Die deutschen Lebensversicherer haben trotz Kapitalmarktkrise im Jahr 2009 unerwartet gut verdient. Nach Angaben des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft konnten sie ihre Beiträge um stolze 6,6 Prozent auf 81,4 Mrd. Euro steigern. "Die Menschen suchen nach einem sicheren Hafen für ihr Geld. Das Vertrauen in die Fähigkeit der Lebensversicherer, ihre Leistungsversprechen zu erfüllen, führte zu einem unerwarteten Anstieg der Beiträge im Neugeschäft", klopft sich der Branchenverband auf die Schulter. Doch es waren längst nicht die typischen Vorsorgesparer, die ihr Geld den Versicherungen anvertrauten. Im Gegenteil. In traditionelle Lebens- und Rentenversicherungsverträge mit laufenden Beiträgen zahlten die Deutschen sogar rund 2,2 Mrd. Euro weniger ein als in den Jahren zuvor. Geld gescheffelt haben die Versicherer dagegen mit Policen gegen Einmalbeitrag. Solche Verträge, bei denen Sparer die gesamte Prämie bei Vertragsabschluss auf einen Schlag einzahlen, die Leistung entweder sofort, nach ein paar Monaten oder sogar erst Jahre später kassieren, machen mittlerweile mit knapp 21 Mrd. Euro rund 80 Prozent des Neugeschäfts aus.
Der neue Boom bei den Einmalbeitragspolicen zeichnet sich bereits seit fünf Jahren ab. 2009 ist das Volumen mit einem Plus von 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahr aber regelrecht explodiert. Das hat viele Ursachen. Lebensversicherungsexperten, wie Frank Schepers vom Beratungshaus Towers Watson, halten zum Beispiel die klassische Form der Vorsorge mit lang laufenden jährlichen Prämienzahlungen generell für überholt. Vor allem jüngere Vorsorgesparer wollen sich nicht mehr auf langfristige Verpflichtungen einlassen. Wer weiß angesichts der Unwägbarkeiten bei der Berufs- und Lebensplanung schon, ob er den anfangs vereinbarten Monatsbeitrag wirklich dauerhaft über zwanzig bis dreißig Jahre lang aufbringen kann.
Daneben wächst die Zahl älterer Kunden, die keinen Sparvertrag mehr suchen, sondern hohe Summen anlegen wollen - zum Beispiel aus einer fälligen Lebensversicherung. Obendrein kommt der Branche die aktuelle Kapitalmarktlage zugute: Während die Banken infolge der Niedrigzinsphase nur noch Magerkost bei den sicheren Sparanlagen bieten, können die Versicherer zwar nicht mit üppigen, aber doch vergleichsweise hohen Zinsen locken: Im Schnitt, so das Kölner Versicherungsanalysehaus Assekurata, liegt die laufende Verzinsung von privaten Rentenversicherungen bei 4,20 Prozent. Das lockt allerdings auch Anleger, die eigentlich nur eine vorübergehende Parkstation für größere Beträge suchen.
Für die Kurzfristanlage sind Rententarife jedoch nicht gemacht. Der enorme Zuwachs im Geschäft mit Einmalbeiträgen hat deshalb die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin auf den Plan gerufen. Sie prüft derzeit, ob das Geschäft mit den Einmalbeiträgen bei einzelnen Versicherern womöglich zulasten der langfristigen Vorsorgekunden geht.
Grund genug für ÖKO-TEST, Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag ebenfalls unter die Lupe zu nehmen. ÖKO-TEST hat 108 Tarife mit Sofortrenten und 190 Tarife für aufgeschobene Renten gegen Einmalbeitrag von 64 Versicherern geprüft. Die Angebote für aufgeschobene Renten mit klassischer Anlagepolitik und aufgeschobene fondsgebundene Renten mit Garantieleistung finden Sie im Heft. Die Angebote für klassische Sofortrenten und für aufgeschobene fondsgebundene Renten ohne Garantieleistung finden Sie unter www.oekotest.de.
