45 Riester- und ungeförderte Rentenversicherungen im Test

So wird abkassiert

Ratgeber Rente, Geld, Versicherungen 8:2010 | Kategorie: Geld und Recht | 01.10.2010

45 Riester- und ungeförderte Rentenversicherungen im Test

Für Versicherer, Banken und Fondsgesellschaften sind Riester- und Rürup-Renten die perfekte Altersvorsorge. Sie verdienen prächtig daran - auf Kosten ihrer Kunden. ÖKO-TEST verrät, wie und wo Vorsorgesparer klammheimlich geschröpft werden - und wie das zu verhindern ist.

Für das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist die Welt noch in Ordnung. Auf der Homepage des Ministeriums wird die Riester-Rente als das Nonplusultra im Kampf gegen die Altersarmut dargestellt. Rund 13,85 Millionen Bürger haben mittlerweile einen solchen Vertrag abgeschlossen, vermeldete das Ministerium stolz im August 2010. Wie schon in den Vorjahren pries die Regierung die Riester-Rente wiederum fast gebetsmühlenartig als "lukrative und besonders sichere Form der zusätzlichen Altersvorsorge".

Dabei belegen zahlreiche Studien, Fallbeispiele und auch die regelmäßigen Untersuchungen von ÖKO-TEST eher das Gegenteil: Die staatlichen Zulagen klingen zwar verlockend. Schlimmer noch: Sie suggerieren sogar, dass die Produkte in jedem Fall gut sind, weil der Staat sie für förderungswürdig hält. In Wahrheit halten sie jedoch längst nicht, was die Bundesregierung verspricht. Die perfekte Altersvorsorge sind Riester-Renten nur für die Finanzdienstleister. Versicherungen, Banken, Fondsgesellschaften und Bausparkassen verdienen prächtig daran.

Die Mängelliste ist lang. "Unfaire Vertriebsmethoden, begrenzte Offenlegung von Kosten, zweifelhafte Beratungen, unzureichende und unverständliche Verbraucherinformationen sowie erfolglose Beschwerden" - mit diesen knappen Worten fasst zum Beispiel das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) die von Verbraucherorganisationen zusammengetragenen Kritikpunkte an der Riester-Rente und ihren Anbietern zusammen. Die Berliner Forscher kritisieren zudem, die Politik habe es versäumt, Riester zu einer Pflichtversorgung zu machen. Auch neun Jahre nach Einführung von Riester hätten gerade mal 37 Prozent der Anspruchsberechtigten einen Riester-Vertrag. Damit sei das Förderziel noch lange nicht erreicht, so das DIW und nennt die immer wieder stolz verkündeten Abschlusszahlen "Erfolgsmeldungen ohne Fundament". Die baden-württembergische Verbraucherkommission kritisiert ebenfalls die mangelnde Transparenz der Produkte und die unzureichenden Informationen. Darüber hinaus plädiert sie für eine Deckelung der Vertragskosten - und damit die staatliche Förderung auch wirklich beim Verbraucher ankommt, macht sie sich für ein einfaches, kostengünstiges Vorsorgekonto stark.

Dabei muss es angesichts der vielen Produkt- und Beratungsmängel nicht verwundern, dass Verbraucher mit dem Abschluss eines Vertrags zögern. Schon die Produktauswahl fällt schwer. Vorsorgesparer haben nicht nur bei der Riester-Rente die Qual der Wahl zwischen sechs verschiedenen Produktlinien mit unterschiedlichem Chance-Risiko-Raster. Daneben können sie mit staatlicher Förderung über den Betrieb auf fünf verschiedenen "Durchführungswegen" für das Alter sparen oder sich für eine von vier verschiedenen Produktlinien der Rürup-Rente entscheiden.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Produktofferten allesamt nicht transparent sind. "Allein die Suche nach einem staatlich geförderten Riester-Produkt zur Altersvorsorge gleicht eher einer Lotterie als einem fairen Wettbewerb", stellte zum Beispiel Andreas Oehler Ende 2009 in einer Studie für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fest. So könnten Verbraucher die Kosten für Abschluss und Verwaltung eines Vertrags sowie für einen Vertragswechsel oft kaum erkennen und die Offerten daher nicht vergleichen, so Oehler. Auch die Chancen und Risiken der Offerten werden vom Großteil der Anbieter gar nicht oder in für Laien unverständlicher Form dargestellt.

