422 Betriebliche Altersvorsorgeprodukte im Test

Viel Spreu, wenig Weizen

ÖKO-TEST September 2015 | Kategorie: Geld und Recht | 28.08.2015

422 Betriebliche Altersvorsorgeprodukte im Test

Geht es nach Arbeitsministerin Andrea Nahles, sollen künftig Betriebsrenten für ein auskömmliches Einkommen im Alter sorgen. Doch der ÖKO-TEST zeigt: Das Gros der Tarife zur Entgeltumwandlung kann diesen Anspruch nicht erfüllen. Denn sie sind zu teuer, zu unflexibel und völlig intransparent. Eine Minireform reicht daher nicht. Notwendig ist der Abbau aller Fehler im System.

Nach der gesetzlichen Rente will die Bundesregierung nun auch die Betriebsrente reformieren, um im Kampf gegen Altersarmut zu punkten. Denn das gesetzliche Rentenniveau sinkt, das ist politisch gewollt. Doch trotz Förderung greifen die Deutschen weder bei der Riester-Rente noch bei Betriebsrenten aus Entgeltumwandlung begeistert zu. Bislang ist zum Beispiel jeder dritte Arbeitnehmer in Deutschland noch ohne betriebliche Zusatzversorgung. Das möchte Arbeitsministerin Andrea Nahles gerne ändern - und zwar am liebsten mithilfe der Tarifparteien. Für das Modell eines Tariffonds können sich aber weder die Arbeitgeber noch die Gewerkschaften so richtig erwärmen. Die Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersvorsorge, aba, macht sich stattdessen für eine "echte” Reform der Betriebsrente mit verbesserter steuerlicher Förderung, einem betrieblichen Zulagenmodell für Geringverdiener und einer "Enthaftung” der Arbeitgeber stark. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft, GDV, favorisiert dagegen das Opting-Out-Modell, bei dem Arbeitnehmer automatisch eine Betriebsrente aus Entgeltwandlung über den Arbeitgeber abschließen, wenn sie sich nicht ausdrücklich dagegen entscheiden. Der Arbeitnehmerflügel der CDU geht noch einen Schritt weiter und will eine Pflicht zur betrieblichen Altersvorsorge einführen. Welchen Weg die Regierung letztlich einschlagen wird, ist derzeit noch völlig offen. Offiziell wartet Andrea Nahles noch auf ein wissenschaftliches Gutachten. Das soll klären, warum es vor allem in Klein- und Mittelbetrieben mit der Bereitschaft zur Einführung von Betriebsrenten hakt.

Die Frage, ob sich die angebotenen Modelle auch für Arbeitnehmer lohnen, bleibt in der aktuellen Diskussion allerdings weitgehend auf der Strecke. Dabei gilt: Bislang sind Betriebsrenten aus Entgeltumwandlung eher ein Verlustgeschäft. Was wir aufgrund unserer Tests schon seit Längerem vorhergesagt hatten, mussten jetzt die "Pioniere” feststellen, die 2002 mit der seinerzeit eingeführten Entgeltumwandlung starteten und jetzt ins Rentenalter gekommen sind.

ÖKO-TEST hat daher jetzt wie in den Vorjahren 418 Offerten von 32 Versicherern und 17 Pensionskassen unter die Lupe genommen. Dabei handelte es sich um 50 Tarife für klassische Direktversicherungen, darunter 31 Einzel- und 19 Kollektivtarife, 41 Tarife für fondsgebundene Direktversicherungen, darunter 26 Einzel- und 15 Kollektivtarife sowie 21 Tarife von Pensionskassen, davon 9 Einzeltarife und 13 Kollektivtarife.

Das Testergebnis

Beim Gros der Tarife geht die Leistung zurück. Laut Koalitionsvertrag soll die Betriebsrente helfen, die Leistungsabsenkung bei der gesetzlichen Rente auszugleichen. Doch das wird schwierig mit Tarifen, die - wie das Gros der untersuchten Direktversicherungen - Jahr für Jahr immer weniger Leistung bieten. So sank die garantierte Monatsrente für unseren 30-jährigen Musterkunden in nur einem Jahr um durchschnittlich über 15 Prozent.

