Fast jeder zehnte Deutsche ist überschuldet. Das geht aus dem "Schuldneratlas Deutschland 2010" der Wirtschaftsauskunftei Creditreform hervor. Hauptauslöser ist meist Arbeitslosigkeit. Daneben werden die Wirtschaftskrise sowie steigende finanzielle Belastungen, etwa für Gesundheit, Altersvorsorge und Miete als Ursache dafür genannt, dass mittlerweile 6,5 Millionen Menschen in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten stecken.
Wer Schulden hat, bekommt schnell noch mehr Probleme. Denn wenn die Gläubiger das Konto des Verbrauchers pfänden, um ihr Geld wieder einzutreiben - was ihr gutes Recht ist -, geht beim Schuldner erst einmal gar nichts mehr. Mit der Pfändung wird das Konto gesperrt. Egal ob Miete oder Strom: Daueraufträge und Lastschriften werden nicht mehr ausgeführt, auch der Geldautomat spuckt nichts mehr aus. Das treibt überschuldete Verbraucher schnell noch tiefer in die Schuldenfalle. Nicht selten kündigt die Bank auch noch das Konto - ein Teufelskreis.
Bislang blieb Betroffenen nur der mühsame Weg zum Amtsgericht, um zumindest einen Teil des Kontoguthabens für den Lebensunterhalt zu sichern. Seit 1. Juli 2010 ist jedoch alles anders. Jeder Bankkunde hat seither das Recht, sein Girokonto auf Wunsch in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln, kurz P-Konto genannt. Dann sind jeden Monat automatisch 985,15 Euro für den Lebensunterhalt geschützt. Liegt das pfändungsfreie Existenzminimum höher, zum Beispiel weil Kinder zu versorgen sind, kann mit entsprechenden Belegen ein höherer Freibetrag bei der Bank beantragt werden.
Die Reform war als Rettungsanker für Finanzschwache gedacht. In der Praxis entpuppt sie sich als Gebührenfalle. Denn findige Banken haben flugs neue Kontogebühren kreiert. Das hat sogar Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner auf den Plan gerufen. Noch im Sommer hat sie die Kreditwirtschaft aufgefordert, das neue P-Konto kostenfrei anzubieten oder zumindest "keine Aufschläge zur normalen Kontoführungsgebühr zu verlangen".
Ob solche Appelle fruchten, wollte ÖKO-TEST jetzt genauer wissen und hat 194 Banken zu ihren Girokontopreisen und zum neuen P-Konto befragt. 125 Institute wollten sich lieber gar nicht erst in die Karten gucken lassen. Sie lehnten die Teilnahme entweder rundheraus ab oder entzogen sich dem Vergleich. Unterm Strich konnten aber immerhin noch 159 Kontomodelle von 69 Kreditinstituten unter die Lupe genommen werden, darunter 88 Konten, die eher für das Filialbanking geeignet sind. Bei den restlichen 71 Offerten handelt es sich um Konten, die nur per PC geführt werden können oder bei Onlinebanking zumindest deutliche Kostenvorteile bieten. Die Ergebnisse für die Onlinekonten finden Sie im Heft. Die Ergebnisse für die Filialkonten finden Sie im Internet unter www.oekotest.de.
Das Testergebnis
Wer als Normalkunde zur Bank geht und die Preise vergleicht, braucht für das Girokonto nicht viel zu zahlen. 35 der 71 Onlinekonten gibt es zum Nulltarif. Die restlichen 36 Banken berechnen im Schnitt zwischen 50 Cent bis zu fünf Euro pro Monat dafür. Nur vereinzelt kosten Onlinekonten mehr. Dann wird meist aber auch ein besonderer Service geboten.
