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ÖKO-TEST April 2012
TestBerufsunfähigkeitsversicherungen
Ausgereizt
Berufsunfähigkeitsversicherungen


Rosinenpickerei verbieten

Axel Kleinlein ist Vorstandvorsitzender des Bunds der Versicherten e.V.

"Spätestens seit der Reform der gesetzlichen Invalidenrente sind die Bundesbürger auf zusätzliche private Absicherung angewiesen. Sozialpolitisch ist es daher ein Skandal, wenn die private Versicherungsbranche keine Verträge anbietet, die dieser Aufgabe gerecht werden. Es kann nicht sein, dass Vorsorgewillige jahrelang Beiträge zahlen und dann doch wieder auf staatliche Sozialleistungen zurückfallen - nur weil private Anbieter sie nicht bis zum Rentenbeginn versichern oder für bestimmte Berufe so hohe Preiszuschläge einkalkulieren, dass sich Arbeitnehmer den existenziell notwendigen Schutz nicht mehr leisten können. Durch die Risiko-Kalkulationsgrundlagen lässt sich beides ohnehin nicht rechtfertigen. Es gibt gar nicht genügend statistisches Material zu den Invaliditätsrisiken und der immer differenzierteren Berufsgruppeneinstufung, um eine solche Preis- und Vertragspolitik zu rechtfertigen. Der Staat darf daher nicht zulassen, dass sich die Versicherer durch immer stärkere Risikoselektion mit BU-Policen eine goldene Nase verdienen, während die echten Risiken weiterhin vom Sozialstaat geschultert werden müssen. Nötig sind: mehr Transparenz, einheitlichere Kalkulationsgrundlagen und eine stärkere Beteiligung der Kunden an den Risikogewinnen."



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

Informationen anzeigen

Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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