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ÖKO-TEST Dezember 2011
TestAuszahlpläne
Mehr Geld im Alter
Auszahlpläne



ÖKO-TEST hat den Markt für Auszahlpläne jetzt unter die Lupe genommen und 159 Offerten von 32 Anbietern untersucht, darunter überwiegend Sparkassen und Banken, aber auch Bausparkassen und Versicherer. Drei der 18 untersuchten Modellfälle finden Sie in diesem Heft. Zum Ersten haben wir unterstellt, dass Anleger, die ihr Alterseinkommen mit einer privaten Zusatzrente aufbessern wollen, 100.000 Euro investieren. Dazu passt ein Auszahlplan mit Kapitalverzehr und 25 Jahren Laufzeit. Die zweite Offerte ist eine ewige Rente, wobei die Tabelle hier nur Angebote mit zehn Jahren Laufzeit und Zinsbindung enthält. Wer nur eine zeitlich begrenzte Rente benötigt oder den Kindern bzw. Enkeln ein Studium finanzieren will, findet hier die Angebote für eine Anlagesumme von 50.000 Euro und fünf Jahren Laufzeit.

Das Testergebnis

Die Konditionen lang laufender Auszahlpläne mit Kapitalverzehr sind vergleichsweise gut. Für Mindestanlagen von im Schnitt 5.000 bis 15.000 Euro gibt es bei 25 Jahren Laufzeit zwischen 2,4 bis 4,1 Prozent Zinsen, wobei die besten Zinsen derzeit die Debeka zahlt. Hier könnte unser Musterkunde rund 527 Euro monatliche Auszahlung erhalten. Wer mehr als 25.000 Euro mitbringt, kann bei der Bausparkasse Mainz mit 4,5 Prozent Zinsen aber noch mehr kassieren. Das sind angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase recht attraktive Konditionen, die unserem Musterkunden eine feste Monatsrente von rund 548 Euro bringen, die 25 Jahre lang zuverlässig fließt.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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