Filialkonten sind etwas teurer. Wer seine Geldgeschäfte lieber am Schalter abwickelt, bekommt diesen Service nur bei zehn der untersuchten 88 Kontomodelle zum Nulltarif geboten. Die restlichen 78 Filialbanken verlangen im Schnitt zwischen zwei bis zehn Euro monatlich dafür. Manche Sparkassen und Volksbanken lassen sich den personalintensiven Service allerdings auch mit zweistelligen Beträgen von 12 bis 18 Euro vergüten. Auch hier handelt es sich aber meist um Premium-konten mit besonderem Leistungsumfang.
Auch der muss nicht zwangsläufig viel kosten: Bei 30 Filial- und 15 Onlinekonten ist sogar eine Kreditkarte im monatlichen Kontopreis inklusive. Zwei Filial- und neun Onlinebanken bieten sogar Kreditkarte plus Konto kostenfrei an. Kurz: Ein Girokonto plus Karte muss nicht teuer sein - solange der Kunde solvent ist.
Doch wehe, wenn Bankkunden ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Dann ist es nicht nur mit den günstigen Konditionen schnell vorbei. Bei vielen Instituten müssen P-Konto-Kunden auch drastische Leistungseinschränkungen hinnehmen. Das kann so weit gehen, dass sie beim P-Konto nicht einmal mehr an Bargeld kommen, geschweige denn per Girocard (ehemals ec-Karte) bargeldlos zahlen können. Ob solche Praktiken überhaupt zulässig sind, müssen demnächst die Gerichte klären. Fakt ist, dass weder satte Preiszuschläge noch drastische Leistungseinschränkungen dem Willen des Gesetzgebers entsprechen. "Der P-Konto-Schutz wurde eingeführt, damit auch verschuldete Verbraucher im Rahmen der für sie geltenden Pfändungsfreigrenzen weiterhin die Geldgeschäfte des täglichen Lebens regeln können", sagt Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Dieses Ziel wird von einigen Banken jedoch gründlich konterkariert.
Allein der ÖKO-TEST-Preisvergleich zeigt: In mehr als der Hälfte aller untersuchten 159 Fälle wird die Kontoführung beim Umstieg auf das P-Konto spürbar teurer als zuvor. Besonders häufig passiert das bei den kostengünstigen Onlinekonten. Insgesamt 43 der untersuchten 71 Angebote - umgerechnet 61 Prozent - kosten nach Umstellung auf ein P-Konto mehr.
Ärgerlich ist das vor allem bei den zuvor kostenfreien Onlinekonten. Nur zehn der untersuchten 35 Anbieter behalten den Nulltarif bei, wenn der Kunde Pfändungsschutz beantragt. In den restlichen 25 Fällen wird nach Umstellung auf das P-Konto plötzlich ein Grundpreis von drei bis fünf Euro pro Monat fällig. Kommen noch zusätzliche Postengebühren hinzu, kann der Preis für das bislang kostenfreie Konto schnell auf fünf bis zehn Euro im Monat klettern.
Bei den Filialkonten macht sich der Effekt nicht ganz so oft bemerkbar. Hier müssen Verbraucher nach Umstellung auf ein P-Konto bei 38 der untersuchten 88 Kontomodelle, also in 43 Prozent aller Fälle, mit höheren Kosten rechnen.
Die Preisaufschläge selbst sind je nach Bank und bisherigem Kontomodell höchst unterschiedlich. Während die Mehrkosten im günstigsten Fall nur wenige Cent ausmachen, liegen sie im Schnitt aber schon bei fünf bis sechs Euro. Selbst zweistellige Preisaufschläge von 10 bis 20 Euro pro Monat sind keine Seltenheit.
Besonders kräftig drehen einige Direktbanken an der Gebührenschraube. So ist es mit der "Zufriedenheitsgarantie" beim kostenfreien Girokonto der comdirect Bank schnell vorbei. Wer Pfändungsschutz beantragt, muss statt "0 Euro" auf einmal 10,90 Euro im Monat berappen. Auch das kostenfreie Trumpf-Konto der Deutschen Skatbank ist als P-Konto nicht zu haben. Stattdessen verweist die Bank betroffene Kunden auf ihr Standardmodell. Dafür werden neben zehn Euro Grundgebühr aber auch noch Postenpreise fällig, sodass die monatlichen Gesamtkosten im ÖKO-TEST-Musterfall schnell von knapp zwei auf 16,28 Euro im Monat steigen.
