Testmethoden Männerpflege:
Deklarationspflichtige Duftstoffe/Majantol/Nitromoschus-Verbindungen/polyzyklische Moschus-Verbindungen/Cashmeran/Diethylphthalat: Deklaration und/oder Extraktion mit TBME, GC-MS. Methylisothiazolinon: Extraktion mit Essigsäure/Methanol (80/20) mit anschließender Bestimmung an der LC-MS/MS. Halogenorganische Verbindungen (falls nicht deklariert): a) Wasserdampfdestillation, Binden der organischen Halogene an Aktivkohle, Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. b) Reinigung der Proben mit Kieselgel, Extraktion mit Essigester, Verbrennung des Extrakts im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. Formaldehyd/-abspalter: Saure Wasserdampfdestillation, Derivatisierung mit Acetylaceton, Ausschütteln mit n-Butanol und Bestimmung mittels Fotometrie. Parabene: HPLC-DAD und LC-MS/MS. Paraffine/Erdölprodukte/apolare Silikonverbindungen: Deklaration und/oder HPLC/RI. PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse. Steht bei Analyseergebnissen "nein", bedeutet das "unterhalb der Nachweisgrenze" der jeweiligen Testmethode.
Testmethoden Pestizide:
alle Produkte: GC-MS-Screening: ASU § 64 LFGB L00.00-34 und LC-MS/MS: ASU § 64 LFGB L00.00-113. Linsen: zusätzlich Glyphosat (Extraktion, Derivatisierung, LC-MS/MS), Penoxycarbonsäuren (saure Extraktion, LC/MS/MS). Kichererbsen und Bohnen: zusätzlich Glyphosat (Extraktion, Derivatisierung, LC-MS/MS). Granatapfel, Mango, Ananas, Limetten, Papaya, Pitahaya, Pomelo: zusätzlich Morpholin (Flüssigextraktion, LC/MS/MS). Ananas, Tomaten, Paprika, Trauben, Feigen, Kumquats: zusätzlich Ethephon (Extraktion, LC/MS/MS). Ananas: zusätzlich Paraquat/Diquat (Flüssigextraktion, SPE, LC/MS/MS). Limetten: zusätzlich Schalenbehandlungsmittel (LLE, Aufreinigung, GC/MS/MS). Weinblätter: zusätzlich Kupfer (DIN EN 14083; ASU 00.00-19/3). Steht bei Analyseergebnissen "nein", bedeutet das "unterhalb der Nachweisgrenze" der jeweiligen Testmethode.
Testmethoden Fahrradkindersitze:
Aufbau/Installation: Die Beurteilung der Montage wurde von Experten durchgeführt, Zeitmessung von Auspacken bis fahrfertig.
Sicherheit: Quetsch- und Scherstellen, scharfe Ecken und Kanten, Handhabung der Gurte: Beurteilung durch Experten. Schwenkprüfstand (dynamische Prüfung, Schwenken und Impuls von unten): Prüfaufbau angelehnt an DIN EN 14344:2004-11; Kindersitz laut Anleitung am Fahrrad montiert; Kinderdummy, mit einer Masse von 26,4 Kilogramm, wird im Gurtsystem befestigt; Lasteinleitung erfolgt - über Normvorgabe hinaus - durch seitliches Schwenken und gleichzeitige vertikale Anregung; Soll-Lastspielzahl: 100.000 Impulse. Umkipptest: Auf einem Fahrrad wird ein Kindersitz montiert; Fahrrad kippt - ohne Beladung im Kindersitz und ohne Beschleunigung - aus dem Stand jeweils 25-mal seitlich auf einen ebenen Betonboden; Lenker wird teilelastisch in gerader Position gehalten. Ermittlung der Einfederung der Sitzfläche und der seitlichen Auslenkung der Armlehne bzw. Seitenfläche bei Belastung: Vertikalbelastung der Sitzfläche (Prüfaufbau senkrecht) mit 23 kg; Seitenbelastung der Armlehne (Prüfaufbau waagrecht) mittig oben mit 2,6 kg.
