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ÖKO-TEST April 2012
TestBerufsunfähigkeitsversicherungen
Ausgereizt
Berufsunfähigkeitsversicherungen


Bisweilen entscheidet aber auch der Zeitpunkt des Antrags über den Erfolg: Die meisten Versicherer fragen in ihren Formularen nur nach Erkrankungen der letzten fünf Jahre. Ausnahmen gelten lediglich für stationäre Erkrankungen. Daher kann es ratsam sein, mit dem Antrag noch zu warten, wenn eine Therapie gerade abgeschlossen ist. Wichtig ist auch, Ärzte auf mögliche Anfragen hinzuweisen - mit der Bitte, ausschließlich zum abgefragten Zeitraum Auskünfte zu geben.

Die meisten Versicherer fragen auch nach, ob gefährliche Sportarten zu Ihren Hobbys zählen. Auch das kann zu Beitragserhöhungen oder Ablehnungen führen.

Was viele nicht wissen: Selbst wenn der Kunde seine Police nach erfolgter Antragsprüfung in den Händen hält, kann er längst nicht sicher sein, dass seine Versicherung im Ernstfall zahlt. Denn private Versicherungsunternehmen sind nicht verpflichtet, alle Angaben im Antrag schon bei Antragstellung zu überprüfen. "Die Nagelprobe kommt im Schadensfall", sagt Hajo Köster vom Bund der Versicherten. Da es für die Versicherer um viel Geld geht, recherchieren diese dann genau, ob der Versicherungsfall auch tatsächlich eingetreten ist oder ob der Kunde beim Ausfüllen des Vertrags nicht doch vergessen hat, die eine oder andere Vorerkrankung anzugeben. Dabei entgeht ihnen nichts. Denn Dritte, wie behandelnde Ärzte, entbindet man schon im Antrag per Unterschrift von der Schweigepflicht. Waren die Angaben zum Gesundheitszustand nicht ganz korrekt, kann sich die Gesellschaft um die Zahlung drücken. Oft auch verweigert sie die Zahlung, weil der Versicherte in ihren Augen nicht krank genug ist. Vor allem bei psychischen und orthopädischen Problemen ist oft strittig, welchen Grad der Berufsunfähigkeit der Kunde erreicht. Die Krux: Der Versicherte muss den Nachweis erbringen, dass er dauerhaft berufsunfähig ist. Dazu gibt es wieder Fragebögen vom Versicherer - und die haben es nicht selten in sich. "Betroffene sollten das Formular um Himmels willen nicht allein ausfüllen", warnt Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Zwei Kreuze an der falschen Stelle oder ein kleiner Fehler bei der Arbeitsplatzbeschreibung - und aus ist es mit der Rente." Auch Serviceangebote vom Versicherer sollten die Kunden nicht annehmen. Besser sei es, Rat bei einem Fachanwalt oder Versicherungsberater zu suchen. Nicht selten landen die Streitfälle vor Gericht. "Man kann durchaus raten, neben einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch gleich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen", sagt BU-Experte Wortberg. Denn die Streitwerte sind oft sechsstellig und der Wind bei der Leistungsprüfung ist rauer geworden.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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