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ÖKO-TEST Mai 2012
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Geldanlagen für Kinder



Die gesetzlichen Vertreter haben bis zur Volljährigkeit des Kindes die alleinige Verfügungsgewalt über das Konto und können Ein- und Auszahlungen vornehmen. Bei gemeinsamem Sorgerecht gilt das für beide Eltern. Ab 18 kann das Kind dann allein darüber verfügen. Die bisherige Verfügungsberechtigung der Eltern erlischt automatisch.

Wollen Großeltern oder Paten ein Konto für das Kind eröffnen, etwa um Geld zu schenken, erfordert dies einen Vertrag zugunsten Dritter. Das Konto wird dann auf den Namen des Kindes geführt. Bis zu dessen Volljährigkeit sind aber die Eltern vertretungsberechtigt - und ab 18 hat wiederum das Kind allein Zugriff auf das Geld. Wollen Oma, Onkel oder Tante das Geld bis dahin verwalten und Anlagen vielleicht einmal umschichten, benötigen sie eine Vollmacht der Eltern. Die kann von den Erziehungsberechtigten aber jederzeit widerrufen werden.

Egal ob die Eltern das Konto selbst eröffnen oder die Großeltern: Auszahlungen aus dem Konto dürfen die Eltern nicht willkürlich vornehmen. Das Geld darf allenfalls für Anschaffungen des jeweiligen Kindes verwandt werden. Haben Paten und Verwandte eingezahlt, kann den Eltern das gerichtlich untersagt werden. Das kommt immer auf den Einzelfall an. Deshalb sollten Verfügungen am besten im Einverständnis mit allen Beteiligten erfolgen.

Fondsdepots: Richten Eltern einen Fondssparplan für den Nachwuchs ein, müssen sie zugleich ein Wertpapierdepot bei einer Bank eröffnen, auf dem die Fondsanteile verwahrt werden. Die Depoteröffnung läuft genauso ab wie bei einem Banksparplan. Darüber hinaus müssen die Eltern aber auch die Vorgaben des Gesetzgebers beachten. Riskante Geschäfte, die das Vermögen der Kinder gefährden, sind bei einem Minderjährigendepot nicht erlaubt sind. Der Handel mit Optionsscheinen oder Wertpapiergeschäfte auf Kredit sind daher tabu. Ansonsten machen es die meisten Banken von den Wertpapiererfahrungen der Eltern abhängig, welche Wertpapiere und Fonds für den Nachwuchs gehandelt werden dürfen. Deshalb müssen die Eltern - genau wie bei der eigenen Depoteröffnung - einen Fragebogen mit Angaben zu ihren Wertpapierkenntnissen und Erfahrungen ausfüllen.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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