Der Bamberger Professor fasst zusammen, was ÖKO-TEST in seinen Untersuchungen schon seit Jahren bemängelt und belegt. So stellten wir schon 2008 fest, dass die Branche bei den Kostenangaben nach Kräften trickst und schönt. An dieser Praxis hat sich bis heute nichts geändert, wie nicht nur Andreas Oehler feststellte.

Auch das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim, das - nach Drängen des Finanzausschusses des Bundestags - vom Bundesfinanzministerium beauftragt wurde, die Transparenz von Riester- und Rürup-Produkten unter die Lupe zu nehmen, monierte massive Mängel. Die Analysen hätten gezeigt, dass die bisherigen Vorschriften zum Kostenausweis das "Ziel der Schaffung von Kostentransparenz beim Vorsorgesparer weitgehend verfehlen", heißt es in dem Mitte Juli 2010 vorgelegten Abschlussbericht.

So sollen die Abschlusskosten für Riester-Verträge laut Gesetz als "einheitlicher Gesamtbetrag" ausgewiesen werden. Das macht - Gesetz hin oder her - nach den ÖKO-TEST-Untersuchungen nur ein Teil der Anbieter. Ganz Pfiffige rechnen die Provisionen in Monatsbeträge um - frei nach dem Motto: Gehen von jedem Beitrag nur ein paar Euro ab, sehen die Verträge nicht so teuer aus.

Nicht ausgewiesen werden auch Kickbacks, die Versicherungen für fondsgebundene Policen von den Fondsgesellschaften erhalten. Anders als Banken sind Versicherer nicht zum Ausweis der Kickbacks verpflichtet. Dabei sind die Rückvergütungen keine "Peanuts". Meist werden jährlich zwischen 0,4 bis 1,0 Prozentpunkte vom Fondsvermögen als Provision an die Versicherer weitergereicht.

Viele Anbieter füllten sich damit jahrelang die eigenen Taschen. Erst nach einer Auslegungsentscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom Dezember 2009 ist klar: Wenigstens 50 Prozent der Kickbackeinnahmen müssen die Versicherer im Zuge der Überschussbeteiligung auch an ihre Kunden weiterreichen.

Intransparenz herrscht aber nicht nur bei den Kosten. Auch die Ertragschancen und Anlagerisiken der verschiedenen Produktlinien werden selten transparent dargestellt. Das gilt wiederum vor allem für fondsgebundene Produkte, die trotz Finanzkrise mittlerweile fast 43 Prozent des Neugeschäfts ausmachen. Grundsätzlich gilt: Wer zur fondsgebundenen Riester- oder Rürup-Rente greift, entscheidet sich für das Anlagerisiko. Denn bei diesen Policen wird ein Großteil vom Monatsbeitrag in Investmentfonds angelegt. Deren Wertentwicklung ist ungewiss und hängt von der Börsenlage sowie dem Anlagegeschick der jeweiligen Fondsmanager ab.

Nur bei Riester-Verträgen verpflichtet der Gesetzgeber die Anbieter zum Kapitalerhalt. Weil Sparer bei der Altersvorsorge Sicherheit schätzen, haben auch viele Anbieter fondsgebundener Rürup-Policen dieses Garantiemodell kopiert. Doch wirklich garantiert wird nur die unverzinste Summe aller Einzahlungen - und damit nicht einmal ein Inflationsausgleich. Die zugesagte Rente fällt durchweg erheblich niedriger aus als beim Klassiktarif.

Weil versicherungsförmige Garantien hohe Kosten verursachen, die letztlich auf die Rendite drücken, sind obendrein immer mehr Anbieter dabei, die Garantieleistungen ihrer fondsgebundenen Policen weiter auszuhöhlen. Sie tun beispielsweise so, als ob das angesparte Kapital im Rentenbezug keine Zinsen mehr trägt und sagen nur eine mit null Prozent Zinsen kalkulierte Garantierente zu. Bittere Folge: Selbst bei einer leicht überdurchschnittlichen Lebenserwartung erhält der Sparer bis zu seinem Tod oft nicht einmal das Garantiekapital komplett zurück. Kurz: Bei dieser Kalkulation ist ihm nur eine Negativrendite wirklich sicher.

