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ÖKO-TEST Jahrbuch für 2012
TestMatratzenbezüge, milben- und allergendicht
Sind die ganz dicht?
Matratzenbezüge, milben- und allergendicht



Das Testergebnis

Die meisten Encasings sorgen dafür, dass Allergiker beruhigt schlafen können. Ganz frei von Allergenen wird die Luft nie sein. Ab einem Schwellenwert von zwei Mikrogramm des Milbenkotallergens "Der p 1" pro Gramm Hausstaub beginnen bereits sensibilisierte Menschen, auf die Allergene zu reagieren. Bei sehr empfindlichen Menschen, vor allem Kindern, kann die Schwelle bisweilen noch niedriger liegen.

Bis auf eine Ausnahme schlugen sich alle Encasings bei den anspruchsvollen Tests sehr gut. Das Material hält über 40 Prozent der 0,3 Mikrometer großen Partikel zurück. Daraus kann man schließen, dass die Raumluftbelastung ein ganzes Stück unter dem Schwellenwert bleiben wird. Nur der Galeria Home Matratzenbezug Allergena-Med aus 100 Prozent Baumwolle lässt allzu viele Staubpartikel passieren. Damit ist kein guter Schutz mehr gewährleistet.

Ein Sonderfall ist der Bezug von Omron. Wir kauften ihn als "luftdurchlässig" im Sanitätshaus ein, das ließen wir uns auch vor dem Einkauf noch einmal vom Hersteller bestätigen. Als das Produkt dann bei uns ankam und wir auf dem Etikett keine entsprechende Info finden konnten, riefen wir noch einmal an. Wieder sagte die freundliche Frau der Infohotline, das Produkt sei selbstverständlich luftdurchlässig. In den Prüfungen zeigte sich, dass praktisch keine Luft durchgeht. Das kann bedeuten, dass man beim Umdrehen im Schlaf eine Luftblase vor sich herschiebt.

Die gute Seite: Wo keine Luft durchgeht, ist man auch vor Allergenen sicher. Schön dicht - das ist die eine Seite. Doch auf der anderen Seite möchte niemand das Gefühl haben, auf einer Plastiktüte zu schlafen. Fast alle Encasings führen die Feuchtigkeit, die die Haut während der Nacht abgibt, gut ab. Mit anderen Worten: Sie sind atmungsaktiv. Nur bei dem Modell Omron Allergo Soft Micro ist die Wasserdampfdurchlässigkeit nicht allzu hoch, sodass es in der Schlafkuhle unangenehm klamm werden kann.

Wo das Encasingmaterial selbst nichts gegen Allergene ausrichten kann, helfen auch keine Chemiehämmer. Selbst wenn diese ein paar Milben außer Gefecht setzen würden - gegen die Allergene, die im eingetrockneten Kot der Milben stecken, können sie nichts ausrichten. Dennoch setzt Galeria Kaufhof bei seinem Encasing Substanzen ein, die nicht ins Bett gehören. Die Labore wiesen etwa Permethrin nach, ein Nervengift, das unter anderem in Wollteppichen eingesetzt wird, um Mottenbefall abzuwehren. Beim Menschen kann es unter anderem Kopfschmerzen auslösen. Der sinnlose Einsatz von Triclosan sorgt dafür, dass sich bei Bakterien Resistenzen bilden und die Substanz dort, wo sie wirklich gebraucht wird, etwa als Desinfektionsmittel im Krankenhaus, früher oder später nicht mehr wirkt. Alles in allem schneidet das Encasing von Galeria Home damit "ungenügend" ab.

Die Schadstoffbelastung hält sich in Grenzen. Abzüge gab es ausschließlich für Substanzen, die bei der Herstellung oder Textilverarbeitung eingesetzt werden. In den Bezügen von Dr. Beckmann und Brinkhaus wurden umstrittene halogenorganische Verbindungen nachgewiesen. Viele Stoffe dieser Gruppe können Allergien hervorrufen. Aus nahezu allen Überzügen löst sich das giftige Spurenelement Antimon, das in der Herstellung von Polyester eingesetzt wird, in fünf Bezügen waren die Gehalte erhöht und führen zum Punktabzug.




Inhalt

» Nach dem Aufstehen ist die Nase zu, man bekommt schwer ...
» Das Testergebnis - Die meisten ...

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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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