Die Netbank knöpft ihren Kunden nach Umstieg auf ein P-Konto sogar 20 Euro pro Monat ab. Das ist nicht nur die höchste Grundgebühr in allen untersuchten Musterfällen. Gleichzeitig wird das Leistungsangebot so weit reduziert, dass der Kunde sein P-Konto kaum noch nutzen kann.
Exorbitant steigende Preise bei gleichzeitig stark reduzierten Leistungen sind schon für sich genommen ein Skandal. Finanzschwache Ehepaare treffen sie aber gleich doppelt hart. Weil der Gesetzgeber P-Konten nur als Einzelkonten zulässt, müssen sie bisherige Gemeinschaftskonten grundsätzlich auflösen und für jeden Partner ein eigenes Konto einrichten, um Pfändungsschutz zu erhalten. Das bedeutet: Ehepaare zahlen auf jeden Fall doppelte Kontogebühr. Wenn die Bank das P-Konto dann auch noch kräftig verteuert, müssen sie schlimmstenfalls gleich zweimal im Monat bis zu 20 Euro berappen. Damit wird Pfändungsschutz schnell zum unerschwinglichen Luxusgut.
Solche Praktiken empören nicht nur Verbraucherschützer und Schuldnerberater. Eigentlich darf die Umwandlung vom Giro- auf ein P-Konto gar nichts kosten. Schon der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Banken dem Kontoinhaber ihren Aufwand für Kontopfändung nicht in Rechnung stellen dürfen. Auch der Gesetzgeber wollte armen und überschuldeten Bürgern keine höheren Kosten auferlegen. Im Gegenteil. Das P-Konto sollte gerade nicht "mit zusätzlichen Kosten ... verbunden werden, denn der Zugang zum geschützten Existenzminimum darf nicht von Zahlung eines Entgelts abhängig gemacht werden", heißt es in der Gesetzesbegründung. Außerdem, so Christina Buchmüller, Referentin für Schulden und Insolvenz beim Verbraucherzentrale Bundesverband, hat sich mit dem P-Konto auch für die Banken der Aufwand für Kontopfändungen eher reduziert. Doch die Kreditwirtschaft behauptet das Gegenteil und versucht trickreich, die gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben zu unterlaufen.
So haben 12 der untersuchten 69 Banken für das P-Konto einfach ein extra Kontomodell eingeführt - und das ist meist deutlich teurer als die Preismodelle für solvente Neukunden. Denn es wird durchweg ein Grundpreis von drei bis zehn Euro pro Monat erhoben. Hinzu kommen teilweise Extragebühren für Überweisungen, Lastschriften und sonstige Buchungen, die bei herkömmlichen Girokonto-Preismodellen meist inklusive sind. Bittere Folge: Das P-Konto wird schnell doppelt bis dreifach so teuer wie das bisherige Kontomodell.
So bittet die Kölner Bank finanzschwache P-Konto-Kunden zum Beispiel mit 12,95 Euro Grundpreis fast doppelt so stark zur Kasse wie ihre solvente Klientel. Die zahlt für das herkömmliche Giroflex-Konto nur 6,95 Euro Grundpreis im Monat oder bekommt es gar zum Nulltarif, wenn im Schnitt 2.500 Euro Guthaben auf dem Konto liegen.