Das Testergebnis
Genau wie bei Rentenpolicen gegen laufenden Beitrag gilt auch für Verträge mit Einmalbeitrag: Wer sich zu Rentenbeginn für die Auszahlung in Form einer lebenslangen Rente entscheidet, schließt eine Wette auf ein langes Leben ab. Einmalbeitragszahler müssen mindestens um die 90 Jahre alt werden, damit sich diese Form der Geldanlage lohnt. Erst in diesem hohen Alter ist ihnen eine Verzinsung auf Sparbuchniveau wirklich sicher. Addiert man die bis dahin gezahlten garantierten Renten, erreichen Männer bei Tarifen mit klassischer Anlagepolitik im Schnitt eine Rendite von 1,75 Prozent pro Jahr. Die Durchschnittsverzinsung von Frauenverträgen liegt etwas niedriger. Bestenfalls kommen Frauen bis 90 auf eine sichere Verzinsung von 1,50 Prozent.
Einen ersten Platz haben wir daher - wie schon bislang bei den Tests zu Rentenversicherungen gegen laufenden Beitrag - nicht vergeben. Dafür sind auch die Tarife mit Einmalbeitrag schlicht zu teuer. Bei den Sofortrenten wird zum Beispiel im Schnitt fast der gesamte garantierte Mindestzins (2,25 Prozent) durch Abschluss-, Verwaltungs- und Biometriekosten aufgezehrt. Folglich kommen von der zugesagten sicheren Verzinsung nur mickrige 0,29 Prozent pro Jahr in Form der garantierten Rentenrendite bei den Männern an.
Frauentarife sind nicht ganz so teuer. Hier gehen bei der Sofortrente "nur" drei Viertel vom Garantiezins für die Kosten drauf. Unterm Strich liegt die garantierte Rentenrendite für Frauentarife bei durchschnittlich 0,53 Prozent.
Attraktiv werden alle untersuchten Tarife daher nur durch die Überschüsse. Betrachtet man die in Aussicht gestellten prognostizierten Rentenleistungen, lassen sich deutlich höhere Erträge erzielen -, und zwar bis zu vier Prozent. Das ist in der momentanen Kapitalmarktlage vergleichsweise gut. Deshalb haben wir bei den prognostizierten Renten auch durchaus erste Ränge vergeben. In die Gesamtnote flossen diese Werte jedoch nicht ein. Der Grund ist simpel: Auf die in Aussicht gestellten Gewinne können sich Anleger nicht verlassen. Je nach Kapitalmarktlage, Anlagegeschick und Geschäftspolitik des Versicherers können die Überschüsse durchaus niedriger ausfallen als derzeit prognostiziert. Schlimmstenfalls können sie sogar ganz gestrichen werden.
In den Genuss üppiger Rentenrenditen kommen Einmalbeitragszahler zudem auch im günstigsten Fall nur, wenn sie die Aussicht haben, so alt wie Johannes Heesters zu werden. Wer dagegen nur 80 wird, macht mit Einmalbeitragsrenten ein dickes Minusgeschäft. Das zeigt sich wiederum vor allem bei den Sofortrenten. Wer, wie in unseren Musterfällen unterstellt, mit 65 eine Sofortrente abschließt und nur 80 Jahre alt wird, hätte bei allen Anbietern sein Geld verbrannt. Denn bis zu seinem Tod hätte er nicht einmal seinen Einmalbeitrag in Form von laufenden Rentenzahlungen zurückerhalten - von einer Verzinsung ganz zu schweigen.
Addiert man die bis zum 80. Lebensjahr in Aussicht gestellten prognostizierten Renten, hätte unser Musterkunde mit seinem Kapital bei den Sofortrenten im Schnitt ein Minus von 1,58 Prozent pro Jahr erwirtschaftet. Die Musterkundin müsste im Schnitt gar ein Minus von 2,57 Prozent pro Jahr verkraften. Denn Frauen bekommen für die gleiche Beitragssumme eine niedrigere Monatsrente als Männer, weil sie - statistisch gesehen - länger leben. Entsprechend magerer fällt die Rendite aus, wenn sie nur 80 werden.
