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ÖKO-TEST März 2012
TestAltersvorsorge für Selbstständige
Zwischen riskant und todsicher
Altersvorsorge für Selbstständige


Der Fiskus entscheidet mit II

Rürup-Rente: Bei der Rürup-Rente können die Beiträge bis zum Höchstbetrag von 20.000 Euro (Single) bzw. 40.000 Euro (Ehepaar) als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Den vollen Sonderausgabenabzug gibt es aber erst im Jahr 2025. Bis dahin steigt die Förderung schrittweise an. In diesem Jahr können 74 Prozent der Beiträge, also maximal 14.800/29.600 Euro (Single/Ehepaar) geltend gemacht werden. 2013 sind es 76 Prozent vom Beitrag. Die spätere Rente wird voll besteuert, sofern der Sparer ab 2040 in Rente geht. Bei früherem Rentenbeginn hängt es davon ab, in welchem Kalenderjahr der Vorsorgesparer in Rente geht. Wer 2012 in Rente geht, muss beispielsweise 64 Prozent der Rente besteuern. Die restlichen 36 Prozent werden als steuerfreier Freibetrag dauerhaft festgeschrieben. Unser 55-jähriger Vorsorgesparer, der 2022 in Rente geht, muss bereits 82 Prozent der Rente versteuern.

Ungeförderte Riester-Verträge: Wird ein Riester-Vertrag ohne Nutzung der staatlichen Förderung in der Ansparphase bespart, behandelt der Fiskus ihn wie eine ungeförderte Privatrente (siehe oben). Für Riester-Bank- und -Fondssparpläne gibt es eine Besonderheit: Der Sparer kann sich auch für die Auszahlung in Form eines Riester-Auszahlplans entscheiden. Dann werden 20 bis 30 Prozent vom angesparten Kapitel zur Absicherung des Langlebigkeitsrisikos als Einmalbeitrag in eine Restrente ab 85 eingezahlt. Bis dahin zahlen Bank oder Kapitalgesellschaft die Monatsrente. Das soll bessere Erträge bringen als eine sofort beginnende Rente, ist aber oft teuer. Außerdem muss der Anbieter bei einem ungeförderten Vertrag für jede Auszahlrate separat berechnen, wie hoch der Anteil ausgeschütteter und damit steuerpflichtiger Erträge ist.

Produktvarianten I

Rürup-Rente: Sie gilt als klassisches Vorsorgeprodukt für Selbstständige, weil sie der gesetzlichen Rente nachempfunden ist. Doch der Vertrag ist vergleichsweise unflexibel. Außer in Form der lebenslangen Rente bekommt der Vorsorgesparer sein Geld nicht wieder heraus. Die Rürup-Rente kann weder beliehen noch verschenkt, verkauft, vererbt oder verpfändet werden. Auch bei Kündigung gibt es kein Geld zurück. Stattdessen wird der Vertrag in eine beitragsfreie Rente umgewandelt. Umfasst die Police auch eine Todesfallleistung, fließt diese ebenfalls nur als Rente an den Ehepartner oder an die kindergeldberechtigten Kinder.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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