Die Bremische Volksbank verlangt beim P-Konto mit zwölf Euro Grundpreis im Monat glatt mehr als das Zwölffache vom Preis für das VR-Net Girokonto. Denn das ist bei Onlinebanking kostenfrei zu haben. Die Raiffeisenbank-Volksbank Dillingen stellt finanzschwachen Kunden mit 15 Euro Grundpreis im Monat plus Postengebühr sogar das Sieben- bis Fünfundzwanzigfache der bisherigen Kontokosten in Rechnung. Denn unterm Strich fallen bei Umstellung auf das P-Konto im ÖKO-TEST-Musterfall jeden Monat 25,94 Euro an. Das herkömmliche Onlinekonto ist dagegen schon ab 3,75 Euro pro Monat zu haben. Bei Abschluss eines 50-Euro-Sparplans kostet es sogar lediglich einen Euro.
Die Preisexplosion rührt allerdings nicht nur vom kräftigen Drehen an der Gebührenschraube. P-Konto-Kunden wird bei der RaiBa-VoBa Dillingen zugleich die Teilnahme am Onlinebanking verwehrt. Das treibt die Postenpreise in die Höhe. Denn wer für jede Überweisung mit dem Beleg zum Schalter rennen muss, wird mit Mehrkosten bis zu 2,00 Euro pro Buchung bestraft.
Der Wegfall wichtiger Kontofunktionen bei Umstellung auf ein P-Konto ist zudem kein Einzelfall. Bei einem Fünftel aller untersuchten Konten ist nach der Beantragung von Pfändungsschutz zum Beispiel kein Onlinebanking mehr möglich. So können 16 der 71 Onlinekonten als P-Konto nicht mehr fortgeführt werden.
Neue Preismodelle für das P-Konto oder Einschränkungen im Nutzungsumfang sind nach Ansicht von Christina Buchmüller aber rechtlich höchst zweifelhaft. "Allein durch die Beantragung des Pfändungsschutzes nach § 850 k ZPO werden automatisch weder das Kontomodell noch der Leistungsumfang verändert." Außerdem, so die vzbv-Expertin, dürfe der gesetzliche Umwandlungsanspruch an keine weiteren Bedingungen geknüpft werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband will daher Klauseln in den AGB abmahnen, die den Umwandlungsanspruch erschweren oder den Verbrauchern Leistungseinschränkungen bescheren.
Das Problem: Offiziell halten sich viele Banken an die gesetzlichen Vorgaben. So schließen 49 Institute nach eigenen Angaben lediglich eine Zusatzvereinbarung zum bestehenden Kontovertrag ab. Doch nur 17 Banken behalten zugleich das bisherige Kontomodell sowie Preise und Leistungen bei. Bei den anderen Banken und Sparkassen wird der Kunde trotzdem mit neuen Preisen und Bedingungen konfrontiert.
Bisweilen ist der Grund dafür simpel: Viele günstige Girokontomodelle sind an Zusatzvereinbarungen geknüpft, die ein P-Konto-Kunde nicht mehr einhalten kann. Vor allem kostenfreie Konten setzen oft einen regelmäßigen Gehaltseingang von 1.000 Euro und mehr, den Abschluss zusätzlicher Sparverträge oder ein dauerhaftes Kontoguthaben von mehreren Tausend Euro voraus. Bei solchen Konten wird die Kontoumstellung meist besonders teuer.
In Einzelfällen, wie zum Beispiel beim Bestkonto von der Targo-Bank, kann der Preis nach Umstellung sogar regelrecht explodieren. Weil das kostenfreie Bestkonto nur bei einem kontinuierlichen Guthaben von mindesten 2.500 Euro bei der Targo-Bank zu haben ist, kann es als P-Konto nicht genutzt werden. Der Kunde wird stattdessen auf das Classic-Konto umgestellt. Das aber kommt exorbitant teurer, wenn der Kunde - wie bei den Filialkonten unterstellt - jede Überweisung per Beleg einreicht. Im Musterfall explodierte der Monatspreis jedenfalls von null auf fast 26 Euro.
