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ÖKO-TEST April 2012
TestBerufsunfähigkeitsversicherungen
Ausgereizt
Berufsunfähigkeitsversicherungen


Versorgungslücke programmiert

Eine Police ist nur dann wirklich empfehlenswert, wenn sie so lange läuft, wie der Kunde auf sein Einkommen angewiesen ist - und das ist seit Anhebung des Rentenalters das 67. Lebensjahr. Wer einen Vertrag mit kürzerer Laufzeit abschließt, läuft dagegen Gefahr, bei Invalidität kurz oder länger vor Rentenbeginn doch wieder auf staatliche Unterstützungsleistungen angewiesen zu sein. ÖKO-TEST hat die Anbieter von Policen daher auch befragt, ob sich Arbeitnehmer in den 24 häufigsten Berufsgruppen jeweils bis zum Rentenalter absichern können.

Das Testergebnis Versicherbarkeit bis Rentenbeginn

Bei einigen Berufen ist schon mit 55 Jahren Schluss: Vor allem für handwerkliche und körperlich belastete Berufe, für Kraftfahrer, Dachdecker und Maurer sind meist nur Verträge erhältlich, die bis zum 60. oder 62. Lebensjahr laufen. Bei einigen Versicherern ist in diesen Berufen sogar schon mit 55 Jahren Schluss. Auch Polizisten sind oft nur bis 55 versicherbar, wenn sie nicht ausschließlich Innendienst schieben. Im Branchendurchschnitt liegt das Endalter für sie bei 57,6 Jahren für SBU-Policen und rund 58 Jahren bei einem BUZ-Vertrag.

Ausreichend lange Laufzeiten bieten nur wenige. Viele Versicherer steuern ihre Risikopolitik auch über die Vertragslaufzeit. Lediglich die Iduna, die Allianz, die Barmenia, Hanse Merkur und HDI-Gerling, bieten für (fast) alle Berufsgruppen Verträge mit ausreichend langer Laufzeit bis zum 67. Lebensjahr an. Bei der Generali ist dagegen im Schnitt schon mit gut 63 Jahren Schluss, die Hannoversche, die nur BUZ-Tarife im Test hat, kommt sogar nur auf 62,75 Jahre.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

Informationen anzeigen

Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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