Altersempfehlungen/Ergonomie: Feststellung durch Experten auf Basis von anthropometrischen Daten von Kindern der entsprechenden Altersklasse. Die angegeben Altersgrenzen der Eignung geben den Altersbereich an, in welchem Kinder vom 5. Perzentil bis zum 95. Perzentil der relvanten Körpermaße den Fahrradkindersitz optimal (ohne Einschränkungen) nutzen können. Die Winkelverhältnisse wurden zum Zwecke der besseren Vergleichbarkeit an einer standardisierten Sattelrohrneigung von 17 Grad aus der Senkrechten vorgenommen. Es wurde ausschließlich der mitgelieferte Bügel zur Montage des Kindersitzes benutzt.
Inhaltsstoffe: Es wurde jeweils eine Mischprobe aus Gurten und Sitzpolster im Verhältnis 1:2 analysiert, sofern nicht anders angegeben. Zinnorganische Verbindungen: NA-DDTC, ETOH, Hexan, NABET4, GC-AED. Halogenorganische Verbindungen: Probe wird mit Reinstwasser in der Soxhlet-Apparatur eluiert. Binden der organischen Halogene an Aktivkohle, Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (untersucht wurde eine Mischprobe aus Gurten und Sitzpolster zu gleichen Teilen): GC-MSD; 25 PAK nach EU/EPA/JECFA. Chlorierte Kunststoffe (Kunststoffteile), Schwermetalle (Kunststoffteile, textiles Material): Röntgenfluoreszenzanalyse. Azo-Farbstoffe (textile Teile): Prüfung auf Amine nach reduktiver Spaltung. Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-2, Prüfung ohne vorherige Extraktion DIN EN 14362-1 (Juni 2004); Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-4 Prüfung nach vorhergehender Extraktion DIN EN 14362-2 (Juni 2004); bei Hinweisen auf p-Aminoazobenzol zusätzliche Prüfung entsprechend § 64 LFGB 82.02-9 (September 2006), 1. Methode GC/MS, 2. Methode TLC; zusätzliche Prüfung auf Anilin und Xylidine; Bestimmungsgrenze 5 mg/kg. Dispersionsfarbstoffe (textile Teile): Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-10 Norm DIN 54231 (November 2005); Dünnschichtchromatografie, TLC und HPLC mit DAD (UV/Vis-Detector). Optische Aufheller: qualitativer Nachweis (UV-Licht).
Testmethoden Hausratversicherungen:
Zur Ermittlung der Gesamtnote haben wir durch einen Sachverständigen für Hausrat vom Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e. V. (BDSF) aus Weil am Rhein zunächst das Schadensrisiko abschätzen lassen. Es beläuft sich für Bargeld und Gefriergut auf jeweils 1.000 Euro, für Urkunden und Wertpapiere auf 1.500 Euro, für Schmuck, Edelsteine, Münzen, Gold, Platin auf 12.500 Euro, für Pelze, Teppiche, Kunst, Silber, Antiquitäten auf 15.000 Euro (alle jeweils außerhalb geeigneter Verwahrung), für Diebstahl aus dem Kfz auf 1.200 Euro, für Fahrraddiebstahl auf 2.250 Euro, für Sachverständigenkosten auf 4.000 Euro, für Überspannungsschäden auf 3.500 Euro, für Seng- und Schmorschäden auf 2.500 Euro, für Aufräumkosten, Kostenvorsorge, Rückstau im Rahmen der Leitungswasserversicherung (Modellfall 1), Rückstau im Rahmen der Elementarabsicherung und die Außenversicherung auf jeweils 7.500 Euro, für Hotelkosten auf 9.000 Euro (in die Bewertung flossen höchstens 120 Tage zu je höchstens 75 Euro ein), für Elementarschäden außerhalb der Grundgefahren Sturm und Hagel (Modellfall 2) auf 22.500 Euro, für Rauch- und Rußschäden ohne versicherten Brandherd jeweils 37.500 Euro, für Verpuffung und Implosion jeweils auf 12.000 Euro, für Nutzwärmeschäden, die Mitversicherung von grob fahrlässig herbeigeführten Versicherungsfällen sowie Mitversicherung von grob fahrlässigen Verstößen gegen vertragliche Obliegenheiten (beide über die gesetzliche Quotenregelung hinaus) jeweils auf 75.000 Euro. In die Bewertung des Leistungsbereichs Außenversicherung floss neben der Höhe die Dauer ein. Sechs und mehr Monate wurden der Note 1 (sehr gut, Rang 1), weniger als sechs Monate mit der Note 2 (gut, Rang 2) bewertet, zur Ermittlung der Bewertung der Außenversicherung wurden Bewertung von Dauer und Höhe gemittelt. Zur Ermittlung der Gesamtnoten der Ränge 2 bis 6 wurde die Differenz zwischen versichert mindestens bis zur Höhe des Schadensrisikos (Rang 1) und nicht versichert jeweils in fünf gleich große Klassen geteilt (Rang 2 / Note gut: hohe Leistung; Rang 3 / Note befriedigend: erhöhte Leistung; Rang 4 / Note ausreichend: mäßige Leistung; Rang 5 / Note mangelhaft: niedrige Leistung; Rang 6 / Note ungenügend: sehr niedrige Leistung).
