396 Betriebliche Kombitarife im Test

Für alle Fälle

Ratgeber Rente, Geld, Versicherungen 8:2010 | Kategorie: Geld und Recht | 01.10.2010

396 Betriebliche Kombitarife im Test

Schutz vor Berufsunfähigkeit ist am privaten Versicherungsmarkt immer schwerer zu finden. ÖKO-TEST hat daher betriebliche Kombitarife untersucht, mit denen Vorsorgesparer sich nicht nur eine Zusatzrente für das Alter ansparen können, sondern auch den Verdienstausfall bei Invalidität abfedern.

Schutz vor Verdienstausfall bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ist am privaten Markt schwer zu finden. Denn die Versicherer sortieren Antragsteller immer stärker nach dem Risiko. Das belegt jedenfalls eine aktuelle Auswertung der Versicherungsmakler Helge Kühl und Ingrid Herden. Danach gingen nur 16 Prozent aller gestellten Anträge glatt durch. In 41 Prozent aller Fälle wurden Anträge rundweg abgelehnt. Bei weiteren 37 Prozent kam nur ein eingeschränkter Vertrag zustande, weil häufige Erkrankungen wie Rückenleiden oder psychische Beschwerden ausgeschlossen wurden. In gut sechs Prozent aller Fälle hagelte es massive Risikozuschläge.

Grund genug für ÖKO-TEST zu untersuchen, ob Arbeitnehmer über den Betrieb nicht leichter an den dringend notwendigen Schutz bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit kommen. ÖKO-TEST hat 240 Tarife mit Berufsunfähigkeits- und 128 Tarife mit Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung von 23 Direktversicherungen und Pensionskassen unter die Lupe genommen. Im Heft finden Sie die Ergebnisse für 45-jährige Frauen und Männer. Die Modellfälle 30, 35 und 50 Jahre finden Sie unter www.oekotest.de.

Das Testergebnis

Für umgerechnet 175 Euro Monatsbeitrag sind zwar keine üppigen Invalidenrenten zu haben. Geboten wird zumindest ein Basisschutz, der den Verdienstausfall im Ernstfall zwar nicht komplett absichern, aber zumindest abfedern kann.

Grundsätzlich gilt: Tarife mit einer Kombination aus Altersrente und Berufs- (BUZ) oder Erwerbsminderungsrente (EUZ) sind nicht billig. Wer mit der Entgeltumwandlung im Alter von 45 Jahren beginnt und den Vertrag bis 67 bedient, muss je nach Anbieter im Schnitt mit 30 bis 45 Euro weniger an garantierter Monatsrente rechnen als bei einem reinen Altersrententarif.

Dafür wird bei den Kombitarifen nicht nur eine Altersrente gezahlt, sondern im Ernstfall gibt es auch eine Invalidenrente, die im Schnitt der garantierten Altersrente entspricht.

Weiteres dickes Plus: Bei allen untersuchten Tarifen geht die vereinbarte Altersrente nicht verloren, wenn der Arbeitnehmer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Vielmehr wird der Vertrag dann beitragsfrei fortgeführt. Kein Wunder daher, dass wir anders als bei den sonstigen Rententarifen, unter den Kombitarifen zahlreiche gute und sogar einige sehr gute Anbieter fanden.

Das darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Altersrenten bei diesen Tarifen nicht üppig sind. Wer als 45-jähriger Mann seine Familie absichern und sich eine kleine Zusatzrente für den Fall der Berufsunfähigkeit sichern will, kann im Schnitt lediglich mit 193 Euro garantierte Monatsrente bzw. mit rund 273 Euro Rente inkl. Überschuss rechnen. Gleichaltrige Frauen kommen bei gleichem Leistungsspektrum sogar nur auf 177 Euro garantierte und rund 250 Euro prognostizierte Rente.

Etwas mehr Geld gibt es, wenn - neben dem Hinterbliebenenschutz - nur das Risiko der Erwerbsunfähigkeit abgesichert werden soll. Dann kommen Männer immerhin auf 211 Euro garantierte und rund 280 Euro prognostizierte Rente. Bei Frauen springen für den gleichen Monatsbeitrag 206 Euro garantierte Rente und 271 Euro prognostizierte Rente heraus.

Dennoch gilt: Üppig sind die Altersrenten bei allen Kombitarifen nicht. Frauen wie Männer müssen schon rund 90 Jahre alt werden, damit sich die Rente lohnt. Bei der Rente mit Überschüssen erreichen Männer dann im besten Fall 4,5 Prozent Rendite, Frauen kommen maximal auf 3,99 Prozent.

Die beste Kombination aus Altersrente und Berufs- oder Erwerbsminderungsrente zu finden, kommt in der Praxis fast einer Doktorarbeit gleich. Anbieter, die eine vergleichsweise hohe Altersrente bieten, zum Beispiel die meisten regulierten Pensionskassen, zahlen oft niedrigere BU- oder EU-Renten als Direktversicherungen. Die wiederum bieten oft mehr Invaliditätsschutz, dafür aber niedrigere Altersrenten.