Schafft der Versicherer es nicht, die derzeit prognostizierten Überschüsse und Rentensteigerungen zu erzielen, fällt das Ergebnis noch erschreckender aus. Auf Basis der Garantierenten allein würde der Mann bis 80 pro Jahr einen Verlust von minus 3,73 Prozent erleiden, die Frau sogar von minus 4,71 Prozent - jedes Jahr.
Das Schlimme dabei: Auch die Erben schauen in diesem Fall in die Röhre. In allen Musterfällen wurde zwar eine vergleichsweise lange Rentengarantiezeit von 15 Jahren unterstellt. Doch die wäre mit 80 gerade abgelaufen. Folglich würden auch die Angehörigen bei frühem Tod des Versicherten leer ausgehen. Das Restkapital, das vom eingezahlten Beitrag mit 80 noch übrig ist - im Schnitt immerhin rund 30.000 Euro - bleibt beim Versicherer. Der kann ein Viertel davon in die eigene Tasche stecken. Der Rest fließt ins Kollektiv der übrigen Einmalbeitragsrentner und polstert deren Überschüsse auf. Wer das vermeiden will, muss von vornherein eine andere Todesfallleistung wählen: Sagt der Versicherer anstelle der Rentengarantiezeit Beitragsrückgewähr im Rentenbezug zu, bekommt der Kunde zwar eine etwas niedrigere Monatsrente. Dafür erhalten die Angehörigen bei Tod des Versicherten das gesamte Restkapital aus dem Vertrag -, und zwar unabhängig davon, wann der Versicherte stirbt.
Nun preist die Versicherungsbranche Sofortrenten gern als ideale Anlage für Ältere, die durch eine fällige Lebensversicherung, Kapitalersparnisse oder Erbschaften eine höhere Summe übrig haben und sich das Alterseinkommen durch eine Zusatzrente aufbessern wollen. Die Testergebnisse zeigen jedoch: Auch diese Kundengruppe täte gut daran, das Kapital erst einmal fünf Jahre lang beim Versicherer zinsbringend anzulegen und anschließend zu verrenten. Bei solchen aufgeschobenen Rentenversicherungen gibt es für den gleichen Einmalbeitrag nicht nur eine um durchschnittlich 14 Euro höhere garantierte und um 30 bis 32 Euro höhere prognostizierte Monatsrente. Auch die Verluste bei vorzeitigem Tod sind um mehr als die Hälfte reduziert. Falls der Mann - wie im Beispiel bei den Sofortrenten - mit 80 Jahren vorzeitig verstirbt, hätte er zwar immer noch kein gutes Geschäft gemacht. Bei den meisten Anbietern hätte er aber wenigstens sein Kapital bereits zurückerhalten und - kalkuliert auf Basis der Monatsrenten inklusive Überschuss - wenigstens eine kleine positive Rendite von durchschnittlich 0,4 Prozent pro Jahr erzielt.
Rententarife mit Aufschubzeit bieten aber noch ein weiteres Plus: Der Kunde kann zu Rentenbeginn noch einmal wählen, ob er sich das angesammelte Kapital wirklich als lebenslange Rente auszahlen lassen will oder ob er den Vertrag beendet und das Kapital auf einen Schlag abruft. Wer sich nicht mehr ganz gesund fühlt oder seine Angehörigen ohne Zusatzkosten versorgt wissen will, wählt die Kapitalabfindung und legt das Geld zum Beispiel alternativ in einem Bank- oder Fondsauszahlplan an.
Diese Option verspricht derzeit sogar ein gutes Geschäft. Bis Rentenbeginn garantieren die Versicherer auf jeden Fall eine Mindestverzinsung des Einmalbeitrags von 1 bis 1,2 Prozent pro Jahr. Kostengünstige Direktversicherer sagen sogar bis zu 2,15 Prozent Sparrendite pro Jahr zu. Mit Überschuss sind im Schnitt stolze 3,2 Prozent Verzinsung drin, bei einigen Direktversicherern gibt es glatt bis zu 4,6 Prozent. Mehr Zinsen für vergleichsweise sichere Anlagen lassen sich am Kapitalmarkt derzeit kaum erzielen. Im Gegenteil. Die Versicherer zahlen oft höhere Zinsen, als Banken für Sparbriefe mit fünf Jahren Anlagedauer rausrücken. Kein Wunder daher, dass die BaFin prüft, ob bei solchen Offerten auch wirklich alles mit rechten Dingen zugeht.