Solche Gebührenfallen widersprechen nicht nur den Intentionen des Gesetzgebers. Schon der Rechtsausschuss des Bundestages hatte in seiner Beschlussempfehlung zum P-Konto gefordert, der Preis dürfe "das für ein allgemeines Gehaltskonto Übliche nicht übersteigen." Mehr noch: Wenn das jeweilige Konto die einzige Bankverbindung des betroffenen Kunden ist, kann er der Gebührenschneiderei nicht einmal ausweichen. Denn Kunden in Finanznot können die Bank nicht einfach wechseln. Sie haben zwar seit Sommer einen Rechtsanspruch auf ein P-Konto. Doch der gilt nur für die Vertragsumstellung bei einem bereits vorhandenen Girokonto und nicht für den Neuabschluss. Zwar könnten Banken und Sparkassen P-Konten auf freiwilliger Basis auch für Neukunden anbieten. Wie die ÖKO-TEST-Umfrage zeigt, ist die Kreditwirtschaft dazu aber selten bereit. Nur 27 Institute, vor allem Sparkassen, gaben an, auch für Neukunden ein P-Konto zu eröffnen.
Überschuldete Verbraucher mit nur einer Bankverbindung sitzen bei manchen Banken daher regelrecht in der Falle. Denn bei Umstellung auf ein P-Konto werden oft nicht nur die Preise erhöht, sondern auch die Leistungen kräftig beschnitten. So wird das P-Konto grundsätzlich nur auf Guthabenbasis geführt und der Dispositionskredit gestrichen. Wer mit dem Konto im Soll ist, muss folglich auf einen Ratenkredit umsteigen und der Bank zugleich erlauben, die Monatsraten dafür vom Konto abzubuchen. Schlimmstenfalls geht das zulasten des verfassungsrechtlich geschützten Existenzminimums. Doch falls der Kunde nicht zustimmt, stellen viele Institute das Konto nicht um.
Anders als vom Gesetzgeber geplant, streichen manche Banken beim P-Konto auch wichtige Zahlungsverkehrsfunktionen. Bei der Netbank, der Volkswagen Bank direkt sowie den PSD-Banken Karlsruhe-Neustadt und Hessen-Thüringen können zum Beispiel keine Daueraufträge mehr eingerichtet oder ausgeführt werden. Die Sparda-Bank West, die DKB-Bank sowie die Volksbank Düsseldorf führen keine Lastschriften mehr aus oder haben zumindest den Lastschrifteinzug eingeschränkt.
Bei fast allen Instituten wird zudem die Kreditkarte bei Umstieg auf ein P-Konto vorsorglich gesperrt. Lediglich sechs Banken, die Kölner Bank, die Kreissparkasse Heinsberg, die Sparkassen Leverkusen, Harburg-Buxtehude und Osnabrück sowie die Deutsche Skatbank boten im Test alternativ wenigstens den Umstieg auf eine Prepaidkreditkarte an, sodass der Kunde weiterhin alle Geschäfte tätigen kann, für die er eine Kreditkarte benötigt.
In knapp 23 Prozent aller Fälle müssen Kunden bei Umstieg auf das P-Konto sogar auf die Girocard, ehemals EC-Karte, verzichten. Die wird entweder eingezogen oder zumindest für die Nutzung am Geldautomaten, als Geldkarte und für bargeldlose Zahlungsvorgänge gesperrt. Das kann fatale Folgen haben und läuft der Zielsetzung des Gesetzgebers eindeutig zuwider. Schließlich sollen verschuldete Verbraucher mit dem P-Konto im Rahmen ihrer persönlichen Pfändungsfreigrenzen weiterhin alle Geldgeschäfte des täglichen Lebens regeln können. Doch ohne Girocard können sie weder im Supermarkt bargeldlos einkaufen noch sonstige Dienstleistungen bezahlen, die nur im ec-Cash-Verfahren möglich sind.