Bislang reagierte die Bundesregierung ebenso wie die Versicherungsbranche vergleichsweise selbstgefällig auf Kritiker der Riester-Rente und ihre Vorschläge. In einer Fragestunde des Bundestags antwortete das Arbeitsministerium der Abgeordneten Caren Lay (Die Linke) zum Beispiel, die Kritik sei "unsachgemäß und nicht nachvollziehbar". Vor allem der Vorwurf, die Riester-Rente sei so teuer, dass die gesamte Förderung nicht beim Sparer ankomme, wird von der Versicherungsbranche immer wieder vehement zurückgewiesen.

ÖKO-TEST wollte es Ende 2009 genau wissen und hat den Riester-Tarifen ungeförderte Rententarife gegenübergestellt. Der Vergleich belegt eindrucksvoll, dass allein die garantierten Leistungen bei der Riester-Rente im Schnitt Jahr für Jahr zwischen 0,03 bis 0,08 Prozentpunkte teurer kalkuliert sind als bei ungeförderten Policen. Hinter den Durchschnittsszahlen verbergen sich zudem große Abweichungen. So kann die Mehrbelastung bei teuren Anbietern im Einzelfall auch schon mal bis zu 0,44 Prozentpunkte betragen. Dann verpufft der gesamte Fördereffekt und der Riester-Sparer macht - trotz staatlicher Förderung und bezogen auf seine eigenen Einzahlungen - ein schlechteres Geschäft, als wenn er eine ungeförderte Police abgeschlossen hätte. Das zeigt auch der Vergleich in Euro und Cent. Trotz gleicher Einzahlung haben Riester-Sparer zu Rentenbeginn oft bis zu 3.263 Euro weniger Garantiekapital und bis zu 14.373 Euro weniger Gesamtkapital auf dem Konto, als bei Abschluss einer ungeförderten Police.

Die Versicherungsbranche zockt aber nicht nur bei Riester-Verträgen ab. Die Untersuchungen von ÖKO-TEST belegen, dass die Steuergelder, die der Staat zur Förderung der privaten Altersvorsorge ausgibt, bei nahezu allen Versicherungsprodukten eher in den Taschen der Anbieter landen als bei den Sparern. Bei den meisten Rentenverträgen haben Sparer kaum eine Chance, eine angemessene Verzinsung ihrer Beiträge zu erhalten. Sie müssen zum Beispiel mindestens 85 Jahre alt werden, damit sich ein Riester- oder Rürup-Vertrag überhaupt lohnt. Wollen Sparer mit ihren Verträgen im Rentenalter auch noch eine moderate Inflationsrate von zwei Prozent auffangen, müssten sie im Schnitt schon 90 bis 100 alt werden. Vereinzelt erreichen sie eine solche Verzinsung sogar erst mit 109 Jahren oder später. "Für Johannes Heesters wären die Angebote ein gutes Geschäft", kommentierte das Manager-Magazin vor zwei Jahren die ÖKO-TEST-Ergebnisse zur Rürup-Rente.

Dass sich Produkte zur geförderten Altersvorsorge nur für kerngesunde Sparer lohnen, die ein biblisch hohes Alter erreichen, bleibt selbst für informierte Vorsorgesparer oft im Dunkeln. Die meisten Produkttests konzentrieren sich ausschließlich auf die Analyse der Ergebnisse in der Ansparphase. Schon hier kassieren die Versicherer ab, wie Verbraucherschützer empört feststellten. Doch in der Rentenphase bitten sie nochmals mit erhöhten Verwaltungs- und Biometriekosten zur Kasse.

So geht die Versicherungsbranche zum Beispiel davon aus, dass alle Kunden, die eine Rentenversicherung abschließen, überdurchschnittlich lang leben. Deshalb bittet sie Vorsorgesparer bei Rententarifen seit 2005 besonders kräftig zur Kasse. Damals wurde die neue Sterbetafel eingeführt, mit der die Branche ihre Rententarife kalkuliert. Im Schnitt, so die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), verteuerte die Umstellung der Rententarife auf diese Sterbetafel die Vorsorge zwischen 10 bis 20 Prozent - je nach Alter und Geschlecht der Versicherten.