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Testverfahren

Untersucht wurden Angebote zur betrieblichen Entgeltumwandlung von Direktversicherungen, die wahlweise als klassische Rentenversicherung mit konventionellem Deckungsstock oder als fondsgebundene Rentenversicherungen mit Garantie (Beitragsgarantie) angeboten werden sowie klassische Rententarife von Pensionskassen. Als Todesfallleistung haben wir bei den Klassiktarifen Beitragsrückgewähr in der Aufschubzeit sowie fünf Jahre Rentengarantiezeit unterstellt bzw. Verrentung des entsprechenden Kapitals für die Hinterbliebenen. Bei den fondsgebundene Tarifen haben wir - neben der Rentengarantiezeit im Rentenbezug - unterstellt, dass bei Tod in der Ansparphase das vorhandene Kapital für die Bildung einer Hinterbliebenenrente oder optional zur Kapitalabfindung zur Verfügung steht. Etwaige Abweichungen von diesen Modellvorgaben wurden bei Ermittlung der Renditen angemessen berücksichtigt. Für den Rentenbezug wurde in allen Fällen eine dynamische Gewinnrente angenommen. Bei fondsgebundenen Tarifen ist in der Ansparphase eine Wertentwicklung der Fond von vier Prozent pro Jahr nach internen Kosten angenommen. Untersucht wurden Einzeltarife des jeweiligen Versicherers oder Branchenversorgungswerks sowie Kollektivtarife, wobei eine Mindestteilnehmerzahl von fünf bis zehn Versicherten je Betrieb und eine Mindestbeitragssumme von 10.000 bis 15.000 Euro je Betrieb unterstellt wurden. Daneben wurden Nettotarife untersucht. Vertragsbeginn ist bei allen Tarifen 1.9.2015. Untersucht wurden zwei Musterfälle: Musterfall 1: Arbeitnehmer/in, 30 Jahre alt (Geburtstag 1.9.1985, Rentenbeginn 1.9.2052), Monatsbeitrag 100 Euro; Musterfall 2: Arbeitnehmer/in, 55 Jahre alt (Geburtstag 1.9.1960, Rentenbeginn 1.2.2027), monatliche Einzahlung 175 Euro.

Bei den Noten für die Rentenleistung wurden zunächst sowohl bei den garantierten als auch bei den prognostizierten Leistungen die jeweilige Rentenrendite ermittelt. Das ist die effektive durchschnittliche Rendite, die Sparer über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg pro Jahr erzielen, sofern sie den Vertrag nicht stornieren und dabei Renten in Höhe der ausgewiesenen garantierten Monatsrente bzw. in Höhe der ausgewiesenen prognostizierten Monatsrente erzielen. Basis war in beiden Fällen die Sterblichkeit, die der Sparer bzw. die Sparerin je nach ihrem heutigen Lebensalter auf Basis der Generationensterbetafel 1896 - 2009 des Statistischen Bundesamts haben (Ausprägung V2). Bei der Rentenrendite pro Jahr für die prognostizierte Rente wurde zudem unterstellt, dass die vom Versicherer in Aussicht gestellte jährliche Rentensteigerung auf Basis der in der Anspar- und Rentenphase erwirtschafteten Überschüsse bis Vertragsende erreicht wird. Da Vorsorgesparer bei den meisten Direktversicherungen und Pensionskassen zu Rentenbeginn optional auch die Wahl zwischen einer Kapitalabfindung und einer lebenslangen Rentenleistung haben, wurde die Destatis-Tafel zusätzlich um so genannte "Selektionseffekte" ergänzt. Das bedeutet: Genau wie die Versicherer ist ÖKO-TEST davon ausgegangen, dass nur jene Vorsorgesparer einen Vertrag zur Entgeltumwandlung abschließen, die sich gesund fühlen und dass sich nur jene zu Ruhestandbeginn für die komplette Rentenleistung entscheiden, die sich dann weiterhin gesund fühlen und daher wahrscheinlich eine höhere Lebenserwartung haben als der Bevölkerungsdurchschnitt. Um diesen Effekt bei den Rentenrenditen angemessen berücksichtigen zu können, wurden die Selektionseffekte der DAV 2004 R Sterbetafel der Versicherungswirtschaft auf die Destatis-Generationentafel übertragen, und zwar vom Vertragsbeginn bis zum 10. Jahr des Rentenbezugs. Darüber hinaus wurden bei den Renditen auf die prognostizierte Rentenleistung jene Sterblichkeitseffekte einkalkuliert, die in allen Modellfällen anfallen, weil die Arbeitnehmer nach der ÖKO-TEST-Sterbetafel früher sterben als die Versicherer bei ihren Tarifen auf Basis der DAV 2004 R-Sterbetafel unterstellen. Dazu wurde ein hypothetisches Versicherungskollektiv gebildet, das einem mittelgroßen Versicherer entspricht und 2002 gestartet ist. Die Ermittlung der Sterblichkeitsgewinne erfolgte zunächst unabhängig vom Geschlecht, allerdings exakt differenziert nach Geburtsjahrgängen, die genau im Jahr 2015 eine Direktversicherung abschließen und dem Kollektiv beitreten. Anschließend wurden die so ermittelten Sterblichkeitsgewinne zu 90 Prozent - wie die Mindestzuführungsverordnung seit 01.08.2014 vorschreibt - auf die Kunden des hypothetischen Versicherungskollektivs verteilt. Da sich die Rentenerhöhung infolge der zusätzlich ausgeschütteten Sterblichkeitsgewinne und der unterschiedlich langen Zahldauer der Renten bei Männern und Frauen unterschiedlich auswirkt, wurde für die Überschussbeteiligung ein geschlechtsspezifisches verursachungsorientiertes Verteilungssystem angenommen. Das heißt: Frauen profitieren von den Risikogewinnen der versterbenden Frauen im Kollektiv, Männer von denen der versterbenden Männer.