Außerdem bietet nicht jede Direktversicherung und jede Pensionskasse wirklich ausreichende Vertragsflexibilität, um den Vertrag bei Bedarf an veränderte betriebliche oder persönliche Verhältnisse anzupassen. In wieder anderen Fällen laufen Arbeitnehmer Gefahr, den Invaliditätsschutz zu verlieren, wenn sie zum Beispiel während der Elternzeit oder in Zeiten von Kurzarbeit ihre Beiträge vorübergehend nicht aufbringen können oder wollen.

Um solche Effekte herauszufiltern, haben wir alle Tarife ausschließlich auf Basis einer neuen finanzmathematischen Größe bewertet, die Unterschiede in den Risikokosten unbeachtet lässt bzw. nivelliert (Einzelheiten siehe Legende). Bewertet wird dabei primär die Leistung bei der Altersrente. Die Qualität und die Höhe des Schutzes bei Invalidität sind nur das Zünglein an der Waage.

Bei den Kombitarifen mit BUZ und Todesfallleistung glänzen aber insgesamt gleich fünf Anbieter mit einer guten Leistung: Die Dresdener Pensionskasse, die R+V-Pensionskasse, die Direktversicherung der R+V-Aktiengesellschaft und die Direktversicherung der R+V a.G. sowie der Volkswohl-Bund.

Bei den Frauen zählt auch noch die Kompaktvorsorge Plus 55 des BVV-Versicherungsvereins des Bankgewerbes zu den Topangeboten. Bei den Männern dagegen nicht. Des Rätsels Lösung: Bei der BVV-Offerte handelt es sich um einen Unisextarif. Männer bekommen für den gleichen Monatsbeitrag exakt die gleiche Rente wie Frauen. Das mag in vielen Betrieben politisch und arbeitsrechtlich gewünscht sein. Im Vergleich zu den Konkurrenztarifen ist die Rentenleistung jedoch unterdurchschnittlich.

Das gleiche Schicksal ereilt die Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft (PKDW) bei den Tarifen mit EUZ und Todesfallleistung. Das gilt aber nur, wenn Männer sich im Alter für die Einmalauszahlung anstelle der lebenslangen Rente entscheiden. Bei Wahl der Kapitalabfindung erhöht sich die Rendite vor Steuer für Männer glatt um rund 0,7 Prozentpunkte.

Dieses Phänomen tritt aber nicht nur bei Unisextarifen auf. Auch bei einigen anderen Anbietern fallen in der Rentenphase offenbar höhere Biometriekosten an, die die Rendite verhageln. Das gilt insbesondere für die Pensionskasse der Genossenschaftsorganisationen, die in der Ansparphase und beim BU-Schutz Spitze sind, im Rentenbezug jedoch sehr schlecht abschneiden.

Frauen fahren dagegen fast immer mit der Rente besser. Mehr noch: Bei den Kombitarifen können sie zum Teil sogar höhere Renten als Männer erzielen.

Ansonsten gilt: Auch bei Tarifen mit gleichem Rang müssen Verbraucher genau hinschauen. Die Leistungen in den einzelnen Bausteinen variieren. So sind die Berufsunfähigkeitskeitsrenten beim BVV-Versicherungsverein des Bankgewerbes und bei der Dresdener Pensionskasse zum Beispiel deutlich niedriger als bei der Konkurrenz. Gezahlt wird nur eine BU-Rente in Höhe des bei Eintritt der Berufsunfähigkeit angesammelten Kapitals. Wer schon in jungen Jahren gesundheitliche Probleme bekommt, ist also nicht so gut abgesichert wie bei der Konkurrenz.

Ihren guten Rang verdanken beide Pensionskassen vor allem der hohen Altersrente, die weit über dem Durchschnitt liegt. Weiteres dickes Plus: Beide Kassen verzichten komplett auf eine Gesundheitsprüfung. Das bedeutet: Wählt der Arbeitgeber einen solchen Tarif für seine Belegschaft aus, wird jeder Arbeitnehmer aufgenommen, und zwar egal, ob er schon kleine Zipperlein hat oder nicht. Anstelle einer individuellen Risikoprüfung gibt es lediglich eine Wartezeit: Anspruch auf eine BU-Rente können nur Arbeitnehmer geltend machen, die mindestens fünf Jahre Mitglied der Kasse sind.

Solche Tarife mit Verzicht auf die Gesundheitsprüfung sind vor allem für Arbeitnehmer ideal, die wegen Vorerkrankungen sonst kaum Chance auf eine BU- oder EU-Rente haben oder aber hohe Risikozuschläge zahlen müssten. Einziges Manko: Die Invalidenrente bei diesen Tarifen ist selten üppig.

Nicht ohne Tücke

Betriebliche BU- oder EU-Renten sind keine Ideallösungen, aber ein guter Kompromiss, insbesondere für Arbeitnehmer, die sonst am Markt keinen oder zumindest keinen bezahlbaren Invaliditätsschutz finden können. Verglichen mit Privattarifen bieten sie aber auch Nachteile: Gesetzlich Krankenversicherte müssen auf eine betriebliche BU- oder EU-Rente zum Beispiel die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Darüber hinaus wird die betriebliche BU- oder EU-Rente voll besteuert. Und wer bei einem Jobwechsel nicht den gesamten Vertrag, sondern nur das angesparte Kapital mitnehmen will, läuft Gefahr, den BU- oder EU-Schutz zu verlieren. Der neue Arbeitgeber ist nämlich nicht verpflichtet, das gleiche Leistungsspektrum wie bisher anzubieten.