Einige Anbieter greifen auch zur Selbsthilfe. Weil sie nicht ausschließen können, dass Einmalbeitragszahler nur eine kurzfristige Anlage suchen, nimmt die Alte Leipziger zum Beispiel keine Verträge mit weniger als sechs Jahren Aufschubzeit mehr an. Die Provinzial Nordwest hat das Geschäft mit Einmalbeiträgen für 2010 im Juni eingestellt - nachdem sie im Vorjahr fast 510 Millionen Euro durch Einmalbeiträge einsammelte. Wieder andere setzen Anreize, um Einmalbeitragssparer langfristig bei der Stange zu halten: Sie bieten bei Wahl der Rentenleistung glatt bis zu einem Prozentpunkt mehr Rendite als bei Kapitalabfindung.
Klassiktarife mit fünf Jahren Aufschubzeit bieten daher im Rentenbezug durchweg mehr Ertrag als Sofortrenten. Männer können hier im Schnitt ein gutes halbes Prozent, Frauen rund 0,42 Prozent mehr Rentenrendite erzielen als bei Sofortrenten - und das gilt sowohl für die garantierte als auch für die prognostizierte Rentenleistung. Besonders kostengünstige Tarife von Direktversicherern sichern ihren Kunden - bezogen auf die garantierte Rentenleistung - sogar eine Rentenrendite von 1,0 bis 1,17 Prozent pro Jahr zu. Das ist eine doppelt bis dreifach so hohe Rendite wie bei Sofortrenten.
Bei den Männern rangieren die Tarife von Ergo Direkt, Hannoversche Leben, Mamax und WGV daher als Spitzenreiter auf Rang 2. Bei den Frauen kommen noch die Cosmos Direkt und die Europa dazu. Ebenfalls auf Rang 2 liegt auch die Interrisk mit ihrem provisionsfreien Honorartarif, den Privatkunden zumindest direkt beim Versicherer erhalten können, ohne zusätzliche Provisionen oder Beratungsgebühr zu zahlen. Wer auf Beratung nicht verzichten kann, muss dagegen auch bei der Interrisk tief in die Tasche greifen. Der übliche Privatkundentarif läge nur auf dem 5. Rang.
Auch die prognostizierten Rentenleistungen können sich sehen lassen. Die Hannoversche Leben und Ergo Direkt stellen Männern zum Beispiel 3,88 bzw. 3,6 Prozent Rentenrendite pro Jahr in Aussicht und Frauen 3,82 bzw. 3,55 Prozent. Die Hanse Merkur lockt sogar mit prognostizierten Rentenrenditen von 4,2 Prozent und rückt damit zum Spitzenreiter bei den prognostizierten Rentenleistungen auf. Die hohen in Aussicht gestellten Überschusserträge gehen allerdings zulasten der sicheren Leistung. Bei den garantierten Renten rangiert die Hanse Merkur nur auf Platz 4.
Dass Anleger, die hohe Erträge wünschen, zumindest Abstriche bei der sicheren Leistung in Kauf nehmen müssen, zeigt sich auch bei den fondsgebundenen Renten mit Aufschubzeit. Mit den höchsten Erträgen locken durchweg nur fondsgebundene Policen ganz ohne Garantie. Hier wird der Einmalbeitrag des Anlegers nach Abzug aller Kosten in den fünf Jahren bis Rentenbeginn komplett in Investmentfonds angelegt. Wenn die sich gut entwickeln, kann der Kunde mit einer üppigen Rente und einer entsprechend guten Rendite rechnen. Wenn nicht, gibt es dagegen nur Magerkost. Genau wie bei einem Fondsdepot bei der Bank oder Fondsgesellschaft, kann der Einmalbeitrag bei einem Börsencrash oder einer Kapitalmarktkrise aber auch zusammenschmelzen oder im schlimmsten Fall sogar komplett verloren gehen. Das Anlagerisiko dafür trägt in der Aufschubzeit allein der Kunde.
