Was hatte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt den rund 8,5 Millionen privat Krankenversicherten mit der Gesundheitsreform nicht alles versprochen: Einen Basistarif zu "bezahlbaren Beiträgen" sollte es geben und erstmals die Chance, den Versicherer ohne große Nachteile wechseln zu können. Aus den tollen Versprechungen ist nicht viel geworden. Vor allem das Wechselrecht, mit dem der Wettbewerb auch in der PKV gestärkt werden sollte, kam weitgehend unter die Räder. Den Zwang, Basistarife ohne Gesundheitsprüfung auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen anzubieten, hat die Branche mit einem bundesweit einheitlichen Verbandstarif pariert.
Grund genug für ÖKO-TEST, den neuen Basistarif unter die Lupe zu nehmen und ihn mit PKV-Vollversicherungen zu vergleichen, deren Leistungen ebenfalls denen der gesetzlichen Krankenkassen ähneln, die aber nur mit Gesundheitsprüfung erhältlich sind.
Das Testergebnis:
Beim neuen Basistarif sind Leistungen und Beiträge - mit Ausnahme der Verwaltungskosten - bei allen Unternehmen gleich.
Anders als vom Gesetzgeber gewollt, ist kein einziger Sozialtarif zu bezahlbaren Prämien herausgekommen. Im Gegenteil ist der neue Basistarif doppelt bis dreimal so teuer wie ein PKV-Volltarif mit GKV-ähnlichem Leistungsniveau.
Je nach Eintrittsalter und Geschlecht des Versicherten müsste der Basistarif 600 bis über 800 Euro monatlich kosten. Derart hohe Prämien lässt der Gesetzgeber jedoch nicht zu. Folglich zahlt praktisch jeder Erwachsene den gesetzlichen Höchstbeitrag von 596 Euro. Mit der Pflegepflichtversicherung und nach Abzug des Arbeitgeberanteils macht das für Angestellte zwischen 312 Euro (35-Jährige) bis 325 Euro (55-Jährige). Verglichen mit den üblichen Einsteigerofferten in der PKV sind das Apothekenpreise.
Ein 35-jähriger Angestellter kann einen Volltarif bei der ARAG schon ab 129 Euro Monatsbeitrag erhalten. Einer 35-jährigen angestellten Frau macht die Central mit rund 162 Euro das preisgünstigste Angebot. Kurz: Für junge und gesunde Kunden rechnet sich der Basistarif nicht. Selbst bei teuren Anbietern und in Tarifen mit höherwertigem Schutz.
Sogar 55-Jährige erhalten einen Schutz, dem Basistarif vergleichbar, ein Drittel günstiger. Bei der Central, zahlt ein 55-jähriger Angestellter zum Beispiel rund 205 Euro dafür, eine gleichaltrige Angestellte ist mit rund 214 Euro Monatsbeitrag dabei.
Nur bei teuren Anbietern oder besseren Leistungen sind die Beiträge in diesem Alter mit bis zu 363 Euro für den Mann und 466 Euro für die Frau teurer als der Basistarif. Für Ältere könnte ein Umstieg also lohnen. Doch das gilt nur, wenn der Versicherer keinen anderen preisgünstigen Tarif mit vergleichbaren oder besseren Leistungen offeriert.
Der neue Basistarif ist mit vier Selbstbehaltsstufen (300, 600, 900 oder 1.200 Euro) erhältlich. Anders als sonst bringt das aber keine Beitragsersparnis. "Einen Basistarif mit Selbstbehalt zu vereinbaren, wäre wirtschaftlicher Nonsens", meint deshalb Gerd Güssler, Geschäftsführer von KVpro.
Da Versicherte bei Wahl eines Basistarifs mit Selbstbehalt für drei Jahre an ihren Vertrag gebunden sind, ist diese Variante für Wechselwillige tabu. Sonst hängen sie im Basistarif fest, bevor sie bei einem Anbieterwechsel in einen höherwertigen Tarif aufsteigen können.
Weiterer Nachteil des Basistarif: Weil bislang rund 5.500 überwiegend alte und kranke Nichtversicherte in den Pool strömten, geht die Branche von sehr hohen Risikokosten aus. Deshalb wurde im Basistarif ein pauschaler Risikozuschlag einkalkuliert, den jeder Gesunde mitbezahlt: Stolze 150 Prozent oder pauschal bis zu 285 Euro im Monat.
"Für Gesunde ist der Basistarif derart unattraktiv, dass er vermutlich zu einem Sammelbecken schlechter Risiken wird", so PKV-Experte Güssler. Auch für die übrigen PKV-Versicherten hat die Kalkulation Folgen. Die Branche legt die Kosten, die durch Begrenzung des Beitrags auf den GKV-Höchstsatz entstehen gleichmäßig auf alle Privatversicherten um. Zusammen mit den Kosten für die neue Mitnahmemöglichkeit der Altersrückstellungen sind die Beiträge in der PKV daher nach Schätzung von KVpro um sieben bis zwölf Prozent gestiegen.
