Nachwirkungen aus dem Archiv
Sophie la Girafe: nicht verkehrsfähig
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Das darf ÖKO-TEST wieder sagen, nachdem das Landgericht Berlin eine zuvor von ihm selbst erlassene einstweilige Verfügung wieder aufgehoben hat. ÖKO-TEST hatte in seiner Novemberausgabe berichtet, dass sich aus der untersuchten Kultgiraffe, die gern als Ersatz für Schnuller oder Beißringe verwendet wird, weit mehr nitrosierbare Amine herauslösen als gesetzlich zulässig. Sie hätte somit gar nicht verkauft werden dürfen. Nitrosierbare Amine sind besonders gefährlich, weil sie sich in krebserregende Nitrosamine umwandeln können. Die französische Verbraucherzeitschrift Que Choisir hatte in einem Test sogar noch höhere Werte als ÖKO-TEST gefunden. Sogar von Vulli und dem deutschen Vertrieb, der Berliner Firma Elements for Kids (EFK), selbst im Prozess gegen uns vorgelegte Untersuchungen belegen, dass Sophie nitrosierbare Amine weit über dem deutschen Grenzwert enthielt.
Vor Gericht waren die Messwerte daher nicht strittig. Es ging lediglich um die Frage, ob die deutsche Bedarfsgegenständeverordnung anzuwenden ist, die für lösbare nitrosierbare Amine einen Grenzwert von 0,1 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) festlegt, oder der Anhang II Teil 3 der neuen EU-Spielzeugrichtlinie, die mit 1 mg/kg einen zehn Mal so hohen Wert erlaubt. Im Ihrem Beschluss 2011/510/EU vom 4. August 2011 hat die EU-Kommission die Rechtslage dargelegt. In Punkt 22 schreibt sie unmissverständlich, die deutsche Bedarfsgegenständeverordnung bleibe "bis zum 20. Juli 2013 in Kraft". Mit Hinweis auf diese Darstellung der Rechtslage durch die EU hat das Landgericht die einstweilige Verfügung gegen ÖKO-TEST aufgehoben.
Auch wenn sich die Firma immer noch weigert, die Giraffe zurückzurufen, bleibt unser Rat: Wer Sophie schon gekauft hat, sollte ihr "au revoir" sagen, das Tier ins Geschäft zurückbringen - und das Geld zurückverlangen.
Dumm gelaufen für Eltern: Die Zeitschrift bezeichnet uns schon mal als "Öko-Pest" und fragt: "Pestizide in Babygläschen - hört sich schrecklich an, aber ist es das auch?" Im aktuellen Eltern-Spezial Heft Einkaufen fürs Baby lesen wir über Sophie: "Man kann sie benagen (sie ist ungiftig, weil mit Lebensmittelfarbe bemalt)". Da fragt man sich doch: Woher nimmt Eltern seine Erkenntnis? Antwort: Aus der Selbstdarstellung des Herstellers. Schlussfolgerung: Werbegewäsch abschreiben und als tollen Tipp verkaufen, so berät Eltern Eltern - zumindest in diesem Fall.
Sophies schlimme Freunde: Mehr als 1 mg/kg nitrosierbare Amine lösen sich aus dem Weiches Spielzeug zum Beißen Chan, blau und aus dem in China gefertigten Sophie la Girafe So’ Pure Zahnungsring sehr weich. Damit wären sie selbst nach der von Vulli im Prozess vertretenen Auffassung zur Rechtslage nicht verkehrsfähig. Beide Produkte enthalten dazu noch mehr als 100 Mikrogramm krebsverdächtige polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe pro Kilogramm und bekommen selbstverständlich das Gesamturteil "ungenügend". Nach Vulli-Untersuchungen setzen die beiden Produkte "nur" 0,47 bzw. 0,43 mg/kg nitrosierbare Amine frei. Dass sie damit über dem deutschen Grenzwert liegen, bestätigt auch das von der Firma beauftragte Labor. Für einen Rückruf sieht der deutsche Vertrieb jedoch auch hier keinen Anlass. Unser Rat dagegen lautet: Ins Geschäft zurückbringen und das Geld zurückverlangen.
Nachtrag: Inzwischen hat Element for Kids erklärt, Vulli habe das Produktionsverfahren für Sophie verbessert, sodass auch die deutschen Grenzwerte für nitrosierbare Amine eingehalten würden. In einem weiteren Schreiben teilten die Anwälte der Firma mit, alle Produkte aus Naturkautschuk hielten inzwischen die deutschen Grenzwerte ein. Nachprüfen konnten wir das nicht, weil wir die neuen Produkte noch nicht kaufen konnten. Denn von Sophie wird EFK nach eigenen Angaben erst Ende Februar/Anfang März wieder über eine neue Charge verfügen, alle übrigen Naturkautschukprodukte seien voraussichtlich bis Mitte Mai nicht verfügbar.

Dieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.
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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
- die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
- aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
- neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
- aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.
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