Erst zu Rentenbeginn wird das bis dahin in Fonds investierte Kapital in den Topf des Versicherers umgeschichtet und genau wie bei Klassiktarifen sicher angelegt und verzinst. Im Rentenbezug kann es daher nicht mehr verloren gehen. Wer sich mit der Einmalbeitragsrente ein Rentenzubrot im Alter sichern will, sollte dennoch ganz genau prüfen, ob sich das hohe Anlagerisiko bei fondsgebundenen Tarifen in der Aufschubphase wirklich lohnt.
Das gilt umso mehr, als fondsgebundene Verträge meist deutlich teurer sind als Klassiktarife. Denn der Kunde muss zwei Dienstleister bezahlen: den Versicherer und die Fondsgesellschaft. Ein großer Teil vom Fondsertrag wird daher durch die Kosten aufgezehrt. In unserem Musterfall gehen pro Jahr durchschnittlich zwei Prozent der unterstellten Fondsrendite von fünf Prozent für Abschluss-, Verwaltungs- und Biometriekosten drauf. Bei teuren Versicherern wie der Universa sind es sogar rund drei Prozent. Unterm Strich winken daher im Schnitt gerade mal 0,1 Prozent mehr Rendite als bei Klassiktarifen. Das ist kein ausreichender Mehrertrag im Vergleich zum hohen Anlagerisiko.
Einige Versicherer kombinieren die Fondsanlage in der Aufschubzeit deshalb mit einer Garantieleistung: Sie sichern dem Anleger zum Beispiel zu, dass sein Einmalbeitrag bis Rentenbeginn nicht verloren geht. Bei solchen Tarifen mit Kapitalerhalt wird ein Teil der Einmalzahlung genau wie beim Klassiktarif im sicheren Deckungsstock des Versicherers angelegt und nur der Restbetrag fließt in Investmentfonds. Das soll mehr Ertrag bei gleichzeitig sicherer Leistung bieten. Weil der Versicherer aber nur einen Teil vom Einmalbeitrag sicher investiert, liegen die garantierte Rente und die Rentenrendite durchweg niedriger als beim Klassiktarif. Männern sind bei solchen Fondstarifen mit Garantie bestenfalls 0,4 Prozent Rentenrendite sicher, Frauen maximal 0,6 Prozent. Das ist knapp die Hälfte der bei Klassiktarifen erzielbaren sicheren Rendite. Selbst zweite Plätze sucht man bei fondsgebundenen Tarifen mit Garantie daher vergebens. Die besten Anbieter schaffen es knapp auf
Rang 3.
Auch die Überschüsse sprudeln bei diesen Tarifen nicht wirklich üppig. Im Schnitt bringen fondsgebundene Renten mit Garantie mickrige 0,05 Prozentpunkte Mehrertrag. Das wirft die Frage auf, ob fondsgebundene Renten mit Garantieleistung nicht nur ein Marketingprodukt der Versicherungsbranche sind. Die Kombination aus hohen Ertragschancen plus Garantie auf Kapitalerhalt lässt sich halt gut verkaufen. Einen Vorteil für Anleger bringen diese Tarife jedoch nicht. Im Gegenteil: Sie bieten weniger Sicherheit, aber kaum mehr Ertrag als Klassiktarife.
