Testverfahren
Untersucht wurden Beteiligungen an Genossenschaftsbanken und Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung, die eine eingeschränkte Bankerlaubnis besitzen und wie Genossenschaftsbanken der Aufsicht durch die BaFin unterliegen. In die engere Auswahl kamen nur Genossenschaften, die zumindest laut Satzung den Erwerb von mehr als einem Genossenschaftsanteil pro Mitglied zulassen. Bei den Banken wurde die Vorauswahl zudem auf die 100 größten Institute begrenzt.
Für alle Beteiligungen wurde ein Gesamtrang ermittelt, der sich primär aus dem Rang für die Dividende 2012 ergänzt um die Noten bei der Risikobewertung und um die Noten für die finanzielle Mitgliederförderung zusammensetzt. Daneben wurde auch die Flexibilität der Verträge, gemessen an der Kündigungsfrist und einer eventuell nachfolgenden Frist bis zur Auszahlung des Kapitals, bewertet. Diese Note floss aber nicht in den Gesamtrang ein. Sowohl für die Beteiligungen an den Genossenschaftsbanken als auch für die Beteiligungen an Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung wurde dabei zwar ein einheitliches Bewertungsschema entwickelt. Die Bewertung selbst erfolgte aber ausschließlich auf Basis der Daten der jeweiligen Genossenschaftsgruppe.
Sowohl bei den Genossenschaftsbanken als auch bei den Wohnungsgenossenschaften wurden zur Ermittlung des Gesamtranges zunächst die Dividenden 2012 bewertet. Dazu wurde die Differenz zwischen der höchsten und der niedrigsten gezahlten Dividende in der jeweiligen Gruppe ermittelt und in sechs gleich große Klassen eingeteilt. So wird deutlich wer seinen Mitgliedern eine attraktive Ausschüttung gewährt. Um allerdings auch das Beteiligungsrisiko angemessen zu berücksichtigen, wurde im zweiten Schritt ermittelt, welches Anlagerisiko die Genossenschaftsmitglieder zumindest theoretisch eingehen. Dabei wurde zunächst geprüft, ob bei Konkurs der Gesellschaft nicht nur die Kapitaleinlage verloren ist, sondern ob und in welcher Höhe noch eine Nachschusspflicht besteht. Diese auf Euro und Cent-Basis ermittelten Werte wurden anschließend in Relation zur Kapitaleinlage gesetzt, so dass sich eine prozentuale Risikokennziffer ergibt. Anschließend wurde die Differenz zwischen einer risikolosen Geldanlage (0 Prozent Verlustrisiko) und dem maximalen prozentualen Risiko der jeweiligen Genossenschaftsgruppe ermittelt und wiederum in sechs gleiche Klassen eingeteilt. Diese wurden allerdings unterschiedlich bewertet. Da Genossenschaftsbanken durch die Institutssicherung praktisch vor einem Konkurs geschützt sind, wurde das Risiko bei alleinigem der Verlust der Kapitaleinlage (100 % Kapitalrisiko) noch als "gering" eingestuft. Sofern eine Nachschusspflicht in Höhe der Kapitaleinlage besteht, gab es ein "mäßig". Bei einer Nachschusspflicht in Höhe der doppelten Kapitaleinlage ein "erhöht", bei höherer Nachschusspflicht ein "hoch". Wohnungsgenossenschaften mit Spareinrichtung wurden dagegen einen Tick schlechter bewertet, da der Selbsthilfefonds des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen primär die Spareinlagen der Wohnungsgenossenschaften sichert und eine Institutssicherung daher nicht zwingend ist. Sofern keine Nachschusspflicht besteht und in einem Worst-Case-Szenario nur der Kapitaleinsatz verloren geht, wurde das Risiko daher mit "mäßig" bewertet. Bei einer Nachschusspflicht bis in Höhe der Hälfte der Kapitaleinlage gab es ein "erhöht", bei Nachschusspflicht in Höhe der vollen Kapitaleinlage ein "hoch", bei darüber hinausgehenden Werten ein "sehr hoch". Sofern das Risiko über den Verlust der Kapitaleinlage hinaus geht (Risikoklasse "mäßig" bis " hoch" bei den Genossenschaftsbanken und Risikoklasse "erhöht" bis "sehr hoch" bei den Wohnungsgenossenschaften), führte jede Erhöhung des Risikos zu einer Abwertung des Gesamtranges - und zwar um jeweils einen Fünftel eines Ranges oder 0,2 Prozentpunkte pro Risikoklasse, die über den Verlust der Kapitaleinlage hinausgeht.