Neukunden merken das normalerweise nicht. Nur wer die Alt- und Neutarife vergleicht, sieht auf einen Blick: Für die gleiche garantierte Rentenleistung müssen Kunden heute deutlich mehr zahlen als noch vor fünf Jahren. Ob die Versicherten später auch wirklich in den Genuss einer langen Rentenphase kommen, steht auf einem anderen Blatt. Besonders hart trifft es Altkunden, die ebenfalls zur Kasse gebeten werden. Weil die Anbieter die Beiträge und Garantieleistungen von Altverträgen nicht ändern dürfen, werden die Kosten für die von ihnen veranschlagte längere Rentenphase dann zu 100 Prozent aus den Überschussgutschriften finanziert. Von diesem Geld schreiben sie ihren Kunden später aber lediglich 75 Prozent wieder gut, falls das Gros der Versicherten doch nicht so lange lebt, wie von der Branche angenommen. Die restlichen 25 Prozent kassieren die Versicherer. Das ist zwar unanständig, aber völlig legal.

Welch üble Überraschungen diese Kalkulationspraxis im Einzelfall bergen kann, zeigt sich meist erst im Rentenbezug. Dann stellen viele Kunden erschrocken fest, dass ihnen von den bei Vertragsabschluss versprochenen Überschüssen nur wenig bleibt. Besonders ärgerlich ist das bei Policen mit Einmalbeitrag, bei denen die Zusatzrente bereits unmittelbar oder kurz nach Einzahlung eines größeren Einmalbetrags fließen soll. Wegen des kurzen Zeitraums zwischen Vertragsabschluss und Rentenbeginn setzen Verbraucher ein höheres Vertrauen in die Modellrechnungen. Ihre Annahme: Wenn nur wenig Zeit zwischen Vertragsabschluss und Rentenbeginn liegt, sollten die Versicherer nicht nur die garantierten, sondern auch die prognostizierten Leistungen verlässlich kalkulieren können.

Doch weit gefehlt, wie ÖKO-TEST im Januar 2009 am Beispiel eines 55-jährigen Rentners aufzeigte. Der hatte vor 2005 exakt 200.000 Euro als Einmalbeitrag in eine Rentenpolice investiert. Statt der versprochenen 1.448 Euro Monatsrente wollte ihm der Versicherer jedoch nur die Garantierente von rund 971 Euro plus 116 Euro Überschuss, also rund 1.087 Euro zahlen. Begründung: Zwischen Vertragsabschluss und Rentenbeginn wurden die Sterbetafeln geändert. Weil der Kunde womöglich länger leben könnte als der Versicherer bei Vertragsabschluss annahm, wurde die Überschussrente daher drastisch gekürzt. Das Geld wollte der Versicherer für die etwaige längere Zahldauer der Garantierente verwenden. "Das lassen die Vertragsbedingungen aber eigentlich nicht zu", kritisierte ÖKO-TEST seinerzeit. Denn im Kleingedruckten der Police stand ausdrücklich, dass die Überschüsse ausschließlich zur sofortigen Erhöhung der Rente zu verwenden sind.

Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 2009 (Az. IV ZR 102/06) gibt ÖKO-TEST recht: Wenn vereinbart wird, dass aus den Überschussanteilen eine zusätzliche Rente gebildet wird, darf der Versicherer die erzielten Überschüsse nicht verwenden, um Lücken in der Deckungsrückstellung für die garantierte Rente zu füllen, stellten die Karlsruher Richter ausdrücklich klar. Wenn der Versicherer für die garantierte Rente weitere Mittel dafür auf die hohe Kante legen muss, darf er dem Kunden nicht einfach die Überschüsse kürzen. Vielmehr muss er das Geld gegebenenfalls von seinen Aktionären fordern, so der BGH.

