239 Auszahlpläne im Test

Clever kombiniert

ÖKO-TEST Mai 2015 | Kategorie: Geld und Recht | 24.04.2015

239 Auszahlpläne im Test

Rentenlücken lassen sich auch im fortgeschrittenen Alter noch schließen. Das klappt aber nicht mit Vorsorge von der Stange, sondern nur mit maßgeschneiderter Strategie. Doch ÖKO-TEST zeigt: Mit einem Mix aus Bank- und Fondsauszahlplänen ist mehr Zusatzrente als beim Versicherer drin.

Soviel ist sicher: Die gesetzliche Rente reicht im Alter nicht aus. Durchschnittlich 1.003 Euro im Monat erhält derzeit ein männlicher Rentner aus den alten Bundesländern. Rentnerinnen müssen sich mit nur 512 Euro begnügen. Dennoch müssen die Ruheständler von heute den Gürtel keinesfalls immer enger schnallen. Die meisten Menschen stehen nicht völlig mittellos da, wenn sie aufhören zu arbeiten. Viele haben gespart oder geerbt, einige haben sich mit einer Abfindung aus dem Berufsleben verabschiedet, bei anderen ist eine Lebensversicherung fällig geworden. Geld ist also da, doch wie soll man es anlegen, um daraus ein optimales Zusatzeinkommen zu sichern?

Die Versicherungsbranche bietet für solche Fälle gerne eine private Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag mit Sofortauszahlung an. Das Problem: Die garantierten Renten aus den Versicherungspolicen sind derzeit ausgesprochen mager, die Aussicht auf spätere zusätzliche Überschüsse ist schlecht. Viele Rentner und Pensionäre wollen zudem lieber zu Beginn des Ruhestands mehr Geld in der Haushaltskasse haben als später. Denn während des Erwerbslebens werden viele Konsum- und Freizeitwünsche aus Zeitmangel auf später verschoben. Nachholen können das Rentner nur, solange sie noch aktiv und gesund sind. Sie benötigen also zu Beginn des Ruhestands mehr Geld als später. Im hohen Alter würde ihnen dagegen oft eine niedrigere Rente genügen. Die muss nur - unabhängig vom erreichten Alter - absolut sicher sein.

Andere benötigen das Geld aus der Lebensversicherung oder dem Erbe nicht für den Ruhestand, sondern für die Zeit davor. Sie wollen einnahmeschwache Phasen bis zum Rentenbeginn überbrücken oder finanzielle Engpässe wegen Altersteilzeit für ein paar Jahre ausgleichen. Wieder andere wollen das Geld nicht komplett aufzehren, sondern ihren Kindern oder Enkeln noch etwas vererben.

Das drückt bei Rentenversicherungen die Höhe der Rente. Für all diese Fälle sind sogenannte Bank- oder Fonds-Auszahlpläne ideal. Denn damit können sich Anleger ihr verzinstes Kapital in festen Monatsraten überweisen lassen. Wie lange das Geld reichen soll bzw. wie hoch der monatliche Entnahmebetrag sein soll, können sie frei entscheiden. Und falls der Ruheständler stirbt, fällt das Restkapital automatisch an die Hinterbliebenen. Auszahlpläne werden jedoch in ganz unterschiedlichen Varianten und Laufzeten angeboten.

ÖKO-TEST hat den Markt daher unter die Lupe genommen und 255 Offerten von 45 Anbietern untersucht, darunter 90 von 31 Banken, Sparkassen, Bausparkassen und einem Versicherer sowie 165 von 14 Direktbanken und Fondsvermittlern.

Das Testergebnis

Gute Bankangebote sind eine Rarität. Das Gros der Banken bietet für Auszahlpläne mit Kapitalverkehr im momentanen Niedrigzinsumfeld mit Zinsen zwischen 0,1 bis 0,8 Prozent kaum bessere Konditionen als für Tagesgeldkonten an. Hier lohnt der Abschluss nicht. Doch es gibt Ausnahmen. Immerhin offerieren die Sp...

Testverfahren

Zu Ermittlung des Ranges wurde bei den Banksparplänen der Entnahmebetrag berechnet, der sich auf Basis des jeweiligen Zinssatzes und der Laufzeit ergibt. Anschließend wurde die Differenz zwischen dem höchsten und niedrigsten Entnahmebetrag im jeweiligen Laufzeiten in sechs gleich große Klassen eingeteilt. Die so ermittelte Klassengröße wurde als Maßstab für die Bildung der Rangklasse genommen. Zudem wurde geprüft, ob die Klassen einem entsprechenden Ranking allein auf Basis der Zinssätze entsprechen.

Nach ähnlichem Muster sind wir bei den Fonds- und ETF-Entnahmeplänen vorgegangen. Die Rendite der Fonds und ETF wurde allerdings einheitlich mit 4 Prozent nach internen Kosten vorgegeben. Anschließend wurde auf Basis der Depot- und etwaiger Zusatzkosten für den Entnahmeplan (zum Beispiel Transaktionskosten) der Entnahmebetrag für den jeweiligen Laufzeitenbereich ermittelt. Denn nur so lassen sich die Werte der Fonds- und ETF-Entnahmeplänen mit denen der Bankentnahmepläne vergleichen. Anschließend wurde die Differenz zwischen dem höchsten und niedrigstem Entnahmebetrag bei Fondsentnahmeplänen berechnet und -aufgrund der geringen Differenzen beim Gros Anbieter - lediglich in zwei Klassen geteilt. Die so ermittelte Klassengröße ergibt den Maßstab für die Rangklassen zwei bis sechs. Fond-Entnahmepläne, die zum Nulltarif erhältlich sind und bei denen der Entnahmebetrag weder durch Depot- noch durch Transaktionskosten geschmälert wird, wurden auf Rang eins gesetzt. Die anderen liegen je nach Kostenbelastung entsprechend der zuvor geschildeten Klasseneinteilung auf Rang zwei und drei. Ausreißer, wie das im Vergleich zu den deutschen Verwahrstellen sehr teure Depot der AVL bei der Schweizer Bank Zweiplus, rutschten so auf Rang sechs.

