Testverfahren
Der Berechnung der fiktiven Gesamtleistung zugrunde gelegt wurde die durchschnittliche Verweildauer in den einzelnen Pflegestufen nach Umsetzung in Pflegegrade. Zwar gibt es seit dem 1.1.2017 durch das Pflegestärkungsgesetz fünf Pflegegrade, die die bisherigen Pflegestufen ablösen. Doch die Pflegegrade entsprechen durch ein Umstellungsverfahren im Wesentlichen den bisherigen Klassen. Bisher hatte sich ÖKO-TEST bei der zur Berechnung der fiktiven Gesamtleistung benötigten Verweildauer in den einzelnen Pflegestufen auf die 2010 veröffentlichte Studie LOS(T) in Long-Term Care: Empirical Evidence from German Data 2000-2009 von Jasmin Häcker und Tobias Hackmann vom Forschungszentrum Generationenverträge der Freiburger Albert-Ludwigs-Universität auf Grundlage der Daten der AOK Berlin gestützt. Nun liegen neue Daten für die Verweildauer in den einzelnen Pflegestufen (heute Pflegegrade) durch die Techniker Krankenkassen vor, die mit knapp 9,797 Millionen Versicherten die größte Kasse in Deutschland ist. Berücksichtigt wurden Versorgungen, die ab dem 1.1.2013 geendet haben. Danach verweilen Betroffene in den ambulanten Pflegestufen 1, 2, und 3 im Schnitt 23,5 Monate, 17,3 Monate und 13,6 Monate. In den stationären Pflegestufen liegt die Verweildauer bei 19,5 Monaten, 15,8 Monaten und 19,1 Monaten. Erhoben wurden auch Härtefälle. Während bei den Pflegestufen 1 bis 3 die Zahl der untersuchten Pflegebedürftigen zwischen 41.235 (Pflegestufe 1 ambulant) und 2.825 (Pflegestufe 3 stationär) schwankt, liegt die Basiszahl bei Härtefällen nur bei knapp über 200 Betroffenen. Da Mittelwerte auf kleiner Datenbasis stark von Ausreißern bestimmt sind, empfiehlt die Techniker Krankenkasse auf den Median - also auf 50 Prozent der Versicherten - abzustellen. Diesen Wert hat ÖKO-TEST für Härtefälle übernommen. Danach verweilen Härtefälle bei ambulanter Pflege 8,1 und bei stationärer Pflege 15,3 Monate in der Pflegestufe. Umgesetzt wurden die Pflegestufen entsprechend der neuen Systematik. Somit wurde aus Pflegeklasse 1 Pflegegrad 2 und so weiter. Härtefälle wurden als Pflegerad fünf interpretiert. Für den neuen Pflegegarde 1 lagen uns, wie schon früher für die Klasse Null keine Daten vor. ÖKO-TEST hat daher wie im Vorgängertest zur privaten Pflegetagegeldversicherung 2015 mit drei Monaten Verweildauer gerechnet. Berücksichtig wurde auch der Rechnungszins mit dem die Tarife für Alterungsrückstellungen kalkuliert sind, um eine Kapitalstock aufzubauen. Je geringer der Zins, des höher müssen die Prämien sein, um einen gleichen Kapitalstock aufzubauen. Tarife die mit niedrigen Zinsen kalkuliert sind, sind daher tendenziell beitragsstabiler. Marktüblich ist derzeit ein Zins von 2,75 Prozent. Lag der von den Versicherern angegebene Rechnungszins unter diesem Wert, wurde die Prämie für die Leistungsberechnung fiktiv gesenkt, um eine fairen Preisleistungswert zu ermitteln. Ausgangspunkt war dabei der bisher niedrigste Zins am Markt von 1,75 Prozent, der Deutschen Familienversicherung. Die Preisabsenkung zwischen Tarifen, die mit 1,75 Prozent und 2,75 Prozent kalkuliert wurden beträgt für 35-Jährige 24,8 Prozent; für das einjährige Kind 18,5 Prozent und für den 65-Jährigen 9 Prozent. Ohne Absenkung blieben Tarife mit 2,75 Prozent Rechnungszins und alle Angebote, für die die Assekuranzen eine Angabe des Rechnungszinses verweigerten. Von den Zahlungen abgezogen wurden die monatlichen Beitragszahlungen, sofern keine Beitragsbefreiung gewährt wird. Hinzugerechnet wurden Einmalzahlungen, sofern sie beim erstmaligen Vorliegen des Pflegegrads 2 geleistet werden. Zahlungen zum Beispiel ab Pflegegrad 3 wurden nicht berücksichtigt. Ebenfalls nicht berücksichtigt wurden weitere Zusatzleistungen wie gleichzeitige Zahlung der Leistungen für die Pflegegrad 1 und 2. Die so errechnete Zahlung gesamt wurde in eine fiktive Zahlung pro Euro Monatsbeitrag (bei den Pflege-Bahr-Tarifen inklusive des staatlichen Zuschusses von 5,00 Euro pro Monat) umgerechnet, danach wurde in den jeweiligen Modellfällen (Eintrittsalter 1 Jahr, 35 Jahre, 65 Jahre, aber nicht getrennt nach Klassik- und Pflege-Bahr-Tarifen) die Differenz zwischen höchster und niedrigster Zahlung pro Euro Monatsbeitrag in sechs gleich große Klassen geteilt. Zur Abwertung des so ermittelten Ranges um eine Note führt: eine Wartezeit von mehr als einem Jahr (nicht bei Pflege-Bahr-Tarifen, da bei diesen die Wartezeit wegen des Wegfalls der Gesundheitsprüfung eingeführt wurde). Zur Abwertung um jeweils 0,5 Noten führen: a) keine Dynamisierung bis zum Leistungsfall; b) keine Dynamisierung im Pflegefall; c) eine Wartezeit von einem Jahr.
Anforderungen an die Tarife: Ausgewählt wurden Pflegetagegeldversicherungen, die unabhängig vom Bestehen einer Krankenversicherung beim jeweiligen Anbieter abgeschlossen werden können. Für das Eintrittsalter 1 Jahr musste in Pflegegrad 5 mindestens eine Leistung von 100 Euro pro Tag erbracht werden; für die Eintrittsalter 35 und 65 Jahre mindestens eine Leistung von 60 Euro. Musterkunde/Musterkundin war ein/e kaufmännische(r) Angestellte(r) aus Nordrhein-Westfalen. Der Versicherungsbeginn ist der 1.6.2017. Bei der staatlich geförderten privaten Pflegetagegeldzusatzversicherung (Pflege-Bahr) waren allein das Einstiegsalter (35 und 65 Jahre) und die sich so ergebende Mindestleistung ausschlaggebend. Tarife ohne jegliche Leistung in Pflegegrade 2 wurden ebenso nicht berücksichtig, wie Tarife, die ohne Altersrückstellungen kalkuliert sind. Nicht berücksichtigt wurden zudem Kombitarife, die Klassikangebote mit einem Pflege-Bahr-Tarif koppeln. Sämtliche Tarifdaten wurden vom Hamburger Analysehaus Softfair.de erhoben und den Anbietern zur Plausibilisierung und Verifizierung zurückgespielt. Die abschließende Auswahl der Kriterien und das abschließende Ranking der Tarife wurden von ÖKO-TEST vorgenommen.