Anschließend wurde die finanzielle Mitgliederförderung bewertet. Dazu wurde bei den Genossenschaftsbanken geprüft, ob die Institute ihren Kunden bei ihren eigenen Dienstleistungen oder denen ihrer Verbundpartner Kostenvorteile offerieren. Für ein kostenloses Girokonto gab es dabei zwei Punkte, für das Angebot vergünstigter Versicherungen, vergünstigter Kredite und bei Zinsvorteilen bei Geldanlagen jeweils pauschal einen Punkt. Ein Mitglieder-Bonusprogramm, das zu höheren Ausschüttungen bei der Dividende je nach Nutzung der Bankdienstleistungen führt, schlug mit 6 Punkten zu gute. Die Summe der Punkte wurde für jede Bank individuell ermittelt, anschließend die Differenz zwischen höchster und niedrigster Punktzahl (keine finanzielle Mitgliederförderung) berechnet und in sechs gleiche Klassen eingeteilt. Jede Klasse führt zu einer Verbesserung des Gesamtranges um 0,2 Prozentpunkte je Note, so dass maximal eine Verbesserung um einen Rang erreicht werden konnte.
Bei den Wohnungsgenossenschaften wurde ähnlich verfahren. Bewertet wurde aber nur die Mitgliederförderung, welche die Wohnungsgenossenschaften durch die Spareinrichtung erfahren. Etwaige Vorteile bei der Wohnungsvergabe und / oder den Mietkonditionen etc. blieben außen vor. Um zu ermitteln, welche Zinsvorteile die Wohnungsgenossenschaften ihren Mitgliedern bieten, wurden die Konditionen für eine klassische Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist und die Konditionen für ein Zwölf-Monatsanlage ( Festgeld oder Sparbrief) bewertet und mit den Durchschnittskonditionen der Banken verglichen. Die so ermittelten Zinsvorteile wurden anschließend jeweils nach obigem Muster in sechs gleichgroße Klassen eingeteilt und mit Noten bewertet. Anschließend wurde ermittelt, ob die jeweilige Spareinrichtung ihren Mitgliedern auch Sparpläne und weitere Sparangebote (jenseits der üblichen Festzinsangebote bei Sparbriefen und Festgeld) offeriert. Sofern beides geboten wird, gab es die Note eins für Zusatzangebote, sofern nur eines geboten wird, die Note zwei, sofern nur eingeschränkte Zusatzangebote (z.B. Sparpläne nur für Kinder) offeriert werden, die Note drei, und falls keine weiteren Sparanlagen offeriert werden, die Note vier. Die Einzelnoten für die Mitgliederförderung wurden anschließend zu einer Gesamtnote gebündelt, die sich je zu einem Drittel aus den Noten bei den Spareinlagen, 12-Monats-Einlagen und den Zusatzangeboten zusammensetzt. Die Gesamtnote bei der Mitgliederförderung floss wie bei den Banken rangerhöhend in die Ermittlung des Gesamtranges ein, der sich aus der Note für die Dividende 2012 plus etwaigen Abwertungen aus der Risikobewertung und etwaigen Aufwertungen aus der Mitgliederförderung zusammensetzt.
Sämtliche Details der Genossenschaftsbeteiligungen wurden von ÖKO-TEST anhand der online erhältlichen Daten und Dokumente (Flyer, Satzungen, Geschäftsberichte) auf den Homepages der Genossenschaften erhoben oder direkt bei den Genossenschaften erfragt und den Genossenschaften anschließend zur Verifizierung zurückgespielt. Die nachfolgende Bewertung von Rendite, Risiko und Mitarbeiterförderung erfolgte durch ÖKO-TEST. Sofern dazu die durchschnittlichen Marktkonditionen von Banken notwendig waren, wurden diese per 30.08.2013 erhoben.