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ÖKO-TEST März 2012
TestAltersvorsorge für Selbstständige
Zwischen riskant und todsicher
Altersvorsorge für Selbstständige


Kompakt

Der Fiskus entscheidet mit I

Die angebotenen Vorsorgevarianten werden vom Fiskus höchst unterschiedlich behandelt. Vor Vertragsabschluss sollten sich Selbstständige daher Gedanken machen, wie ihre steuerliche Situation heute - und als Rentner aussieht - bzw. ob sie steuerliche Erleichterungen eher in der Anspar- oder Auszahlphase benötigen.

Ungeförderte Privatrente: Hier gibt es keine Förderung in der Ansparphase. Sämtliche Beiträge müssen aus dem Nettoeinkommen finanziert werden. Erwirtschaftete Erträge bleiben in der Ansparphase jedoch abgeltungssteuerfrei. Der Fiskus greift erst bei Auszahlung zu. Entscheidet sich der Vorsorgesparer für die Kapitalabfindung zu Rentenbeginn, gilt die Differenz zwischen Ein- und Auszahlungssumme als steuerpflichtiger Ertrag. Sofern der Vertrag aber mindestens zwölf Jahre besteht und der Vorsorgesparer bei Auszahlung bereits 62 Jahre (bei Verträgen vor 2012: 60 Jahre) alt ist, muss aber nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.

Lässt sich der Vorsorgesparer das Kapital als lebenslange Rente auszahlen, ist dagegen nur der sogenannte Ertragsanteil der Monatsrente steuerpflichtig - und der hängt vom Alter bei Auszahlungsbeginn ab. Startet die Rente mit 65 Jahren, zählen zum Beispiel nur 18 Prozent der Jahresrente zum steuerpflichtigen Einkommen. Die restlichen 82 Prozent der Rente bleiben steuerfrei. Das bedeutet: Von 1.000 Euro Monatsrente zählen nur 180 Euro zum steuerpflichtigen Einkommen. Beginnt die Rentenzahlung schon mit 62 Jahren, zählen 21 Prozent der Rente zum steuerpflichtigen Einkommen. Das wären im Musterfall 210 Euro. Unterm Strich ist die Privatrente im Alter daher sehr steuergünstig - und damit für Selbstständige ideal, die im Alter hohe andere steuerpflichtige Einkünfte - zum Beispiel aus Mieterträgen - erwarten.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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