Krankenkasse übernimmt." 

Rezept verweigert? Problem tritt eher zum Quartalsende auf

Gerade zum Ende eines Quartals hin versucht sich manche Arztpraxis vor dem Ausstellen eines neuen Rezepts zu drücken. Lehmann erklärt sich das wie folgt: "Jede Arztpraxis bekommt pro Quartal ein gewisses Budget für die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln, wie zum Beispiel Krankengymnastik zur Verfügung gestellt." Je mehr Patienten, desto höher das Budget. 

Überziehen Arztpraxen das Budget für die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln, drohen Prüfverfahren oder sogar Regressforderungen seitens der Kassenärztlichen Vereinigungen. Allerdings: "Wenn Ärzte ihren Mehraufwand begründen können, dürfen sie das Budget durchaus auch überschreiten", sagt Lehmann. Das bedeute aber bürokratischen Aufwand – den sich die Arztpraxen womöglich ersparen wollen.

Betroffene Patientinnen und Patienten können leider wenig tun

Was also tun? Betroffenen Patientinnen und Patienten rät Anja Lehmann, freundlich das Gespräch mit Arzt oder Ärztin zu suchen – und darauf aufmerksam zu machen, dass das Medikament medizinisch notwendig ist. Im besten Fall lenkt das Gegenüber ein und stellt doch ein Rezept aus. 

Wenn Arzt oder Ärztin stur bleiben, hat man hingegen nicht mehr viel in der Hand. "Man kann sie nicht zum Ausstellen eines Rezepts zwingen", sagt die Patientenberaterin. 

Theoretisch bleibt zwar die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zu beschweren, weil der Arzt oder die Ärztin gegen die vertragsärztlichen Berufspflichten verstoßen habe. 

Diesen Schritt sollte man aber gut abwägen. "Denn das führt ja nicht dazu, dass ich meine Verordnung bekomme", sagt Anja Lehmann. "Im Gegenteil: Es kann passieren, dass der Arzt daraufhin den Behandlungsvertrag mit mir kündigt, weil er sagt: Das Vertrauensverhältnis ist jetzt gestört."

Wer also wirklich auf ein Medikament angewiesen ist und es nicht verordnet bekommt, "dem bleibt im Grunde nichts anderes übrig als ein Wechsel zu einem anderen Arzt", so die Patientenberaterin.

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