Testberichte aus dem Archiv

Altersvorsorge für Selbstständige
Zwischen riskant und todsicher

Geschützt sind daher nur Verträge, bei denen die Leistungen erst mit dem Eintritt des Rentenalters oder im Fall der Berufsunfähigkeit als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Außer für den Todesfall darf keine Kapitalauszahlung vereinbart sein. Lediglich Vorsorgemaßnahmen für Hinterbliebene sind in den Schutzumfang einbezogen.
Das bedeutet im Klartext
Automatisch geschützt sind lediglich Einzahlungen in eine Rürup-Rente. Hier kann der Selbstständige vor Rentenbeginn an sein Geld nicht mehr heran.
Einzahlungen in einen ungeförderten Riester-Vertrag sowie Einzahlungen in eine Privatrente sind dagegen nur insolvenzgeschützt, sofern der Versicherte auf sein Kündigungsrecht und die Option auf Kapitalauszahlung verzichtet. Das kann durch eine entsprechende unwiderrufliche Vereinbarung nach § 173 Versicherungsvertragsgesetz zusätzlich vereinbart werden.
Geschützt ist das Vorsorgekapital aber nur in der Sparphase. Die spätere Rente zählt zum Einkommen, bei dem nur die üblichen Pfändungsfreibeträge gelten, für einen Single derzeit bei 1.029,99 Euro pro Monat.
Die Verweigerer
Teilnahme abgelehnt: Die Allianz, die Alte Leipziger, die Aachen und Münchner Versicherung, die Axa, die Barmenia, die Basler, die Continentale, Generali, die Gothaer Versicherung, HDI-Gerling, die Inter Versicherung, die LV von 1871, Money Maxx, die neue leben, die Nürnberger, Oeco Capital, Concordia, der Deutsche Ring, die Stuttgarter Versicherung, Swisslife, der VGH, die Versicherungskammer Bayern, die Württembergische Versicherung lehnten die Testteilnahme ohne Begründung ab. Die Talanx redete sich damit raus, sich derzeit auf den Börsengang vorzubereiten - und daher keine Kapazitäten frei zu haben. Die Standard Life gab an, keine Produkte zu haben, die unseren Anforderungen entsprechen. Sofern im Test Verträge dieser Anbieter enthalten sind, haben wir sie verdeckt am Markt erhoben.
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Dieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.
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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
- die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
- aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
- neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
- aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.
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