Für Alte und Kranke kann der Basistarif trotzdem attraktiv sein, weil Anbieter Kunden nicht aufgrund gesundheitlicher Risiken ablehnen dürfen.
Auch Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig. Wer aufgrund von Vorerkrankungen exorbitant hohe Prämien zahlt oder sogar Leistungsausschlüsse in Kauf nehmen musste, findet im Basistarif daher möglicherweise eine bezahlbare Alternative.
Unser Experte
Gerd Güssler ist Geschäftsführer des auf den Vergleich privater Krankenversicherungen spezialisierten Analysehauses KVpro.de in Freiburg. Er kennt den Markt wie seine Westentasche. Denn die KV.BeratungsSoftware wurde bereits vor 20 Jahren von ihm gegründet. KVpro hat die Vergleichstarife, die ÖKO-TEST den neuen Basistarifen gegenübergestellt hat, nach Vorgaben von ÖKO-TEST ausgewählt sowie die Beitragsangaben zu den Basistarifen und die Angaben zum Unternehmensrating geliefert.
Der neue Basistarif
Die privaten Krankenkassen wurden vom Gesetzgeber verpflichtet, ab 1. Januar 2009 einen neuen Basistarif anzubieten, dessen Versicherungsschutz exakt den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Der Basistarif muss sowohl als Krankenvollversicherung angeboten werden als auch in einer beihilfekonformen Variante für Beamte. Zudem gibt es eine Variante für Kinder und Jugendliche bis 21.
Wer kann in den Basistarif wechseln?
In den Basistarif können alle wechseln, die
bereits vor Januar 2009 privat versichert waren (Frist: Kündigung des Alttarifs bis 30. Juni 2009)
bislang freiwillig gesetzlich krankenversichert waren (Frist: bis 30. Juni 2009)
bislang ohne Krankenversicherungsschutz waren und der PKV zuzuordnen sind (Für sie gilt seit 1. Januar 2009 sowieso Versicherungspflicht!)
beihilfeberechtigt sind und ergänzenden Versicherungsschutz benötigen
sich privat krankenversichern wollen und können (Voraussetzung für Angestellte: Das Einkommen muss drei Jahre lang oberhalb der Versicherungspflichtgrenze [derzeit 4.050 Euro im Monat] liegen.)
Im Basistarif besteht Abschlusszwang. Das bedeutet: Der Versicherer darf Anträge weder ablehnen noch Risikozuschläge verlangen oder Leistungsausschlüsse festlegen.
Soziale Komponente
Wer nicht über ausreichende Mittel verfügt, um den Beitrag für den Basistarif zu bezahlen, kann bei den Sozialhilfeträgern eine Reduzierung beantragen. Dann werden nur 50 Prozent vom Zahlbeitrag fällig (derzeit 284,82 Euro). Bei weitergehender Bedürftigkeit (zum Beispiel bei Hartz-IV-Empfängern) wird ggf. noch ein Zuschuss (derzeit maximal 129,54 Euro) gewährt. Dann bleibt ein Eigenanteil von 155,28 Euro im Monat.
Die Neuregelungen in der PKV ab 2009
Die Neutarife
Bislang konnten die Altersrückstellungen bei einem Anbieterwechsel nicht mitgenommen werden. Damit ist es seit Jahreswechsel vorbei. In allen Neutarifen ab 2009 sind die Versicherer verpflichtet, die angesammelten Altersrückstellungen bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer mitzugeben. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben hat die Branche sämtliche Neutarife mit einem Beitragszuschlag kalkuliert, der je nach Tarif und Anbieter ein bis acht Prozent vom bisherigen Beitrag, bisweilen auch mehr betragen kann.
Wie viel vom Alterspolster ist portabel?
Wie die mitzunehmenden Altersrückstellungen berechnet werden, hat der Gesetzgeber in einer speziellen Kalkulationsverordnung (KalV) geregelt. Danach gilt: Ins Reisegepäck kommt nicht das komplette Polster, sondern nur so viel an Rückstellungen, wie im Basistarif des Unternehmens gebildet worden wäre. Bei Altkunden, die ihren Vertrag bis Ende 2008 abgeschlossen haben, wird das mitzunehmende Polster dabei so berechnet, als wenn sie von Vertragsbeginn an im Basistarif versichert gewesen wären. Das bedeutet jedoch: Altkunden nehmen nicht ihre gesamten Rückstellungen mit. Häufig sind nur 30 bis 50 Prozent des Polsters portabel. Der Rest bleibt beim bisherigen Unternehmen.