Weil die Branche das weiß, gehen einige Anbieter dazu über, die sichere Leistung noch weiter auszudünnen. Sie legen nur noch einen Bruchteil vom Einmalbeitrag in ihrem sicheren Deckungsstock an. Der Rest wird in Garantiefonds und frei wählbare Investmentfonds investiert. Bei solchen Tarifen, wie der Investmentrente von Targo (ehemals CiV-Versicherung aus dem Citybankkonzern), wird aber nicht mehr der volle Kapitalerhalt zu Rentenbeginn garantiert. Vielmehr werden nur 75 Prozent vom Einmalbeitrag wirklich sicher angelegt. Entsprechend mager ist die garantierte Rentenleistung. Sie liegt mit 130,50 Euro beim Mann fast 50 Euro niedriger als beim Targo Klassiktarif. Der Kunde muss also pro Jahr auf rund 600 Euro sichere Rentenleistung verzichten. Dennoch gibt es im Gegenzug keinesfalls mehr Ertrag. Denn bei der Targo-Investmentrente kann der 60-Jährige in fünf Jahren lediglich 198 Euro Monatsrente inklusive Überschuss erwarten. Das sind sogar noch vier Euro weniger als beim Targo Klassiktarif. Mit den Spitzenreitern bei den Klassiktarifen kann die Investmentrente erst recht nicht mithalten. Die Hannoversche Leben, die Hanse Merkur und Ergo Direkt stellen unserem Musterkunden locker bis zu 15 Euro mehr Monatsrente in Aussicht, und zwar ganz ohne vermeintlich chancenreiche Fondsanlage.
Etwas anders sieht es aus, wenn die Garantieleistung nicht vom Versicherer, sondern allein durch Garantiefonds gesichert wird. Der Münchener Verein sagt unserem Musterkunden mit 189 Euro zum Beispiel die höchste sichere Rentenleistung bei allen Tarifen mit Aufschubzeit zu. Allerdings muss für diese Garantie nicht der Versicherer haften, sondern die Kapitalanlagegesellschaft. Wie sicher die zugesagte Leistung ist, hängt daher in erster Linie von der Qualität des Garantiefonds ab. Solche Fonds sichern das Kapital zudem meist nur zu bestimmten Terminen - und nicht dauerhaft während der gesamten Aufschubzeit. Aufgrund dieser qualitativen Unterschiede haben wir im vorliegenden Test auf ein Ranking der Tarife mit Garantiefonds verzichtet. Die Analyse zeigt zudem: einen Mehrertrag im Vergleich zu den Klassiktarifen bieten die untersuchten Offerten mit Garantiefonds auch nicht. Sofern die Fondsgarantie hält, was sie verspricht, liegen die Leistungen aber durchaus auf ähnlichem Niveau wie bei den Spitzenreitern unter den Klassiktarifen.
Unser Experte
Axel Kleinlein, Diplom-Mathematiker und Inhaber von math concepts, einem Büro für Versicherungs- und Finanzmathematik, beschäftigt sich seit mehr als zehn Jahren intensiv mit der Kalkulation und Analyse von Lebens- und Rentenversicherungen. Die Methode, Vorsorgeprodukte mithilfe der Versicherungsrendite zu bewerten, wurde maßgeblich von ihm entwickelt. Kleinlein ist auch als Gutachter vor Gericht tätig und prüft Finanzdienstleistungsverträge im Auftrag von geschädigten Verbrauchern. Daneben ist er als Sachverständiger im Finanzausschuss des Bundestags sowie für öffentliche und private Auftraggeber tätig.
Die Verweigerer
Folgende Anbieter haben die Teilnahme verweigert oder sich auf unsere Anfrage nicht gemeldet: AachenMünchener; Allianz; Barmenia; Basler; Bayern Versicherung; Concordia; Die Continentale; Deutscher Ring; Fortis; HDI-Gerling; Heidelberger Lebensversicherung AG; Helvetia Schweizerische Lebensversicherung; Ideal; Iduna Leben; Inter; LV 1871; LVM; Mecklenburgische Lebensversicherung; Nürnberger Lebensversicherung; Oeco Capital; Öffentliche Berlin Brandenburg; Öffentliche Braunschweig; Provinzial Rheinland; Rheinland Versicherungen; Saarland Lebensversicherung; Stuttgarter; Sparkassen Versicherung; Swiss Life; Universa Lebensversicherung; Zurich Dt. Herold.
