Reicht die Rente? Diese bange Frage stellt sich vor allem die Generation 50+ mindestens einmal pro Jahr, wenn die persönliche Renteninformation in der Post liegt. Denn bis zur Rente ist es nicht mehr weit. Doch es bleibt gerade noch ausreichend Zeit, um letzte Lücken zu schließen. Nur die Frage nach dem "wie" wird in Zeiten anhaltender Niedrigzinsen immer komplizierter. Denn geschenkt wird Vorsorgesparern nichts mehr - vor allem keine üppigen und sicheren Zinsen.
Der Blick in die Renteninfo, die seit 2004 jedes Jahr von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) an alle Versicherten über 27 mit mindestens fünf Beitragsjahren verschickt wird, um sie über die aktuellen und künftigen Ansprüche zu informieren, führt daher oft zu tiefer Verunsicherung. Denn immer mehr Bürger bezweifeln, dass die drohenden Lücken mit zusätzlicher privater Altersvorsorge geschlossen werden können. Was dabei jedoch oft übersehen wird: Arbeitnehmer können freiwillig mehr Geld in die gesetzliche Rente (GRV) einzahlen und so ihr Alterseinkommen aufbessern. Das lohnt sich im derzeitigen Niedrigzinsumfeld besonders. Denn die Rendite der GRV ist mit rund drei Prozent zwar nicht üppig, doch vor dem Hintergrund von verschwindend geringen Minizinsen für risikolose Geldanlagen ausgesprochen attraktiv.
Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sind die Möglichkeiten allerdings begrenzt. Pflichtversicherte haben nur zwei Chancen auf ein freiwilliges Rentenplus: Sie können für Zeiten ihrer Schul- und Hochschulausbildung Beiträge nachzahlen. Das geht aber nur bis zum 45. Lebensjahr. Oder sie können freiwillig Beiträge in die GRV einzahlen, um spätere Abschläge auszugleichen, falls sie früher in Rente gehen. Diese Möglichkeit stand schon bislang allen Versicherten offen, die mindestens 55 Jahre alt sind und es bis 63 voraussichtlich auf 35 Beitragsjahre in der GRV bringen. Sie wurde aber kaum genutzt. Denn auch die GRV selbst wies kaum darauf hin. Bislang machen daher gerade mal 1.000 Bürger vom Rückkauf der Abschläge Gebrauch.
Mit dem neuen Flexi-Gesetz, das 2016 verabschiedet wurde, hat der Gesetzgeber das bislang kaum genutzte Türchen allerdings deutlich weiter aufgestoßen. Ab 1. Juli dieses Jahres wird es auch Versicherten ab 50 möglich sein, etwaige Rentenabschläge mit freiwilligen Beiträgen auszugleichen. Zudem müssen sie dafür nicht mehr so viel Geld auf einmal in die Hand nehmen wie bislang. Denn der Ausgleichsbetrag kann über die Jahre bis zum 63. Lebensjahr gestreckt werden. Solche Teilzahlungen sind nicht nur leichter zu schultern, sondern auch steuerlich sinnvoll. Denn so können die Beiträge jedes Jahr ganz oder zumindest teilweise im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen bei der Steuererklärung abgesetzt werden . Der besondere Clou liegt allerdings darin, dass man die Ausgleichszahlungen auch leisten kann, wenn man gar nicht früher in Rente gehen will. Mit der Zahlung halten sich Versicherte lediglich die Option au...