Einige Einschränkungen der Leistungspflicht wurden speziell bewertet: Rauch ohne versicherten Brandherd: versichert sind Schäden durch Rauch bzw. Ruß, der plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück ausgetreten ist, unter Ausschluss dauernder Einwirkung mit Leistungsnote 4; Schäden an Gefriergut: als Folge Überspannung mit Leistungsnote 5; Schäden an Gefriergut: 250 Euro, versichert infolge Überspannung durch Blitzschlag mit Leistungsnote 6; Sengschäden: versichert, unter Ausschluss von Schäden an elektrischen Geräten durch Einwirkung des elektrischen Stroms mit Leistungsnote 2; Sengschäden: unter Ausschluss von Schäden an Wertsachen mit Leistungsnote 3; Sengschäden 1.500 Euro, Selbstbehalt 250 Euro, unter Ausschluss von Schäden durch Zigarettenglut sowie an technischen Geräten und Wertsachen Zeitwertentschädigung mit Leistungsnote 6; Sengschäden an Fußbodenbelägen und Möbeln bis 1.000 Euro mit Leistungsnote 5; grobe Fahrlässigkeit: bis zur Höhe der Versicherungssumme (gilt nicht für Elementardeckung) mit Leistungsnote 2; grobe Fahrlässigkeit: bis zur Höhe der Versicherungssumme, sofern der Vertragsbeginn mindestens drei Jahre zurückliegt. Ansonsten ist die Leistungskürzung auf 50 Prozent begrenzt mit Leistungsnote 4; grobe Fahrlässigkeit: 1.000 Euro, darüber hinaus 50 Prozent des Schadens, max. 50.000 Euro (gilt nicht bei Fahrraddiebstahl oder Servicepaket Tour) mit Leistungsnote 4; grobe Fahrlässigkeit: 10.000 Euro, darüber hinaus ist der Abzug bei Schäden bis 50.000 Euro auf 70 Prozent begrenzt mit Leistungsnote 5.
Die Jahresbeiträge wurden für folgende Modellfälle ermittelt: Bruttoprämie bei jährlicher Zahlung für einen Ein-Jahres-Vertrag ohne Selbstbeteiligung. Versicherungsumfang: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel; Überspannung mindestens zehn Prozent der Versicherungssumme (VS); Fahrradversicherung mindestens drei Prozent der VS, Wertsachanteil mindestens 20 Prozent der VS. Modellfall 1: Erdgeschoss, Mehrfamilienhaus, 100 qm, massive Bauweise, ständig bewohnt, kein Betrieb in der Nähe, fünf Jahre schadenfrei, Versicherungsbeginn 1.3.2012; Versicherungssumme selbst berechnet: 75.000 Euro; Angestellter, 30 Jahre, geboren 3.3.1982. Versicherungsort Fellbach, 70734, Ahornweg 4. Modellfall 2: Versicherungsort Hamburg, 20539, Bargstedgasse 2 - wie Modellfall 1 mit zusätzlichem Elementarschutz. Zur Ermittlung des Preisniveaus wurde die Differenz zwischen niedrigstem und höchstem Jahresbeitrag in den jeweiligen Modellfällen in sechs gleich große Klassen geteilt (Rang 1 / Note sehr gut: sehr niedriger Preis; Rang 2 / Note gut: niedriger Preis; Rang 3 / Note befriedigend: mäßiger Preis; Rang 4 / Note ausreichend: erhöhter Preis; Rang 5 / Note mangelhaft: hoher Preis; Rang 6 / Note genügend: sehr hoher Preis).
