Hobbygärtner, die Hecken oder Gebüsche radikal beschneiden oder gar entfernen wollen, müssen sich beeilen. Denn das Bundesnaturschutzgesetz verbietet solche einschneidenden Maßnahmen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September, um nistende und brütende Vögel zu schützen. Verstöße gegen das Gesetz sind Ordnungswidrigkeiten, die mit hohen Bußgeldern geahndet werden können. Zulässig sind jedoch Form- und Pflegeschnitte, um neue Triebe zu beseitigen.
Garten
Hecken schneiden nur bis 28. Februar erlaubt
Kategorie: Bauen und Wohnen | 14.02.2018