Anders sieht es aus, wenn der Vertrag bei laufendem Arbeitsverhältnis beitragsfrei gestellt werden soll oder muss. Dann sollte der Zusatzschutz eigentlich nicht verloren gehen. So sieht es jedenfalls § 212 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bei Elternzeit vor. Manche Direktversicherer wollen das aber nur für die Altersrente und nicht für den BU-Schutz gelten lassen. Wir finden: Das ist ein Skandal!

"Bei Entgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer nicht auf das umgewandelte Entgelt, sondern lässt nur die Auszahlung zugunsten der Altersversorgung reduzieren. Deshalb ist der volle Entgeltschutz zu gewährleisten", sagt Rechtsanwalt Olaf Methner, Partner der Düsseldorfer Kanzlei Baum, Reiter & Co. Er sieht daher den Arbeitgeber in der Pflicht. Der, so Methner, müsse dafür sorgen, dass unabhängig von den Regelungen im VVG ein Tarif gewählt wird, der die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht entfallen lässt. "Macht er das nicht, verstößt er möglicherweise gegen das Gebot der Wertgleichheit bei der betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Er müsste dann den betroffenen Beschäftigten, bei denen der Versorgungsfall eintritt, aus eigener Tasche die Leistungen der Berufsunfähigkeitsrente zahlen."

Die Invalidenrente vom Staat

Erst krank, dann arm: Gesetzlich Rentenversicherte können eine Erwerbsminderungsrente beantragen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Wofür sie qualifiziert sind, ist dabei egal. Der Staat springt nur ein, wenn Arbeitnehmer gar nicht mehr arbeiten können. Die volle Erwerbsminderungsrente gibt es, wenn Arbeitnehmer weniger als drei Stunden täglich einsetzbar sind. Die halbe Erwerbsminderungsrente, wenn sie nur noch drei bis sechs Stunden arbeiten können. Gibt es keine entsprechende Halbtagsstelle, wird die volle Rente gezahlt. Doch auch die ist nicht üppig und hängt von den erworbenen Rentenansprüchen ab. Frührentner werden zwar so gestellt, als hätten sie bis 60 weiter so verdient wie im Schnitt der bisherigen Beitragsjahre. Wer vor dem 60. Lebensjahr invalid wird, muss genau wie Altersrentner einen Abschlag auf die Rente akzeptieren. Pro Monat gibt es 0,3 Prozent Rente weniger, maximal beträgt der Abschlag 10,8 Prozent.

Private Zusatzversicherungen

Berufsunfähigkeitsrente: Weil bei der staatlichen Rente gut ausgebildete und qualifizierte Arbeitnehmer am tiefsten stürzen, lohnt es sich, die erreichte Lebensstellung abzusichern. Dafür ist vor allem die Berufsunfähigkeitsrente ideal. Sie zahlt bereits, wenn der Versicherte seinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Doch Vorsicht: Die Versicherungsbedingungen sind oft tückisch. Manche Anbieter verweisen die Versicherten auf andere Berufe. Dann greift der BU-Schutz nicht. Oder sie stellen hohe Hürden an den Nachweis der Berufsunfähigkeit oder die Gesundheitsprüfung beim Abschluss. Solche Anbieter fanden wir bei den untersuchten betrieblichen Offerten jedoch nicht. Das spricht zwar für die untersuchten Tarife, aber nicht für den Markt: Bei diesem Test hagelte es haufenweise Absagen. Wir stellen fest: Unter den Direktversicherern und Pensionskassen, die ihre Teilnahme verweigerten, waren auffallend viele Anbieter, die bei anderen BU-Ratings schlecht abgeschnitten haben.

Erwerbsminderungsrente: Wer nur einen Basisschutz sucht, der den Verdienstausfall absichert, wenn Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen gar nicht mehr arbeiten können, ist mit einer Erwerbsminderungsrente besser bedient. Dieser Zusatzschutz ist nicht nur preiswerter. Viele Versicherer legen hier zudem keine eigene Messlatte an, sondern orientieren sich an den gleichen Kriterien wie die gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Das macht die Abwicklung oft einfacher, insbesondere wenn der Versicherer für die Leistungspflicht den Bescheid der GRV akzeptiert. Doch Vorsicht: Auch hier steckt die Tücke im Detail: Manche Versicherer akzeptieren keine Teilrenten. Sie zahlen nur, wenn der Arbeitnehmer gar nicht mehr arbeiten kann. Andere sind großzügiger: Bei ihnen fängt die Leistung schon an, wenn der Betreffende nur noch drei bis sechs Stunden täglich arbeiten kann. Solche EU-Renten sind ideal, um die Leistung der staatlichen Rentenkasse oder eventuell das Arbeitseinkommen aus einem Teilzeitjob aufzustocken.