Mehr noch: Wird die Karte gesperrt, können sich P-Konto-Kunden nicht einmal mehr Bargeld am Geldautomaten besorgen. Stattdessen müssen sie jedes Mal an den Schalter in einer Filiale ihrer Bank gehen. Bei Sparkassen und Volksbanken sowie Instituten mit breitem Filialnetz mag das nur lästig sein. Doch wie und wo kommen Kunden von bundesweit tätigen Direktbanken ohne Filialnetz und Schalterhalle sowie Kunden regionaler Banken mit wenigen Geschäftsstellen noch an Bargeld heran? ÖKO-TEST hat nachgefragt - und erschreckende Antworten bekommen. Bei der ING-Diba und der Netbank ist der Weg zum Bargeld beispielsweise völlig versperrt - denn alle Karten werden eingezogen und Filialen mit Geldschalter gibt es nicht. Einen Lösungsvorschlag für das Problem bekamen wir nur unter vorgehaltener Hand präsentiert: Der P-Konto-Kunde könne das Geld ja einem guten Freund überweisen und von dessen Konto abheben, so der wohl nicht ganz ernst gemeinte Rat.
Bei der comdirect Bank gibt es auch kein Bargeld für P-Konto-Kunden. Laut Auskunft des Instituts besteht aber die Möglichkeit, mit Personalausweis und Kontonummer in den Filialen der Commerzbank kostenlos Bargeld abzuheben. Bei der DKB, der Volkswagen Bank sowie manchen PSD-Banken sind die Möglichkeiten, an Bargeld zu kommen, regional stark eingeschränkt. Die bundesweit tätige DKB zum Beispiel verweist zwar auf über 22 Filialen. Die liegen aber überwiegend in den neuen Bundesländern. Kunden aus anderen Regionen müssten folglich nach Leipzig, Dresden oder Berlin fahren, um sich Bargeld zu holen - eine absurde Idee.
Bei der ebenfalls bundesweit tätigen Augsburger Aktienbank gibt es Bargeld nur am Hauptsitz der Bank in Augsburg. "Aber wir sind meist ja nur Zweitbank", versucht die Pressesprecherin zu beschwichtigen und empfiehlt, das P-Konto besser bei der Hausbank einzurichten.
Auch der Tipp lässt sich nicht immer umsetzen. Die Bank für Orden und Mission bietet zum Beispiel gar keine P-Konten an. Wer Pfändungsschutz sucht, muss von der kirchlichen Bank zum Mutterhaus, der Volks- und Raiffeisenbank Untertaunus, wechseln.
Bleibt als Fazit: Solange der Gesetzgeber solchen Praktiken keinen Einhalt gebietet, müssen sich finanzschwache Verbraucher die Einrichtung eines P-Kontos gut überlegen. Bisweilen scheint der Gang zum Gericht fast noch einfacher und kostengünstiger als das neue Modell. Der alte Lösungsweg kann aber nur noch bis Ende 2011 beschritten werden. Ab 2012 bietet nur noch das P-Konto Pfändungsschutz. Bis dahin sind die Fallstricke aber hoffentlich beseitigt.
Das neue P-Konto
Seit 1. Juli haben Verbraucher das Recht, ihr bisheriges Girokonto in ein pfändungsgeschütztes Konto umzuwandeln, auch P-Konto genannt. Das hat den Vorteil, dass ihnen auch im Fall einer Kontenpfändung ganz unbürokratisch weiterhin ein monatlicher Freibetrag zum Leben verbleibt. Denn Guthaben von 985,15 Euro pro Monat sind automatisch geschützt. Bestehen Unterhaltspflichten für Ehegatten oder Kinder, kann der Grundfreibetrag weiter aufgestockt werden. Bei Unterhaltspflichten für eine Person, steigt der Betrag auf 1.355,91 Euro, bei zwei Unterhaltspflichtigen bleiben 1.562 Euro pfändungsfrei. Zusätzlich kann der P-Konto-Inhaber das Kindergeld oder Pflegegeld schützen. Solche zusätzlichen Freibeträge müssen der Bank allerdings nachgewiesen werden. Die Bescheinigung kann vom Arbeitgeber, der Familienkasse, den Sozialleistungsträgern sowie von staatlich anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen stammen. Andere Bescheide werden dagegen oft nicht akzeptiert.