Alle Daten wurden aus der Datenbank des Analysehauses Innosystems aus Wörthersee Mitte März sowie am Markt erhoben und den Unternehmen zu einer Plausibilitätsprüfung / Verifizierung zurückgespielt. Die abschließende Auswahl der Kriterien und das abschließende Ranking der Tarife wurden von ÖKO-TEST vorgenommen.
Testmethoden Portale für Hausratversicherungen:
Die Jahresbeiträge wurden für folgende Modellfälle ermittelt: Bruttoprämie bei jährlicher Zahlung für einen Ein-Jahres-Vertrag ohne Selbstbeteiligung. Versicherungsumfang: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel; Überspannung mindestens zehn Prozent der Versicherungssumme (VS); Fahrradversicherung mindestens drei Prozent der VS, Wertsachanteil mindestens 20 Prozent der VS. Modellfall 1: Erdgeschoss, Mehrfamilienhaus, 100 qm, massive Bauweise, ständig bewohnt, kein Betrieb in der Nähe, fünf Jahre schadenfrei, Versicherungsbeginn 1.3.2012; Versicherungssumme selbst berechnet: 75.000 Euro; Angestellter, 30 Jahre, geboren 3.3.1982. Versicherungsort Fellbach, 70734, Ahornweg 4.
Testmethoden Arbeitshandschuhe:
Untersucht wurde, sofern nicht anders angegeben, eine repräsentative Mischprobe der Arbeitshandschuhe. Gegebenenfalls Aufschlüsselung der Mischproben und Analyse der Einzelmaterialien. Halogenorganische Verbindungen: Extraktion der Probe im Soxhlet mit Reinstwasser. Binden der organischen Halogene an Aktivkohle. Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom. Microcoulometrische Bestimmung des Halogengehalts. Schwermetalle: Röntgenfluoreszenzanalyse. Chrom-VI (Leder): Elution gemäß EN-ISO 17075, fotometrische Bestimmung des Chrom-VI-Gehalts. Phthalate/Ersatzweichmacher/phosphororganische Verbindungen: GC/MS nach Extraktion und Derivatisierung. Chlorphenole/Chlorkresole/Chlorparaffine (Leder): GC/MS nach Extraktion und Derivatisierung. Polyzyklische aromatische Verbindungen (Leder, Beschichtungen, Neopren): 25 PAK nach EU/EPA/JECFA; GC-MSD. Dibutylzinn/Tributylzinn/weitere zinnorganische Verbindungen (Leder, Beschichtungen, Neopren): NaDDTC, EtOH, Hexan, NaBEt4, GC-AED. Aromatische Amine: § 64 LFGB 82.02-2 ohne vorherige Extraktion DIN EN 14362-1 (Juni 2004); § 64 LFGB 82.02-4 nach vorhergehender Exraktion DIN EN 14362-2 (Juni 2004); § 64 LFGB 82.02-3 Prüfung nach DIN ISO/TS 17234 für Leder; bei Hinweisen auf 4-Aminoazobenzol zusätzliche Prüfung entsprechend § 64 LFGB 82.02-9 (September 2006); 1. Methode GC/MS, 2. Methode TLC, zusätzliche Prüfung auf Anilin und Xylidine. Bestimmungsgrenze 5 mg/kg. Dispersionsfarbstoffe: § 64 LFGB 82.02-10 Norm DIN 54231 (November 2005). Dünnschichtchromatografie, TLC und HPLC mit DAD (UV/Vis-Detector). Optische Aufheller: qualitativer Nachweis (UV-Licht). Formaldehyd (Leder): § 64 LFGB B 82.02-1 nach DIN EN ISO 17226-2. Latexproteine (Latexbeschichtungen): Lowry modifiziert nach EN 455-3. PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe: Röntgenfluoreszenzanalyse. Steht bei Analyseergebnissen "nein", bedeutet das "unterhalb der Nachweisgrenze" der jeweiligen Testmethode.
