Klimastreik am 29. November: Das müssen Arbeitnehmer beachten

Autor: Benita Wintermantel | Kategorie: Geld und Recht | 25.11.2019

Klimastreik am 29. November: Das müssen Arbeitnehmer beachten
Foto: Fridays for Future Deutschland

Seit über einem Jahr demonstrieren Schülerinnen und Schüler an Freitagen für mehr Klimaschutz. Am 29. November ruft Fridays for Future auch alle Erwachsenen und die Unternehmen auf, in den "Klimastreik" zu treten und mit der Bewegung auf die Straße zu gehen. Was müssen Arbeitnehmer beachten?

Der Freitag hat sich bei Schülerinnen und Schülern seit Monaten als Streiktag etabliert. Am Freitag, 29. November 2019, sind alle Generationen aufgerufen, an den Protesten teilzunehmen und sich für mehr Klimaschutz einzusetzen. An diesem Tag findet der vierte globale Klimastreik statt, zu dem neben Fridays for Future ein breites Bündnis aus Umweltschutz-Organisationen aufruft. Beteiligt sind unter anderem BUND, Campact, Greenpeace, NABU und WWF. Viele weitere Initiativen haben ihre Unterstützung signalisiert. Der Klimastreik steht unter dem Motto #NeustartKlima. Dieses Mal geht es laut den Organisatoren nicht nur darum, die Straßen zu fluten: "Wir gehen in Klassenzimmer und Parteibüros, in Einkaufszentren und auf öffentlichen Plätzen, zu Infrastrukturprojekten und auf Straßenkreuzungen, vor Kraftwerke und in die Fußgängerzonen. Am 29. November werden wir überall laut, wütend und unbequem sein – wir stehen zu unserer Forderung: Klimagerechtigkeit jetzt!"

Das Datum ist kein Zufall: Am Tag darauf startet die Weltklimakonferenz in Chile (2. bis 13. Dezember).

Klimastreik: Zusammen fürs Klima auf die Straße

Das Unterstützer-Bündnis fordert alle Menschen auf, gemeinsam mit Fridays for Future auf die Straße zu gehen: "Junge und Erwachsene gemeinsam können die Regierung zum Handeln antreiben. Bisher hat die Bundesregierung versagt. Statt einer ambitionierten Klimaschutzpolitik liefert sie nur leere Versprechungen, denen keine Taten folgen. Das muss sich ändern", hieß es auf einer Pressekonferenz.

Fridays for Future: Das sind die wichtigsten Infos

Bundesweit sind über 200 Demos und Aktionen geplant, täglich kommen neue hinzu. Hier finden Sie alle Informationen im Überblick:

Darauf müssen Arbeitnehmer beim Klimastreik achten

Auch wenn es bei den Protesten um eine wichtige Sache geht: Arbeitnehmer dürfen der Arbeit nicht unentschuldigt fernbleiben.

Rechtlich handelt es sich nicht um einen Streik – der ist in Deutschland nur für tarifliche Zwecke erlaubt – sondern um eine Demonstration beziehungsweise Protestaktionen. Wer ohne Erlaubnis des Arbeitgebers zu einem Demonstrationszug geht, riskiert eine Abmahnung und im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung.

Eine ganze Reihe von Unternehmen unterstützt die Proteste jedoch und versucht, Lösungen zu finden, damit Mitarbeiter am Klimastreik teilnehmen können.

Wenn die Klimaschutz-Proteste am Freitag auch in Ihre Arbeitszeit fallen, besprechen Sie mit Ihrem Chef, welche Möglichkeiten Sie haben. Diese Vorschläge bieten sich an:

  • Ausstempeln
  • Urlaubstag nehmen
  • Überstunden ausgleichen
  • Mittagspause verlängern und abends länger arbeiten
  • Mit Kollegen die Schicht tauschen

"Austempeln und mitmachen!"

Die Gewerkschaft Ver.di kann aus rechtlichen Gründen nicht offiziell zum Klimastreik aufrufen. Sie unterstützt die Proteste aber und ruft Arbeitnehmer auf, sich am 29. November an den Aktionen zu beteiligen – allerdings außerhalb der Arbeitszeit. "Ausstempeln und mitmachen!", lautet deshalb der Tipp des Ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske.

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