In jedem Fall geht es um viel Geld. Denn ob eine Riester-Rente von 320 Euro, die ein heute 30-jähriger Familienvater mit 30.000 Euro Jahreseinkommen ab 67 erhalten kann, 27,2 Jahre an ihn gezahlt wird - wie die Versicherer unterstellen - oder nur 17,8 Jahre - wie ÖKO-TEST in seinen Berechnungen angenommen hat -, macht in der Summe glatt 36.096 Euro aus. Hochgerechnet auf mittlerweile 10,13 Millionen Riester-Verträge, die die Versicherungsbranche abgeschlossen hat, könnte das ein Volumen für Risikogewinne von 365,5 Milliarden Euro allein aus Riester-Verträgen ergeben. Davon gehen 25 Prozent - also 91,4 Milliarden Euro - an die Versicherer. Hinzu kommen die Rürup-Renten und die betrieblichen Verträge.

All das bleibt dem braven Vorsorgesparer verborgen. Trotz der Bemühungen des Gesetzgebers, die Angebote der Branche transparenter zu machen, investiert er nach wie vor in eine Blackbox. Das wird ihm laut ZEW-Studie sogar von den Anbietern aus Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften zugestanden. "Die große Mehrheit der befragten Experten hält die Informationsangaben in der Praxis für nicht transparent", fasst das ZEW zusammen. Getreu dem Auftrag des Finanzministeriums versuchen die Wissenschaftler auf 342 Seiten Vorschläge zu entwickeln, wie sich die unterschiedlichen Kostenstrukturen der zum Teil komplizierten Produkte, die komplexen Förderbedingungen und die Vielzahl unterschiedlicher Informationspflichten einfacher, einheitlicher und transparenter darstellen lassen.

Dass es ganz einfach gehen könnte, verrät die Studie nur in einem kleinen Nebensatz. Dort steht: "Der wirkungsvollste Ansatzpunkt für eine verbesserte Transparenz ist in einer Vereinfachung der Produkte bzw. einer Vereinfachung der Förderregelungen zu sehen. Das wäre gleichzeitig ein Ansatzpunkt zur Verringerung der Kosten."

Riester-Rente

Riester-Banksparplan: Das ist ein ganz normaler Banksparplan mit variablen Zinsen, die an einen Marktzinssatz gekoppelt sind. Bisweilen gibt es zusätzlich Zinszuschläge und Boni, die im Lauf der Jahre steigen.

Riester-Rentenversicherung: Das ist eine klassische Rentenversicherung, die als lebenslange Leibrente ausgezahlt wird. Das Geld wird vom Versicherer konservativ angelegt, bisweilen können Überschusserträge aber auch in Fonds fließen. Bei deutschen Versicherern sind alle garantierten Leistungen durch den Protektor-Sicherungsfonds geschützt.

Fondsgebundene Riester-Rentenversicherung: Hier wird der Beitrag gesplittet. Ein Teil davon fließt in eine klassische Rentenpolice, alternativ ganz oder teilweise in Garantiefonds, um - wie gesetzlich vorgeschrieben - den Kapitalerhalt zu sichern. Der Rest wird in Investmentfonds angelegt, die teilweise frei wählbar sind.

Riester-Fondssparplan: Das ist ein ganz normaler Fondssparplan - mit einem Unterschied: Die Fondsgesellschaft muss dafür sorgen, dass zu Rentenbeginn zumindest die Summe aus Eigenbeitrag und Zulagen zur Verfügung steht. Meist können Sparer die Einzelfonds daher nicht selbst auswählen, sondern sich nur zwischen verschiedenen Risikoklassen entscheiden. Ausgezahlt wird die Rente als Auszahlplan oder alternativ als Leibrente.

Riester-Bausparvertrag: Das ist ein förderfähiger Bausparvertrag. Das Geld kann ab Zuteilung zur Finanzierung eines Eigenheims eingesetzt werden.

Riester-Darlehen: Das sind förderfähige Baukredite, die zur Finanzierung eines Eigenheims oder einer selbst genutzten Eigentumswohnung eingesetzt werden. Die erhaltene Förderung muss ab Rentenbeginn an den Staat zurückgezahlt werden, und zwar in Form der sogenannten Eigenheimrente.

Betriebliche Altersvorsorge

Direktversicherung: Dabei handelt es sich um eine Rentenversicherung, die als Klassiktarif bisweilen auch als fondsgebundener Tarif mit Beitragsgarantie wie bei Riester angeboten wird. Versicherungsnehmer ist der Betrieb, versicherte Person der Arbeitnehmer. Ihm stehen auch die Leistungen aus der Police zu. Sie wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Optional ist aber auch eine Kapitalabfindung in einer Summe zulässig.