Die gleiche Ranking-Skala haben wir bei ETF-Entnahmeplänen angelegt. So wird auf Anhieb deutlich, ob ein ETF-Entnahmeplan beim gleichen Anbieter teurer oder günstiger ist als ein Entnahmeplan mit aktiv gemanagten Fonds. Zuvor wurden bei den ETF-Entnahmeplänen allerdings die Transaktionskosten ermittelt. Da diese in der Praxis je nach ETF variieren, hat ÖKO-TEST bei allen ETF-Entnahmeplänen einheitlich Transaktionskosten einschließlich ATC (Additional Trading Costs) von 0,25 Prozent unterstellt und zusätzlich geprüft, ob der jeweilige Anbieter ETF auf marktbreite international oder europaweit anlegende Aktienindizes bereithält, die zu diesen Transaktionskosten erhältlich sind. In der Praxis können die Transaktionskosten bei ETF jedoch je nach ETF-Auswahl variieren und ggf. höher liegen. Einstiegskosten für den Kauf der Fonds und ETF wie zum Beispiel Ausgabeaufschläge wurden bei diesem Rankingsystem nicht berücksichtigt, denn bei den meisten Anbietern erfolgt der Fondskauf zum Nulltarif. Sofern einige Anbieter je nach Fonds dennoch reduzierte Aufschläge erheben, wurde dies in den Anmerkungen vermerkt. Bei den ETF wurde auf die Berücksichtigung der Kaufkosten verzichtet, weil ETF infolge der niedrigeren internen Fondskosten bei gleicher Börsenentwicklung eigentlich höhere Erträge als aktiv gemanagte Fonds abwerfen sollten. Da dieser Effekt vergleichsweise schwer zu beziffern ist, wurde so ein kleiner Ausgleich für die unterstellte, einheitliche Rendite geschaffen. In der Praxis fallen bei den meisten Anbietern für den Kauf der ETF einmalig zusätzliche Transaktionskosten an. Auch die variieren allerdings je nach ETF und können bei entsprechenden Marketingaktionen der jeweiligen Anbieter auch schon mal entfallen.

Untersucht wurden Auszahl- und Entnahmepläne von Banken, Bausparkassen und Versicherungen, die einer Einlagensicherung unterliegen sowie Fonds- und ETF-Entnahmepläne von Fondsvermittlern und Direktbanken, die Verbrauchern allesamt ermöglichen, aus vorhandenem Vermögen zusätzliches Einkommen zu generieren. Berücksichtigt wurden dabei sowohl Auszahlpläne mit als auch ohne Kapitalverzehr, sofern sie eine Laufzeit von fünf, zehn, 15, 20, 25 oder 30 Jahre haben. Auf eine tiefere Analyse der Pläne ohne Kapitalverzehr wurde jedoch verzichtet. Diese Variante rechnet sich im aktuellen Zinstief nicht. Um den Lesern zu veranschaulichen, welche Entnahmebeträge sich bei Auszahlplänen mit Kapitalverzehr generieren lassen, wurde zunächst untersucht, welcher Monatsbetrag sich bei einer Anlage von 100.000 Euro erzielen lässt und anschließend geprüft, ob sich durch Splittung des Anlagebetrags und mit maßgeschneiderten Strategien mehr Zusatzrente herausholen lässt. Auch auf die Veröffentlichung der Testergebnisse mit 100.000 Euro wurde verzichtet. Denn schon mit einer simplen Etappenstrategie mit mehreren nacheinander geschalteten Entnahmeplänen lässt sich mehr Zusatzrente herausholen. Deshalb wurde für alle Vertragsvarianten untersucht, welcher Monatsbetrag sich bei Anlage von 50.000 Euro im jeweiligen Anlagezeitrum erzielen lässt. Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich allerdings um die Bruttobeträge vor Abgeltungssteuer. Auf eine durchgängige Berechnung des Auszahlungsbetrags nach Steuern wurde verzichtet, da die steuerliche Belastung in der Praxis vom Gesamteinkommen der jeweiligen Anleger abhängt und bei Ruheständlern mit sonst geringem Einkommen auch bei Null liegen kann. Stichtag für den Vergleich waren die Zinskonditionen vom 10.03.2015. Spätere Änderungen konnten aus Vergleichsgründen nicht berücksichtigt werden.

Sämtliche Vertragsdaten wurden per Exceltabelle bei den Anbietern erhoben, von ÖKO-TEST ausgewertet, ggf. zusätzlich mit den Vertragsbedingungen und Preis-Leistungsverzeichnissen auf den Homepages der Anbieter abgeglichen und verbliebene offene Fragen mit den Anbietern geklärt. Anschließend wurden die Modellfälle nach einheitlichem Schema von ÖKO-TEST berechnet und bewertet.