68 Rechtsschutzversicherungen im Test

Waffengleichheit beim Streit

ÖKO-TEST Januar 2014 | | Kategorie: Geld und Recht | 27.12.2013

68 Rechtsschutzversicherungen im Test

Wer in einen Rechtsstreit verwickelt wird, muss nicht nur gute Nerven haben, sondern braucht auch Geld, um Anwalts- und Gerichtskosten zu bezahlen. Dafür sollte eine Rechtsschutzversicherung einspringen. Ob sie wirklich hilft, hat ÖKO-TEST jetzt untersucht.

Wer sich gegen Berufsunfähigkeit schützt, sollte vorher eine Rechtsschutzversicherung abschließen, sagt Prof. Heinrich Bockholt, Leiter des Instituts für Finanzwirtschaft an der Fachhochschule Koblenz mehr im Ernst als im Scherz. Doch nicht nur beim teuren Streit um die Berufsunfähigkeitsrente ist die Rechtsschutzversicherung wirksam. Viel öfter und für jedermann gilt: Man kann Opfer eines Dritten werden, etwa durch einen Verkehrsunfall oder nach einer medizinischen Behandlung. Die Ärztekammern dokumentieren pro Jahr etwa 12.000 Kunstfehler-Fälle. Schätzungen gehen aber von einer hohen Dunkelziffer aus. Viele Opfer dürften aus finanzieller Angst den Streit nicht wagen. Denn wer als Unfall- oder Arztopfer angemessenen Schadenersatz will, muss fast immer streiten. Auch der Kampf um den Job ist mit Streitschutz leichter. Denn vor dem Arbeitsgericht trägt jeder in der ersten Instanz seine Anwaltskosten selbst - egal wer gewinnt.

Eine Rechtsschutzversicherung hilft aber nicht in allen Lebenslagen. "Die Versicherer gewähren keinen Schutz mehr, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist", so Versicherungsberater Georg Pitzl aus Bobingen. Liegt die Kündigung auf dem Tisch, kann nicht schnell noch eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden. Das gilt sogar für schon schwelenden Streit. Hat der Vermieter schon vor Zeugen oder schriftlich eine Beendigung des Mietvertrags angekündigt, übernimmt kein Versicherer die Streitkosten für diesen Fall. Dagegen gibt es mittlerweile einen speziellen Strafrechtsschutz bei Anzeigen wegen angeblicher Beleidigung durch den Nachbarn oder wegen Betruges, weil jemand unter falschem Namen Ware bestellt hat. Wird der Versicherte jedoch wegen Vorsatz verurteilt, muss er das Geld zurückzahlen. Grundsätzlich nicht versichert ist jede Art von Spekulationsgeschäften. Das galt bisher auch für den Kauf und der Bau von Immobilien. Erstmals versichert nun die ARAG ab Mitte Februar 2014 das sogenannte Bauherrenrisiko mit einer kleinen Summe bis 10.000 Euro. Bei Familien- und Erbstreitigkeiten kann man sich immerhin auf Kosten der Versicherung beraten lassen.

Einen Boom erlebt derzeit die telefonische Rechtsberatung durch Anwälte. Die Rechtsschutzversicherer haben ein großes Interesse daran, dass Streitigkeiten möglichst professionell abgewickelt und Gerichtsverfahren vermieden werden. Daher empfehlen sie Anwälte, mit denen sie gute Erfahrungen gemacht haben, oder schlagen eine Streitschlichtung, eine sogenannte Mediation vor. Solche Angebote sind aber nicht unumstritten. So werfen Verbraucherschützer und Anwälte den Versicherern vor, auch Kosten sparen zu wollen. "Wir haben nichts gegen eine Mediation, wenn vorher rechtlich aufgeklärt wird", sagt die Berliner Fachanwältin für Versicherungsrecht, Monika Maria Risch vom Deutschen Anwaltsverein (DAV). "Nur ein aufgeklärter Kunde kann darüber entscheiden, wie er seinen Konflikt lösen möchte", betont Risch und wirft den Versichere...

