Urteil: Warmwasser nachts nur mit Vorlauf ist zumutbar

| Kategorie: Bauen und Wohnen | 21.02.2018

Urteil: Warmwasser nachts nur mit Vorlauf ist zumutbar

Was eine Wohnungseigentümergemeinschaft entscheidet, kann nur durch einen neuen Beschluss rückgängig gemacht werden.

So kann sie eine Zirkulationspumpe nachts abschalten, um Energie und Kosten zu sparen. Durch sie kommt warmes Wasser ohne Vorlauf aus der Leitung. Nachdem sich ihr Mieter beschwert hatte, war eine Eigentümerin mit der Regelung nicht mehr einverstanden. Sie wollte die Kosten aber auch nicht alleine tragen. Das Amtsgericht Remscheid (Az. 7 C 152/16) sah ihre Klage als unbegründet an. Zudem sei es zumutbar, dass nachts Warmwasser nur mit Vorlauf aus der Leitung komme, da es zu diesen Zeiten üblicherweise gar nicht benötigt werde.