Zusatzversicherung
Für die beim Unternehmen verbleibenden Altersrückstellungen muss der bisherige Versicherer dem Kunden auf Wunsch eine Zusatzversicherung anbieten. Die gibt es dann zu stark rabattiertem Beitrag. Allerdings: Der Versicherer entscheidet, welche Tarife er den Abtrünnigen anbietet. Das kann das Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus, aber auch ein Krankentagegeld oder eine private Pflegeversicherung sein.
1x1 des neuen Wechselrechts
Einfach hat es der Gesetzgeber wirklich nicht gemacht. Zwar kann jeder PKV-Kunde erstmals Teile seiner Altersrückstellungen bei einem Wechsel mitnehmen, doch können Bestandskunden ihre Versicherung nur bis 30. Juni dieses Jahres kündigen, um bis Jahresende in den Basistarif einer anderen privaten Krankenkasse zu wechseln. Bei jedem späteren Anbieterwechsel kann das Polster aus den Altverträgen nicht mehr mitgenommen werden.
Doch auch wer 2009 wechselt, darf nur einen Teil vom Alterspolster mitnehmen - oft nur 30 bis 50 Prozent. Mehr noch: Beim neuen Versicherer kann der Kunde erst nach 18 Monaten im Basistarif in einen höherwertigen Tarif aufsteigen. Wechselwillige rutschen bei einem Anbieterwechsel via Basistarif nicht nur leistungsmäßig für anderthalb Jahre auf GKV-Niveau herab. Der neue Basistarif ist so teuer, dass sie dafür sogar bei hohen Selbstbehalten und mit ihren Altersrückstellungen oft den vollen Preis von 569 Euro akzeptieren müssen.
Risiko Gesundheitsprüfung
Kurz: Das Ziel, für weniger Geld beim neuen Versicherer mehr Leistung zu erhalten, rückt oft in weite Ferne. Allenfalls für Arbeitnehmer sieht die Rechnung dank Arbeitgeberzuschuss etwas günstiger aus. Darüber hinaus tragen Wechselwillige hohe Risiken bei der Gesundheitsprüfung. Denn sie müssen gleich zwei mal durch den heiklen Check: Beim Anbieterwechsel und dann später beim Umstieg in den Zieltarif. Sind sie nicht ganz gesund, drohen Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Im Basistarif wirkt sich beides zwar nicht aus. Aber beim späteren Umstieg in den Zieltarif leben die beim Wechsel ermittelten Risikozuschläge wieder auf. Außerdem wird der Kunde nach anderthalb Jahren noch einmal unter die Lupe genommen und zwar für die Zusatzleistungen im neuen Zieltarif. Schlimmstenfalls werden zwei Zuschläge fällig. "Deshalb beim Wechsel unbedingt für wenige Euro einen Optionstarif abschließen, der den Umstieg in den späteren Zieltarif ohne erneute Gesundheitsprüfung erlaubt", rät Gerd Güssler von KVpro.
Beim Anbieterwechsel via Basistarif gibt es noch weitere Tücken. "Nachrechnen ist auf jeden Fall Pflicht", warnt Versicherungsmathematiker Peter Schramm und deckt die Fallstricke für Wechselwillige in einem Beispiel auf: Angenommen ein heute 50-jähriger Mann ist seit 20 Jahren bei der Halleschen im Tarif NK 100 versichert und zahlt dafür - ohne Risikozuschlag und ohne gesetzlichen Zuschlag für Altersrückstellungen - derzeit 425 Euro Monatsbeitrag. Insgesamt hat er ein Alterspolster von etwa 30.000 Euro aufgebaut. Davon könnte er, so Schramm, auf Basis der neuen Vorschriften rund 16.000 Euro mitnehmen. Das senkt den Monatsbeitrag im gewünschten Zieltarif um rund 80 Euro. Denn als Faustformel gilt laut Schramm: 1.000 Euro Polster drücken die Prämie um rund fünf Euro.
Gutes Geschäft?
Der 50-Jährige will zur Central wechseln. Für die aufsichtsrechtlich vorgeschriebene Stippvisite im Basistarif muss er 18 Monate lang die vollen 569 Euro aufbringen. Denn selbst mit dem mitgebrachten Alterspolster läge der Beitrag beim Basistarif noch über der Begrenzung auf den GKV-Höchstbetrag. 2011 steigt er dann - dank Optionstarif ohne neue Gesundheitsprüfung - in den gewünschten Zieltarif um, den EKN 2500. Dort müsste er ohne Alterspolster als nun 52-Jähriger 358 Euro Monatsbeitrag zahlen. Die vom alten Versicherer mitgebrachten 16.000 Euro Polster sowie weitere 2.000 Euro, die er in 18 Monaten Basistarif angesammelt hat, drücken die Prämie jedoch auf 265 Euro im Monat. Das klingt nach einem guten Geschäft. Rechnet man den Selbstbehalt von 2.500 Euro jedoch in einen monatlichen Zuschlag von 208 Euro um, kostet der Zieltarif bereits rund 473 Euro. Kurz: Der 50-Jährige hat durch den Wechsel nicht gespart, sondern unterm Strich sogar noch draufgezahlt.