Pensionskasse: Die Pensionskasse ist ein Versicherungsunternehmen, das ausschließlich Produkte zur betrieblichen Altersvorsorge offeriert. Die Produkte ähneln der Direktversicherung. Ältere Kassen bieten aber oft auch Tarife mit einem Leistungsspektrum (Alters- plus Invalidenrente und Hinterbliebenenschutz) an, das der gesetzlichen Rente ähnelt.

Pensionsfonds sind Versorgungswerke, die zwar auch der Versicherungsaufsicht unterliegen, aber größere Anlagefreiheiten genießen. Die Produkte können in ihrem Chance-Risiko-Raster einem Riester-Fondssparplan, aber auch einer fondsgebundenen Riester-Rente ähneln. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange Rente. Zu Rentenbeginn ist allenfalls eine 30-prozentige Kapitalabfindung möglich.

Unterstützungskasse: Hier wickelt der Betrieb die Versorgung über ein externes Versorgungswerk ab, bleibt für die zugesagte Leistung aber voll in der Haftung. Die Leistungen entsprechen meist einer klassischen Renten- oder Lebensversicherung. Bisweilen gibt es Baukastensysteme, bei denen der Arbeitnehmer den Mix aus Alters-, Invalidenrente und Hinterbliebenenrente nach Bedarf wählen kann.

Direktzusage: Hier sagt der Betrieb die Altersrente zu und haftet allein dafür - egal wie und wo er die Mittel für die spätere Rente anlegt. In der Wahl der Leistung ist der Betrieb frei. Das kann eine Altersrente, eine Kapitalabfindung in einer Summe oder mehreren Jahresraten sein. Auch das alleinige Angebot einer Invalidenrente ist möglich.

Rürup-Rente

Die Förderung: Beiträge für eine Rürup-Rente können Sparer bis zum Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben steuerlich absetzen. 2010 erkennt der Fiskus aber zunächst nur 70 Prozent der Beiträge (umgerechnet 13.200 Euro bei Singles) an. Die Förderung steigt schrittweise, bis 2025 der volle Betrag absetzbar ist. Besteuert wird die Auszahlung wie die gesetzliche Rente. Das bedeutet: Je nach Kalenderjahr des Rentenbeginns sind 60 Prozent der Rente ( Start in 2010) bis 100 % (Start im Jahr 2040) der Rente steuerpflichtig.

Die Produktlinien

Klassische Rürup-Rente: Das ist eine klassische Rentenversicherung, genau wie bei der Riester-Rente - mit einem Unterschied: Bis Rentenbeginn kommen Sparer an ihr Geld nicht mehr heran. Der Vertrag kann nach Abschluss weder gekündigt noch beliehen oder verpfändet werden. Ausgezahlt wird die Police ausschließlich als lebenslange Rente.

Fondsgebundene Rürup-Rente: Hier wird das Geld ausschließlich in Investmentfonds angelegt. Die spätere Rente hängt daher allein von den Kosten des Vertrags und der Wertentwicklung der Fonds ab. Nicht einmal eine Mindestrente ist garantiert. In Bezug auf die Verfügungsmöglichkeiten gelten die gleichen Restriktionen wie beim Klassiktarif.

Fondsgebundene Rürup-Rente mit Garantie: Hier werden die Beiträge wie bei fondsgebundenen Riester-Renten gesplittet. Ein Teil vom Beitrag wird sicher angelegt, um den Kapitalerhalt zu sichern, der Rest fließt in Fonds. Wie viel Leistung garantiert sein soll, kann bisweilen frei gewählt werden. Die Verfügungsmöglichkeiten sind jedoch wie beim Klassiktarif beschränkt.

Fondsgebundene Rürup-Sparpläne: Hier handelt es sich um Fondssparpläne, die anders als ungeförderte Sparpläne nur eingeschränkt vererbbar sind. Denn bei allen Rürup-Produkten können nur Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder das angesparte Guthaben erben. Rürup-Fondssparpläne gibt es ganz ohne Garantie, dann hängt die Leistung allein vom Fondsertrag ab. Vielfach werden aber auch Sparpläne mit Kapitalerhalt wie bei Riester angeboten.