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Testverfahren

In die Bewertung der außergerichtliche Leistungen flossen mit je bis sechs Punkten ein a) Schadenersatzrechtsschutz, b) Arbeitsrechtsschutz, c) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht; mit je bis drei Punkten a) Interessenwahrnehmung aus abgeschlossenen Aufhebungsverträgen, b) Steuerrechtsschutz, c) Sozialrechtsschutz, d) Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen, e) Verwaltungsrechtsschutz in Nicht-Verkehrssachen, f) Disziplinar- und Standesrechtsschutz, g) Strafrechtsschutz, h) Spezial-Strafrechtsschutz, i) Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, j) Opferrechtsschutz, k) Rechtsschutz für Kapitalanlagegeschäfte, l) Rechtsschutz bei Halte- und Parkverstößen. In die Bewertung der gerichtlichen Leistungen flossen mit je bis zwölf Punkten ein a) Schadenersatzrechtsschutz, b) Arbeitsrechtsschutz, c) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht; mit je bis zu sechs Punkten a) Steuerrechtsschutz, b) Sozialrechtsschutz, c) Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen, d) Verwaltungsrechtsschutz in Nicht-Verkehrssachen, e) Disziplinar- und Standesrechtsschutz, f) Strafrechtsschutz, g) Spezial-Strafrechtsschutz, h) Opferrechtsschutz, i) Rechtsschutz für Kapitalanlagegeschäfte, j) Rechtsschutz bei Halte- und Parkverstößen; mit je bis zu zwei Punkten a) Deckungssumme Europa und Mittelmeeranlieger, b) Deckungssumme weltweit (die Punktzahl verringert sich um einen Punkt, wenn die Dauer unter ½ Jahr liegt, kann aber nicht negativ sein), c) Internetrechtsschutz außerhalb Europas, d) Kautionsdarlehen. Zur Ermittlung des Gesamtpunktzahl wurden auch die sonstigen Leistungen bewertet, mit je bis zu vier Punkten flossen ein a) Folgeereignistheorie - Schutz gilt für aktuelles Anspruchsereignis, b) Kündigungsrecht des Versicherers erst nach zwei Rechtsschutzfällen innerhalb von zwölf Monaten, c) Prüfung der Erfolgsaussicht per Stichentscheid; mit je bis zu drei Punkten a) Schadenfreiheits-Rabatt-System, b) freie Anwaltswahl ohne finanzielle Nachteile, c) Mediation; mit bis zu zwei Punkten a) Rechtsberatungshotline; mit je bis zu einem Punkt a) Selbstbeteiligung gilt nur einmal, wenn bei einem Rechtsschutzfall mehrere Leistungsarten betroffen sind, b) Verzicht auf Selbstbeteiligung bei abschließender Erstberatung, c) Kunde kann Mediator wählen, d) Mediation ist Voraussetzung für gerichtlichen Rechtsschutz, e) Korrespondenzanwalt, f) Selbstbeteiligung entfällt bei Erledigung durch Mediation. Zur Ermittlung des Preisniveaus wurde die Differenz zwischen höchstem und niedrigstem Jahresbeitrag in sechs gleichgroße Klassen geteilt. Anforderungen an die Tarife: Privat-, Berufs-, Miet-, und Verkehrsrechtsschutz (alle auf den Versicherten zugelassene Fahrzeug, im Testfall zwei Pkw), allgemeine Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall bis 500 Euro, Tarifgruppe Familie/Lebensgemeinschaft, nichtselbstständig, Zahlweise jährlich, Versicherungsbeginn 1. Februar 2014, Versicherungsnehmer ist am 1.1.1973 geboren. Sämtliche Daten wurden von ÖKO-TEST am Markt erhoben und den Anbietern zur Verifizierung zurückgespielt. Die nachfolgende Bewertung erfolgte durch ÖKO-TEST.