Verträge mit Steuervorteil
Bei Einmalbeitragspolicen ist der Fiskus besonders gnädig. Während der Aufschubzeit bleiben alle Erträge - anders als bei Bank- und Fondsanlagen - komplett steuerfrei. Erst bei Auszahlung greift der Fiskus zu. Entscheidet sich der Anleger für die lebenslange Rente, muss nur der sogenannte Ertragsanteil versteuert werden. Dessen Höhe richtet sich nach dem Alter des Kunden bei Rentenbeginn. Startet die Rente zum Beispiel mit 60 Jahren, zählen nur 22 Prozent der Monatsrente zum steuerpflichtigen Einkommen. Bei Rentenbeginn mit 65 sind es sogar nur 18 Prozent. Diesen Teil der Monatsrente müssen Versicherte mit ihrem individuellen Steuersatz versteuern. Wählt der Kunde dagegen eine teilweise oder vollständige Kapitalauszahlung, wird Abgeltungssteuer fällig. Bei Auszahlung nach fünf Aufschubjahren zu Rentenbeginn wird zum Beispiel die Differenz zwischen Auszahlsumme und Einmalbeitrag mit 25-prozentiger Abgeltungssteuer plus Soli-Zuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet. Wenn der Vertrag zum Auszahlungstermin bereits zwölf Jahre läuft und der Kunde bei Auszahlung zugleich über 60 Jahre ist, muss nur die Hälfte dieser Summe versteuert werden. Komplizierter wird es bei Teilauszahlungen im Rentenalter. Dann muss der Versicherer ganz exakt ermitteln, wie hoch der steuerpflichtige Anteil der Auszahlung ist. Der wird dann mit Abgeltungssteuer belastet.
Flexibilität zehrt Steuervorteile auf
Das Gleiche gilt bei allen Vertragsvarianten, die keine lebenslange Leibrente bieten, sondern das Kapital in Form eines Auszahlplans zurückzahlen. Das gilt zum Beispiel für den fondsgebundenen Tarif der Skandia, wenn der Kunde die Auszahlvariante der "Investmentrente" wählt. Dann muss auf die im Auszahlbetrag enthaltenen Erträge Abgeltungssteuer gezahlt werden. Genauso behandelt der Fiskus ab Juli 2010 auch fondsgebundene Tarife, wenn bei Vertragsbeginn noch kein Verrentungsfaktor garantiert ist. Das gilt zum Beispiel für die fondsgebundenen Tarife des Münchener Vereins.
Policen gegen Einmalbeitrag
Hinter dem Einmalbeitragsgeschäft der Lebensversicherer können sich höchst unterschiedliche Verträge verbergen. Dazu gehören - neben Konten zur Rückdeckung von Zeitwertkonten und Konten für Riester-Auszahlpläne - vor allem folgende Vertragsvarianten:
Sofort beginnende Rentenversicherungen
Bei diesen Verträgen überweist der Kunde einen größeren Einmalbeitrag an den Versicherer. Sobald das Geld eingegangen ist, zahlt ihm dieser im Gegenzug eine lebenslange Rente dafür aus. Die setzt sich - genau wie bei Riester- und sonstigen Rentenpolicen - aus einem garantierten Teil und aus nicht garantierten Überschüssen zusammen.
Nach Vertragsabschluss kommt der Kunde an das Geld - außer in Form der Rente - zumeist nicht mehr heran. Neuerdings gibt es jedoch flexiblere Policen, bei denen auch im Rentenbezug eine teilweise oder komplette Kapitalauszahlung wählbar ist. Meist handelt es sich um Verträge mit zusätzlicher Todesfallleistung.
Aufgeschobene Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag
Auch hier zahlt der Kunde seinen Beitrag in einer Summe zu Vertragsbeginn ein. Der Rentenbeginn liegt aber noch zwei, fünf oder zehn Jahre und mehr in der Ferne. In dieser Zeit verzinst sich der Einmalbeitrag im Versicherungstopf genauso wie bei allen anderen Rentenversicherungskunden. Garantiert ist eine Mindestverzinsung von 2,25 Prozent auf den Beitrag abzüglich Kosten. Erwirtschaftet der Versicherer höhere Erträge, kommt eine Überschussbeteiligung hinzu. Der Rentenbeginn wird bei Vertragsabschluss frei vereinbart. Bisweilen kann sogar eine mehrjährige Rentenabrufphase, zum Beispiel von 60 bis 67 Jahren, vereinbart werden. Dann kann der Kunde den Rentenstart innerhalb dieser Phase frei wählen. Bis Rentenbeginn kann der Kunde oft jederzeit Geld einzahlen oder Teilbeträge kündigen. Bei Verträgen mit Todesfallleistung im Rentenbezug sind - genau wie bei den Sofortrenten - oft auch nach Rentenbeginn noch Kapitalauszahlungen möglich.
