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ÖKO-TEST Mai 2012
TestHausratversicherungen
Mehr Schutz lohnt
Hausratversicherungen

Eine Hausratversicherung ist in aller Regel unverzichtbar und am Markt gibt es einen beinharten Wettbewerb. Preise und Leistungen unterscheiden sich extrem, wie unser Test zeigt.


Einbruch ist mittlerweile die größte Gefahr für die Mieter und Eigentümer. Über 38 Prozent der Leistungen für Schäden gehen in der Hausratversicherung auf das Konto von Dieben - mit steigender Tendenz. So meldet die Polizeistatistik für 2010 insgesamt 121.000 Wohnungseinbrüche - fast die Hälfte am hellen Tag. Feuer ist mit einem Anteil von rund 32 Prozent des Aufwandes der Versicherer die zweitgrößte Gefahr für Hab und Gut.

"Viele kennen den hohen Wert ihres Hausrates nicht", zeigt die Erfahrung von Versicherungsmakler Johannes Brück aus Düsseldorf. Sinnvoll ist es deshalb, eine Liste zu führen, um den Gesamtwert des Hausrates sicher feststellen zu können. Zudem sollten alte Bedingungen erneuert werden. Sie enthalten nämlich oft unzureichende Klauseln, nach denen der Versicherer nur den Zeitwert ersetzen muss. Nach neuen Bedingungen zahlt die Hausratversicherung nämlich den Neuwert. Das heißt, dass man einen Gegenstand der gleichen Art und Güte wieder erwerben kann, wenn ein Totalschaden eingetreten ist.

Automatisch mit einer kleinen Summe sind meist auch Fahrräder geschützt. Das ist notwendig und sinnvoll, denn in Deutschland werden jedes Jahr über 300.000 Fahrräder geklaut. Doch im Zeitalter von hochwertigen Drahteseln und elektrischen Pedelecs sollten die Kunden ihren Schutz prüfen. Gute Pedelecs kosten ab 1.500 Euro. Daher mussten die Anbieter im Test für den Schutz von Fahrrädern mindestens 2.250 Euro (drei Prozent der Versicherungssumme von 75.000 Euro) bieten. Außerdem haben die Versicherer mittlerweile einen 24-Stunden-Schutz in ihren Bedingungen verankert. Einzige Bedingung: Das Rad muss beim Abstellen an einem festen Gegenstand gesichert werden. Tarife, die in der Nacht nicht leisten, haben wir im Test daher nicht mehr berücksichtigt. So blieben für unsere beiden Musterfälle insgesamt 185 Tarife von immerhin 54 Anbietern.

Das Testergebnis

Schutz vor Dusseligkeit, auch grobe Fahrlässigkeit genannt. Das Gros der Tarife ist befriedigend oder ausreichend. Vier Angebote müssen sogar ein mangelhaft (5. Rang) hinnehmen. Als Testsieger dominieren die Asstel mit dem Tarif Komfort SF3 und die Medien Versicherung mit dem Angebot Komfort Aktiv das Feld. Beide erhalten das Gesamturteil 1. Rang. Ihr großes Plus: Sie verzichten generell auf Leistungskürzungen wegen grober Fahrlässigkeit. Und zwar sowohl bei der Herbeiführung des Versicherungsfalls als auch bei Verstößen des Kunden gegen Pflichten und Sicherheitsvorschriften. Diese Topleistung erbringen sonst nur noch die Ostangler Brandgilde mit Exklusiv inclusive Fair-Play und die Gegenseitigkeit mit TOP-VIT. Im Ernstfall müssen die Kunden bei allen anderen getesteten Tarifen damit rechnen, dass der Versicherer nur die Hälfte oder noch weniger des Schadens bezahlt. So verlangen die Versicherungen zum Beispiel, dass man beim Verlassen der Wohnung "alle Schließvorrichtungen" betätigt und sie zudem generell in "gebrauchsfähigem Zustand" erhält. Schon ein kaputtes Fenster kann bei solchen Generalklauseln dem Versicherer helfen, Leistungen zu kürzen. Das gilt auch, wenn ein vorgeschriebener Brandmelder fehlt, ein Baugerüst, das die Diebstahlgefahr erhöht, nicht angemeldet wurde oder eine leere Wohnung im Winter versehentlich nicht beheizt wird und es zu einem Rohrbruch kommt.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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