Testmethoden Ohrstöpsel:
PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe, Schwermetalle: Röntgenfluoreszenzanalyse. Zinnorganische Verbindungen: NaDDTC, EtOH, Hexan, NaBEt4, GC-AED (Analyse ohne Filter). Phthalate/andere Weichmacher/phosphororganische, phenolische Verbindungen: GC/MS nach Extraktion und Derivatisierung (Analyse ohne Filter).
Schalldämmungsmessungen: Hörschwellenmessung in Anlehnung an EN ISO 4869 und 13819-2, Frequenzen zwischen 63 Hz - 8 kHz. Abweichungen: Prüfung an 8 Probanden mit und ohne Gehörschutzstöpsel, Einsatz der Stöpsel durch die Probanden nach Lesen der Anleitung ohne Dichtigkeitsprüfung durch Fachpersonal. Beurteilung der Streuung der Schalldämmwerte über alle Probanden: Streuung rechnerisch ermittelt aus dem Mittelwert der Standardabweichung über
alle Frequenzen plus der zugehörigen Standardabweichung.
Tragegefühl nach 15 Minuten beurteilt durch 10 Personen. Tragegefühl nach 3 Stunden/beim Schlafen beurteilt durch 5 Personen (Schulnotensystem). Gebrauchshinweise/Reinigung: beurteilt durch 5 Personen. Ohrstöpsel einsetzen und entfernen: beurteilt durch 10 Personen. Deklarationsprüfung: EN 352-2.
Testmethoden Schlafsäcke:
Untersucht wurde sofern nicht anders angegeben eine repräsentative Mischprobe aus Schlafsack und Kompressionssack (und, sofern mitgeliefert, aus der Unterlage). Gegebenenfalls Aufschlüsselung der Mischproben und Analyse der Einzelmaterialien. Aromatische Amine: Prüfung auf Amine nach reduktiver Spaltung: Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-2 Prüfung ohne vorherige Extraktion DIN EN 14362-1 (Juni 2004). Analytik entsprechend § 64 LFGB 82.02-4 Prüfung nach vorhergehender Extraktion DIN EN 14362-2 (Juni 2004). Bei Hinweisen auf 4-Aminoazobenzol zusätzliche Prüfung entsprechend § 64 LFGB 82.02-9 (September 2006). Bestimmungsgrenze 5 mg/kg; per GC/MS und TLC; zusätzliche Prüfung auf Anilin und Xylidine. Optische Aufheller: Qualitativer Nachweis in Einzelteilen (UV-Licht). Zinnorganische Verbindungen: NaDDTC, EtOH, Hexan, NABEt4, GC-AED. Phthalate, weitere Weichmacher, phosphororganische Verbindungen: GC/MS nach Extraktion und Derivatisierung. Halogenorganische Verbindungen, die nicht auf Fluor basieren: Probe wird mit Reinstwasser in der Soxhlet-Apparatur eluiert. Binden der organischen Halogene an Aktivkohle. Verbrennung der Aktivkohle im Sauerstoffstrom, microcoulometrische Bestimmung des Halogengehaltes. PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe (im Produkt): Nachweis in Einzelteilen, Röntgenfluoreszenzanalyse. Nickel (nur in blanken Reißverschlüssen): Elution mittels saurer Schweißlösung, Elutionsdauer 1 Woche, Elementbestimmung mittels ICP-MS. Antimon (sofern Polyester / weitere Kunstfasern in der Füllung / Fütterung enthalten sind): Elution mittels saurer Schweißlösung, Elementbestimmung mittels ICP-MS. Blei: Röntgenfluoreszenzanalyse. Weitere Substanzen: GC/MS nach Extraktion und Derivatisierung. Fluor-Verbindungen: (nur bei Produkten mit Hinweis "wasserabweisend" oder "nimmt keine Feuchtigkeit auf"): SSS (Gleitfunkenspektroskopie), wellenlängendispersive Röntgenfluoreszenzanalyse, Messung an der Oberfläche mit einer Sättigungsdicke von 1,2 µm, HPLC/MS/GC/MS. PVC/PVDC/chlorierte Kunststoffe in der Verpackung: Röntgenfluoreszenzanalyse. Steht bei Analyseergebnissen "nein", bedeutet das "unterhalb der Nachweisgrenze" der jeweiligen Testmethode.