Das Beispiel zeigt: Wer monatlich weniger als 570 Euro Beitrag zahlt, nicht allzu lange privat versichert ist und keinen hohen Übertragungswert aufgebaut hat, für den lohnt der Anbieterwechsel nicht. Anders kann es bei langjährigen Privatpatienten aussehen, die deutlich höhere Beiträge als im Basistarif zahlen und bereits ein vergleichsweise hohes portables Alterspolster haben. Für sie aber wird die Gesundheitsfrage zum Nadelöhr. "Wer kerngesund ist, wird vom neuen Versicherer sicher auch als 40-Jähriger ohne Risikozuschlag aufgenommen. Doch gilt das auch für über 50-Jährige, die nur altersgemäß fit sind?" Schramm rät allen Wechselwilligen, vor jeder rechtsverbindlichen Unterschrift die Prüfung der Gesundheitsfragen abzuwarten.
Zeit zum Marktvergleich
Das neue Wechselrecht lässt dafür ausreichend Zeit. Jeder Kunde kann seinen Vertrag per 30.06.2009 zum Jahreswechsel kündigen und in Ruhe vergleichen. "Findet er bis Jahreswechsel keinen Versicherer, mit akzeptablem Tarif, schließt er einfach auch keinen Basistarif ab. Dann muss der alte Versicherer ihn in seinem bestehenden Tarif behalten. Die Kündigung ist für ihn also ohne Risiko", so Schramm.
Die einmalige Gelegenheit, ihre Police zu prüfen, sollten Privatpatienten jetzt nutzen - auch wenn am Ende gar kein Anbieter-, sondern nur ein Tarifwechsel steht. "Die in der Vergangenheit vielfach erprobte Option, in einen günstigeren Tarif beim bisherigen Versicherer umzusteigen, ist meistens viel attraktiver als ein Wechsel nach neuem Recht", sagt Peter Schütt, Versicherungsberater aus Berlin. Grund: Beim Tarifwechsel werden die Altersrückstellungen in voller Höhe auf den neuen Vertrag übertragen. Auch der Gesundheitscheck entfällt; die Risiken halten sich in Grenzen. "Ist der neue Vertrag umfassender als der alte, kann der Versicherte zur Vermeidung von Ausschlüssen oder Zuschlägen auf die Mehrleistungen verzichten."
Vergreisende Alttarife
Weil Versicherer die Reform nutzen, um neue Produkte einzuführen, kommen Privatpatienten um einen Check ihres Altvertrags nicht herum. Gerd Güssler: "Rund 80 Prozent aller Anbieter haben Teile ihrer bisherigen Tarifpalette zum Jahreswechsel für den Neuzugang geschlossen. Das kann für die Versicherten nachteilig sein, denn geschlossene Tarife können schnell "vergreisen", wenn Gesunde abwandern und kein Nachwuchs hinzukommt. Als Folge steigen dann die Beiträge meist überproportional an, weil die ältere Kundschaft mehr und teurere medizinische Versorgung braucht. "Fragen Sie Ihren Versicherer, ob Ihr Tarif weiter geöffnet ist und wenn nicht, welche Alternativen er Ihnen für die Zukunft bietet, um drastisch steigenden Beiträgen zu entgehen", rät Güssler.
Anbieter in der Pflicht
Die privaten Kassen sind nämlich gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden einen Paralleltarif nach neuem Recht bzw. bei gewünschter Beitragsreduzierung bis zu zehn Umstellungsalternativen zu unterbreiten. Diese Vorschriften werden von einigen Versicherern aber mit vielen Hürden konterkariert. Das Gleiche gilt beim neuen Wechselrecht. So haben Wechselwillige zwar das Recht, von ihrem Versicherer zu erfahren, wie hoch die Mitgift beim Wechsel ist. Offiziell nennt aber niemand gern solche Zahlen. Deshalb lässt die Auskunft schon mal auf sich warten; der Kunde erfährt so nie, wie viel er beim alten Anbieter zurücklässt.
Doch Gegenwehr hilft: Lassen sich die Anbieter zu lange Zeit, sollte sich der Kunde an die Aufsicht oder den Ombudsmann der PKV-Versicherung wenden. Und sind die Informationen oder die Umstellungsangebote unverständlich oder intransparent, sollte ein unabhängiger Fachmann hinzugezogen werden, etwa ein Versicherungsberater. "Denn eine Fehlentscheidung ist teurer als dessen Honorar", sagt Versicherungsexperte Güssler.