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ÖKO-TEST Februar 2012
TestWohngebäudeversicherungen
Leistung muss nicht teuer sein
Wohngebäudeversicherungen



www.oekotest.de nachlesen.

Das Testergebnis

Schlechter als 2009: Insgesamt erreichen 83 Modellfälle den Rang 2. Aber 63 landen hinsichtlich ihrer Leistungen auf Rang 5 und 36 Modellfälle sind absolut schwach. Hier reicht es nur noch zu Rang 6. Durch die strengere Bewertung der Abzüge bei grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheitsvorschriften schneiden allerdings fast alle Anbieter im Vergleich zu unserem Test aus dem Jahre 2009 etwas schlechter ab.

Grob fahrlässig sind Policen ohne Schutz gegen grobe Fahrlässigkeit: Wie wichtig der volle Schutz gegen den grob fahrlässigen Verstoß gegen Sicherheitsauflagen sein kann, zeigt die Installationspflicht für Rauchmelder, die viele Hausbesitzer gar nicht kennen. In Rheinland-Pfalz ist die Frist für die Pflicht zur Nachrüstung im Juli 2011 abgelaufen, so die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes. Seither müssen in allen Schlafräumen und Kinderzimmern Rauchmelder installiert sein. Schon länger gilt das in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern. In Thüringen und dem Saarland gilt die Einbauvorschrift nur für Neu- und Umbauten, während Hessen seinen Hausbesitzern bis 2014 und Bremen und Sachsen-Anhalt noch bis 2015 Zeit zum Nachrüsten gibt. Daneben gibt es noch viele weitere Bau- und Sicherheitsvorschriften, gegen die private Eigenheimbesitzer verstoßen können. Im Schadensfall - etwa einem Brand - müssen sie dann unter Umständen damit rechnen, dass der Versicherer nur die Hälfte des Schadens bezahlt.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

Informationen anzeigen

Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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