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Das Testergebnis

Die Anbieter liegen dicht zusammen. Nur drei von sechs möglichen Rängen wurden vergeben. Von den 43 Tarifen in unserem Vergleich erreichten 29 den ersten Rang (68 bis 73 Punkte). Das günstigste Angebot in der Spitzengruppe kostet weniger als 200 Euro. Weitere neun Tarife sind für 200 bis 250 Euro verfügbar. Die Höchstpunktzahl von 73 (möglich waren 84 Punkte) erreichten je zwei Angebote der Auxilia und des DMB (Deutscher Mieter Bund). Dabei liegt der Tarif Privatrechtsschutz der Auxilia mit einem Jahresbeitrag von 246,00 Euro sogar auf unterdurchschnittlichem Preisniveau. Am teuersten ist die Roland mit ihrem Tarif KompaktPlus für 406,09 Euro, er liegt mit 70 Punkten auf Rang 1.

Die Latte der Mindestleistungen im Test war hoch angelegt, dennoch gibt es Unterschiede zwischen den Anbietern: Durch eine jährliche Kostenobergrenze schränken beispielsweise einige Gesellschaften die Nutzung ihrer Rechtsberatungshotline deutlich ein. Und fast alle Versicherer schließen Klagen vor Verwaltungsgerichten um Studienplätze explizit aus. Die Auxilia übernimmt in ihren Tarifen dagegen die Kosten für bis zu drei Verfahren um Studienplätze pro Semester. Volle Punktzahl verbuchte der Anbieter zudem mit erhöhten Leistungen beim Kündigungsschutz. Erst nach drei Rechtsschutzfällen innerhalb von zwölf Monaten kann die Auxilia dem Kunden kündigen, branchenüblich sind zwei Fälle. Die Hotline des Versicherers berät auch zu nicht versicherten Rechtsbereichen. Die weltweite Deckungssumme ist unbegrenzt.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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