Anschließend wurden die so ermittelten Renditen bei den garantierten Renten (Klassiktarife) sowie die prognostizierten Rentenrenditen bewertet. Für alle Einzel- und Kollektivtarife wurde dabei ein einheitliches Bewertungsschema entwickelt, das die großen Preis-Leistungsunterschiede bei den Tarifen angemessen berücksichtigt. Die Nettotarife und die Tarife regulierter Pensionskassen blieben bei Entwicklung des Bewertungsschemas allerdings unberücksichtigt und sind daher nicht klassenbildend. Zur Ermittlung des Ranges wurde zunächst - unabhängig von der Einstufung als Einzel- und Kollektivtarif die Differenz zwischen höchster und niedrigster Rentenrendite bei den klassischen Direktversicherungen im Test ermittelt und in fünf gleich große Klassen geteilt. Nur so wird deutlich, ob und welche Einzeltarife mit den kostengünstigeren Kollektivtarifen mithalten können oder nicht - und wie Nettotarife sowie die Tarife regulierter Pensionskassen im Vergleich zu den verprovisionierten Tarifen abschneiden. Nach gleichem Schema sind wir bei der Bewertung der garantierten und prognostizierten Kapitalabfindung bei Klassiktarifen vorgegangen.

Die garantierten Leistungen fondsgebundener Direktversicherungen wurden nach einem ähnlichen Schema bewertet, allerdings ausschließlich auf Basis der garantierten Rentenrendite bei den fondsgebundenen Tarifen, für die zudem lediglich vier gleich große Klassen gebildet wurden, beginnend mit dem 3. Rang als bester Leistung. Nur so wird deutlich, dass Arbeitnehmer bei fondsgebundenen Tarifen höhere Risiken eingehen, weil die garantierten Leistungen deutlich geringer sind als bei Klassiktarifen. Auf eine Bewertung bei den prognostizierten Rentenrenditen und der prognostizieren Kapitalleistungen haben wir bei fondsgebundenen Tarifen dagegen verzichtet, weil diese Leistungen oft mit zusätzlichen Überschüssen und Kostengewinnen (Kick Backs aus den fondsinternen Kosten) stark aufpoliert werden. Um allzu optimistische Gewinnprognosen zu entlarven hat ÖKO-TEST stattdessen für jeden Anbieter die Rendite nach Kosten eines Mustervertrags ermittelt - und die in Aussicht gestellte Rendite auf die prognostizierte Kapitalleistung damit verglichen. Bei dem Mustervertrag haben wir für den Garantieteil eine Verzinsung wie bei Klassiktarifen des jeweiligen Versicherers unterstellt (sofern die im Musterfall negativ wäre, im Minimum eine Nullrendite). Für den Fondsanteil wurde bedingungsgemäß eine Nettofondsrendite nach Kosten von vier Prozent angesetzt. Die Gesamtrendite setzt sich aus dem gewichteten Anteil der Renditen auf Garantie- und Fondskapital zusammen. Vereinfachend wurde dabei unterstellt, dass beide Kapitaltöpfe während der gesamten Ansparphase das gleiche Gewicht haben wie zu Rentenbeginn - gemessen an ihrem Anteil am prognostizierten Kapital.

