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Ratgeber Rente, Geld, Versicherungen 9: 2011 mit CD
TestRiester-Banksparpläne
Ausgetrickst
Riester-Banksparpläne


30 Prozent des Kapitals kassieren die Versicherungen

Die ist zwar immer mit dem ausdrücklichen Hinweis versehen, dass es sich dabei lediglich um "Näherungswerte" handele, die völlig unverbindlich sind und sich jederzeit ändern können. Doch der Blick auf die Konditionen für die Auszahlphase ist ein Schock - nicht nur für ÖKO-TEST. Bei fast allen Banken gehen im Schnitt gleich zu Rentenbeginn stolze 30 Prozent vom angesparten Kapital als Beitrag für die Restrente ab 85 weg. Entsprechend mager sind die Auszahlraten vom Banksparplan.

Sogar bei Anbietern, die in der Ansparphase zu den Spitzenreitern im Test zählen, müssen sich die Kunden im Rentenalter in Bescheidenheit üben. Unser heute 42-jähriger Musterkunde könnte bei der Stadtsparkasse Mönchengladbach auf Basis der aktuellen Zinskonditionen bis 67 zwar ein kleines Vermögen von 70.743,68 Euro ansparen. Doch davon gehen 19.133 Euro für die Rente ab 85 drauf. Bei der Sparkasse Holstein würde er von angesparten 65.389,37 Euro Kapital sogar 18.983,09 Euro für die Rente ab 85 bezahlen müssen.

Würden die Versicherer ihre Policen nicht mit üppigen Sicherheitspuffern kalkulieren, wäre sie dagegen schon für knapp die Hälfte zu haben. Nach ÖKO-TEST-Berechnungen könnte die Sparkasse unserem Musterkunden daher unterm Strich eine fast 20 Prozent höhere Rente zahlen: In Mönchengladbach wären 346 statt derzeit kalkulierter 291 Euro pro Monat drin, bei der Sparkasse Holstein 314,88 statt kalkulierter 268 Euro.



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Wichtige InformationenDieser Artikel stammt aus dem Archiv von ÖKO-TEST. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Aktualität von Onlineinhalten.

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Bei diesem Testbericht handelt es sich um einen Auszug aus dem Archiv mit den in der Vergangenheit durch ÖKO-TEST veröffentlichten Tests. Die Tests können aufgrund nachstehender Umstände inzwischen überholt und damit unverwertbar sein:
  • die jeweils getesteten Produkte sind nicht mehr auf dem Markt und/oder wurden verändert,
  • aufgrund neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse musste das Testurteil revidiert werden,
  • neuere und/oder aktuelle gesetzliche Bestimmungen definieren testrelevante Untersuchungsverfahren oder zulässige Höchstmengen an Schadstoffen neu,
  • aufgrund des neuen Standes der Technik müsste das Produkt anders bewertet werden.



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