GELDANLAGE FÜR KINDER
Testmethode: Das Ranking der Banksparpläne und Tagesgeldkonten erfolgte auf Basis eines Vergleichs des jeweiligen Guthabens, das am Ende der jeweiligen Sparphase am dem Konto steht. Zur Ermittlung des Ranges wurde die Differenz zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Guthaben im jeweiligen Musterfall gebildet und in sechs gleich große Klassen geteilt. Auf diese Weise wird deutlich, welche Renditedifferenzen zwischen den einzelnen Anbietern bestehen.
Zur Ermittlung der Guthaben wurden die Einzahlungen in den jeweiligen Sparplan oder auf das Tagesgeldkonto entsprechend den Vertragsbedingungen verzinst. Dabei wurden nicht nur etwaige Bonuszahlungen berücksichtigt, sondern auch etwaige nach Kontoguthaben gestaffelte Zinssätze berücksichtigt. Darüber hinaus ist ÖKO-TEST jeweils davon ausgegangen, dass es sich um den Abschluss eines Neukundenvertrages handelt. Zinszuschläge für Neukunden für eine bestimmte Anlagedauer flossen daher ebenfalls in die Berechnung ein.
Nach gleichem Schema sind wir bei den Fondssparplänen vorgegangen. Hier wurde für alle Anbieter unterstellt, dass die Kinder ihre Sparraten in dem DWS Vermögensbildungsfonds I anlegen. Entsprechend der Vergangenheitsrendite dieses Fonds, der nach der Sparplan-Statistik des Bundesverbands für Investmentgesellschaften im 20-JahresZeitraum von 31.12.1991 bis 31.12.2011 eine jährliche Wertentwicklung von fast 5,75 Prozent erreichte, wurde vereinfachend eine 5-prozentige Fondsrendite nach BVI-Methode unterstellt. Anschließend wurde das Guthaben ermittelt, dass sich am Ende der jeweiligen Sparphase im Fondssparplan angesammelt hat, wenn der Fonds diese Rendite auch in Zukunft erzielt. Alle Kosten, die im jeweiligen Sparplan anfallen, wie Depotgebühren, Ausgabeaufschläge oder Kaufkosten, wurden dabei renditemindernd berücksichtigt.
Sowohl bei den Bank- als auch bei den Fondssparplänen sind wir davon ausgegangen, dass die Konten auf den Namen der Kinder abgeschlossen wurden und diese sämtliche Kapitalerträge abgeltungssteuerfrei vereinnahmen können. Es wurde daher so gerechnet, als hätte dem jeweiligen Anbieter eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegen.
Untersucht wurden Banksparpläne mit festen oder variablen Zinsen, die auch als Bonussparvertrag ausgestaltet sein können sowie Sparpläne auf Tagesgeldkonten mit variablem Zins und Fondssparpläne- und Depots, die speziell für minderjährige Kinder angeboten werden oder auf deren Namen abgeschlossen werden können. Sämtliche Sparpläne sollten für die Dauer von mindestens 12 bis 18 Jahren laufen können. Mindestsparrate sollte 150 Euro im Quartal nicht überschreiten. Stichtag für die Ermittlung der Konditionen war der 28.03.2012. Für die Berechnung aller Musterfälle ist ÖKO-TEST davon ausgegangen, dass die zu diesem Termin ermittelten Konditionen und Zinssätze für die Dauer der Musterfälle konstant bleiben.
Sämtliche Daten zu den Sparplänen wurden von ÖKO-TEST im Internet ermittelt, überprüft sowie die Guthaben in den Musterfällen berechnet. Anschließend wurden die Ergebnisse der Erhebung und der Berechnungen den Anbietern zur Verifizierung zugespielt. Die abschließende Bewertung sowie die Ermittlung der Renditen wurde von ÖKO-TEST vorgenommen.




