Zur Ermittlung der Note für die Vertragsflexibilität wurden zudem die garantierten Übertragungswerte und garantierten beitragsfreien Renten nach zwei und fünf Jahren bewertet. Bei den garantierten Übertragungswerten wurde der Rang dafür zunächst auf Basis der höchsten und der niedrigsten Leistung im jeweiligen Modellfall ermittelt und anschließend in sechs gleich große Klassen eingeteilt. Das gleiche gilt für die Leistungen bei den garantierten beitragsfreien Renten. Die Gesamtnote für die Vertragsflexibilität setzt sich dann aus den vier gleich gewichteten Teilnoten zusammen. Maßgeblich für die Noten waren die Leistungen bei den Klassiktarifen. Die fondsgebundenen Tarifen wurden nach gleichem Schema bewertet, um deutlich zu machen, welche Risiken Arbeitnehmer bei diesen Tarifen unter Umständen auch bei Arbeitgeberwechsel und/oder Beitragsfreistellung während der Ansparphase eingehen.

Die Gesamtkostenbelastung des Vertrags haben wir lediglich für die Klassiktarife ermittelt. Dazu haben wir die erzielbare Ablaufleistung vor Kosten mit jenen Beträgen verglichen , die laut Anbieter zu Rentenbeginn auf dem Betriebsrentenkonto stehen. Die Differenz zwischen beiden Verträgen gibt an, wie viel Kapital dem Kunden infolge der Vertragskosten verloren geht. Dabei ist auch berücksichtigt, auf wie viel Verzinsung der Kunden infolge der Kosten verzichten muss.

Dabei haben wir unterstellt, dass alle Einzahlungen bis Rentenbeginn mit dem Mindestzins verzinst werden, den auch der jeweilige Anbieter seinen Kunden garantiert. Das war üblicherweise der aktuelle Mindestzins von 1,25 Prozent. Von dem so ermittelten Vertragsguthaben zu Rentenbeginn vor Kosten haben wir dann jenen Betrag abgezogen, der laut Direktversicherer und Pensionskasse zu Rentenbeginn garantiert auf dem Kundenkonto steht. Die Differenz ist die so genannte Reduction in Payment oder Gesamtkostenquote. Sie zeigt an auf welche Gesamtleistung der Kunde in der Ansparphase insgesamt infolge der Kostenbelastung verzichten muss.

Bei den fondsgebundenen Tarifen mit Garantie muss der Anbieter zusichern, dass zu Rentenbeginn die Gesamtsumme aller Beiträge ohne Abzüge zur Verfügung steht. Vertragskosten lassen sich am Garantiekapital daher nicht erkennen. Doch auch anhand des prognostizierten Kapitals lassen sich die Vertragskosten nicht verlässlich ermitteln. Denn manche Anbieter stellen den Versicherten über den Fondsertrag hinaus noch Kostengewinne u.a. aus den Rückvergütungen der Fondsgesellschaften (Kick Backs) sowie Risikogewinne und Schlussgewinnanteile in Aussicht, welche die Vertragskosten bisweilen sogar überkompensieren sollen. Deshalb haben wir auf Ermittlung der Vertragskosten bei den Fondstarifen verzichtet.

Die Vertragsdaten wurden durch Fragebogen direkt bei den Anbietern oder im Rahmen des mystery-shoppings verdeckt am Markt bei Anbietern, Vermittlern und Onlineportalen erhoben, einer detaillierten Plausibilitätsprüfung unterzogen und den Anbietern anschließend zur Verifizierung zurückgespielt. Bei verdeckt erhobenen Angeboten haben wir uns dabei die Angebotsunterlagen für den Kunden aushändigen lassen. Eine Überprüfung, ob die ausgewiesenen Überschusserträge vom jeweiligen Versicherer auch dauerhaft erwirtschaftet werden können, erfolgte nicht; genauso erfolgte keine Überprüfung, ob die besparten Fonds auch dauerhaft eine Rendite pro Jahr von vier Prozent nach internen Kosten erzielen können. Auf Basis dieser Daten und der eigens für diesen Test entwickelten Sterbetafel bzw. der speziellen Software, die das Büro für Versicherungs- und Finanzmathematik mathconcepts, Berlin, entwickelt hat, errechnete ÖKO-TEST die Renten- und Sparrenditen sowie die Kostenquoten für die Tarife in den verschiedenen Modellfällen. Mit demselben Analysetool wurden auch die Renditen ermittelt, die Sparer bis zum 80., 85. und 90. Lebensjahr erzielen. Die abschließende Auswahl der Kriterien, die Bewertung der Inhalte und das abschließende Ranking der Tarife wurden allein durch ÖKO-TEST vorgenommen.