Kapitalisierungsprodukte
Seit einigen Jahren bieten Versicherer auch Verträge an, die reine Geldanlagen ohne Todesfallleistung und Rentenzusage sind. Genau wie Bankprodukte haben sie meist eine feste Laufzeit von mehreren Monaten bis zu zwei Jahren, die aber auch verlängert werden kann. Für diese Zeit sind die Zinsen festgeschrieben und Versicherer können durchaus mehr als den Garantiezins gewähren, Ein- und Auszahlungen sind oft jederzeit möglich. Diese Tages- oder Festgeld ähnelnden Konten waren eigentlich nur für die eigenen Versicherungskunden gedacht, deren Lebensversicherung zum Beispiel fällig wird und die eine Parkstation für das Geld suchen, bis die endgültige Verwendung geklärt ist. Neuerdings macht die Branche mit solchen Konten jedoch auch den Banken Konkurrenz. Ob das zulasten der Altersvorsorgesparer geht, prüft derzeit die BaFin. Denn die Versicherer müssen für Kapitalisierungsprodukte einen eigenen Verwaltungstopf bilden, wenn der Anteil dieser Geschäfte mehr als drei Prozent ihrer Kapitalanlagen ausmacht.
Wichtige Vertragszusätze
Egal ob Sofortrente oder aufgeschobene Rente - bei den bislang gängigen Verträgen kommt der Kunde nach Rentenbeginn an sein investiertes Kapital nicht mehr heran. Stirbt er im Rentenbezug, fällt das Restkapital aus dem Vertrag an die Versichertengemeinschaft. Wer seine Angehörigen oder Erben versorgen möchte, kann sich allerdings eine zusätzliche Todesfallleistung abschließen. Die gibt es nicht umsonst. Vielmehr zahlt der Versicherer dann eine niedrigere Rente. Als weiterer Nebeneffekt wird der Vertrag aber oft auch flexibler.
Beitragsrückgewähr im Rentenbezug:
Wird zum Beispiel Beitragsrückgewähr auch für die Rentenbezugsphase vereinbart, erhalten nicht nur die Erben das Restkapital zurück, wenn der Versicherte stirbt. Auch er selbst kann die Police noch im Rentenbezug kündigen - beispielweise, wenn er krank wird und davon ausgehen muss, kein hohes Rentenalter zu erreichen. Dann zahlt der Versicherer das Restkapital aus dem Vertrag - ggf. abzüglich Stornogebühr - an ihn zurück. Manche Verträge lassen auch Teilauszahlungen im Rentenbezug zu.
Rentengarantiezeit:
Etwas preiswerter ist die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit. Dann zahlt der Versicherer die vereinbarte Rente auf jeden Fall bis zum Ende der Garantiezeit weiter, auch wenn der Kunde vorher verstirbt. Der Vertrag kann jedoch nicht gekündigt werden. Einige Versicherer bieten neuerdings aber die Abfindung des für die Rentengarantiezeit einkalkulierten Kapitals abzüglich gezahlter Renten an. Diese Option kann sinnvoll sein, falls der Versicherte im Alter in Finanznot gerät. Meist gibt es aber nur einen Teil vom Geld zurück, das zum Abfindungstermin noch auf dem Versicherungskonto steht. Das Restkapital verwaltet der Versicherer bis zum Ende der Garantiezeit weiter. Dann lebt die Rentenzahlung wieder auf und der Kunde erhält eine entsprechend reduzierte, lebenslange Restrente.