Pfändungsschutz kann grundsätzlich nur für ein einziges Girokonto beantragt werden. Wer mehrere Konten hat, sollte also sorgfältig abwägen, welches er umwandeln will. Das P-Konto kann zudem nur als Einzelkonto geführt werden. Ehepaare mit Gemeinschaftskonto müssen daher zwei separate Konten eröffnen, bevor sie eines davon - bei Bedarf auch beide - in ein P-Konto umwandeln. Das geht meist nur bei einem persönlichen Termin in der Bankfiliale. Außerdem wird die Schufa davon unterrichtet. Sie darf die Beantragung des Pfändungsschutzes zwar nicht zur Prüfung der Kreditwürdigkeit heranziehen. Dennoch gilt: Wer das Konto nicht benötigt, sollte es besser nicht beantragen. Schließlich kann jedes Konto im Fall der Pfändung auch noch rückwirkend für den laufenden Monat geschützt werden. Die Umstellung dauert bei den meisten Banken nur ein bis vier Tage.
Ist das Konto im Plus, kann der Kunde über seinen Freibetrag auf dem P-Konto im Rahmen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs automatisch frei verfügen. Das ist ein Vorteil im Vergleich zum bisherigen Pfändungsschutz. Danach war das Konto bei Pfändung erst einmal blockiert und Verbraucher mussten bei Gericht einen bis drei Pfändungsschutzanträge stellen, um den Zugriff auf das Existenzminimum zu sichern. Bis zur gerichtlichen Entscheidung konnten sie jedoch auf das Girokonto nicht zugreifen, um die nötigen Kosten für den Lebensunterhalt zu begleichen.
Aber auch das P-Konto ist nicht ohne Tücke, wie nicht nur der ÖKO-TEST Preis-Leistungs-Vergleich zeigt. Denn geschützt ist nur der jeweilige Freibetrag pro Monat. Wird der nicht aufgebraucht, erhöht sich das pfändungsfreie Guthaben zwar im Folgemonat - maximal bis zum unverbrauchten Freibetrag vom Vormonat. Ist der verbraucht, sinkt der Pfändungsschutz aber wieder auf den ursprünglichen Betrag.
Einzahlungen, die den monatlichen Freibetrag überschreiten, sind dagegen nicht geschützt. Das kann vor allem beim ersten Einsatz des Kontos zum Problem werden. Denn staatliche Leistungen wie das Arbeitslosengeld, aber auch das Gehalt werden regelmäßig im Voraus überwiesen. Hat der Verbraucher sein geschütztes Guthaben bereits aufgebraucht, ist die neue Gutschrift an Monatsende nicht mehr geschützt- und der P-Konto-Kunde steht im Folgemonat ohne Guthaben da. Das Problem ist dem Justizministerium bekannt. Bis zur Änderung des Gesetzes rät es Betroffenen, für den Anfangsmonat eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei den Rechtspflegern des Amtsgerichts zu beantragen. Das ist kostenlos möglich, die Rechtspfleger bieten dafür Sprechstunden an.
Bis Ende 2011 haben Verbraucher übrigens die Wahl, ob sie sich gegen Kontenpfändung mithilfe eines P-Kontos zur Wehr setzen oder ob sie die Freigabe des Existenzminimums mit einem Beschluss des Vollstreckungsgerichts herbeiführen. Denn so lange gelten altes und neues Kontopfändungsschutzrecht parallel. Ab 2012 kann das Existenzminimum dann nur noch auf dem P-Konto vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt werden.
Hier finden Sie Rat
Kompakte Informationen zum P-Konto finden Sie bei den Verbraucherzentralen, dem Verbraucherzentrale-Bundesverband (www.vzbv.de) sowie auf der Startseite der Schuldnerberater (www.f-sb.de).